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Die Nährwertkennzeichnung

Einleitung

Mitte der achtziger Jahre führte man bei verpackten Nahrungsmitteln die Nährwertkennzeichnung ein. Seitdem wurde das Gesetz mehrfach reformiert und immer mehr Vorschläge zur weiteren Reformierung gibt es. Sie ist nicht zu verwechseln mit der freiwilligen GDA Kennzeichnung von Herstellern.

Was muss man kennzeichnen?

Das wesentliche Regelwerk dafür die Nährwertkennzeichnungsverordnung (NKV). europäische Richtlinien sorgen dafür, dass die wesentlichen Teile innerhalb Europas gelten, ein Nahrungsmittel mit einer gültigen Kennzeichnung kann also auch in anderen Ländern in den Verkehr gebracht werden. Sie finden sie daher oft auf Tiefkühlwaren, die sehr oft grenzüberschreitend gehandelt werden (auch leicht zu erkennen an dem Zutatenverzeichnis in mehreren Sprachen).

Die Nährwertkennzeichnung ist vorgeschrieben, wenn der Hersteller auf der Verpackung Angaben über den Nährwert macht. Darunter wird der Energiegehalt oder der Gehalt an Nährstoffen verstanden. Es muss keine Zahlenangabe gemacht werden, damit die Regelungen der Nährwertkennzeichnungsverordnung greifen, es reicht aus, wenn auf einen höheren oder niedrigeren Gehalt hingewiesen wird. Der niedrige kann sinnvoll sein, wenn der Stoff unerwünscht oder in der Nahrung in zu hoher Menge vorkommt, so z.B. Salz (Natrium) oder cholesterin, aber auch Hauptnährstoffe wie Zucker und Fett werden heute kritisch gesehen, sodass bleie Hersteller hier mit niedrigen Angaben ausloben. So müssen alle energiereduzierten Lebensmittel, die diese Tatsache ausloben, entsprechend gekennzeichnet werden.

Typische Formulierungen, die eine Nährwertkennzeichnung notwendig machen sind:

Angaben dürfen nur sich auf die in der Nährwertkennzeichnungsverordnung aufgezählten Nährstoffe, Spurenelemente und Vitamine beziehen. Nicht auf andere Stoffe, welche in dem Produkt enthalten sind, wie sekundäre Pflanzeninhaltstoffe.

Bei allen anderen Produkten ist die Angabe freiwillig. Die Nährwertkennzeichnung ist unabhängig von anderen Kennzeichnungsvorschriften wie z.B. der Angabe des Alkoholgehaltes.

Egal ob die Angabe freiwillig ist, oder aufgrund der Verordnung erfolgt: In jedem Falle ist eine sehr formale Angabe vorgeschrieben.

Es gibt zwei Grunddeklarationen: Findet sich ein Hinweis auf Zucker, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe oder Natrium in der Auslobung, so muss die Angabe Folgendes umfassen: (Pro 100 g Produkt):

In allen andern Fällen reicht die verkürzte Angabe von:

Weitere Stoffe müssen aufgeführt werden, wenn auf Sie in der Aufmachung Bezug genommen wird. Dabei muss auch der Anteil an der empfohlenen Tagesdosis aufgeführt werden. Die folgende Tabelle enthält diese Tagesdosis. Diese ist vorgegeben durch die EU-Verordnung. Sie wurde 1995 festgelegt und wich schon damals von den DGE-Empfehlungen ab. Dies hat sich in den letzten Jahren noch verstärkt. Da die EU-Verordnung unabhängig vom Geschlecht, Alter nur einen Wert festlegen kann, sind diese meist etwas höher als die DGE-Empfehlungen.

Es gibt aber einige Stoffe, bei denen es gravierende Abweichungen hin zu kleineren Werten gibt: Dies sind Vitamin C (60 zu 100 mg), Folsäure (0.2 zu 0.4 mg), Vitamin B12 (1 zu 3 µg) und Iod (0.15 zu 0.2 mg). Bei Biotin, Zink und Eisen ist der Wert dagegen deutlich höher als die DGE-Empfehlungen.

Bestimmte Angaben bedingen andere. So ist bei Angabe des Gehalts an mehrfach ungesättigten, einfach ungesättigten Fettsäuren oder Cholesterin auch der Gehalt an gesättigten Fettsäuren anzugeben. Zusätzlich zu den Vitaminen und Mineralstoffen in der Tabelle kann auch noch Zucker, Stärke, mehrwertige Alkohole und Cholesterin angegeben werden, dann jedoch ohne empfohlene Tagesdosis.

Die in vielen Diabetikerprodukten und zahnschonenden Produkten verwendeten mehrwertigen Alkoholen werden auch zu den Kohlenhydraten gezählt. Allerdings nur mit einem Energiegehalt von 10 anstatt 17 kJ/g unabhängig vom individuellen Energiegehalt der Zuckeralkohole.

Eine Grauzone waren lange Zeit die Angaben über Zucker. Mit der EU-Verordnung 1169/2011 hat sich hier einiges gebessert. Vorher umgingen die Hersteller gerne die Angabe von Zucker. Zucker wurde als Saccharose, also der Rüben- oder Rohrzucker verstanden. Das ist zwar der einzige Zucker der allgemein bekannt ist und der größte Teil des im freien Handel erhältlichen Zuckers. Doch süß wie Zucker und chemisch auch als Zucker anzusehen sind auch andere Substanzen wie Traubenzucker  (Glucose), Fruchtzucker, (Fructose) oder Mischungen dieser Zucker (Glucosesirup, Glucose-Fructosesirup, Fructosesirup, Invertzucker, Honig) sowie Maltose. Nun gelten alle Mono- und Disaccharide als Zucker und damit alle diese Substanzen.

Hersteller umgehen das heute immer noch, indem sie schreiben "ohne Haushaltszucker" oder ohne "Rübenzucker". Wenn der Hersteller so genau und pingelig ist, kann man drauf wetten, dass andere Zuckerarten im Produkt vorhanden sind. Immerhin findet man den Gesamtzuckergehalt dann in der Nährwerttabelle und nicht nur den Rübenzucker.

Eine Angabe eines Vitamins oder eines Mineralstoffs aus dieser Tabelle ist nur zulässig, wenn 100 g, 100 ml oder eine Portion des Nahrungsmittels mindestens 15% der Tagesdosis enthalten. Eine Ausnahme ist eine Angabe über einen reduzierten Gehalt – das dürfte in der Praxis selten vorkommen, da es sich ja um essentielle Bestandteile handelt.

Stoff

Empfohlene Tagesdosis

DGE-Empfehlungen

Vitamin A

0.8 mg

0.8-1.0

Vitamin D

5 µg

5 µg

Vitamin E

10 mg

12-14 mg

Vitamin C

60 mg

100 mg

Thiamin (Vitamin B1)

1.4 mg

1.0-1.2 mg

Riboflavin (Vitamin B2)

1.6 mg

1.2-1.4 mg

Niacin

18 mg

13-16 mg

Pyridoxin (Vitamin B6)

2.0 mg

1.2-1.5 mg

Folsäure

0.2 mg

0.4 mg

Cobaltamin
(Vitamin B12)

1 µg

3 µg

Biotin (Vitamin H)

0.15 mg

0.03-0.06 mg

Pantothensäure

6 mg

6 mg

Calcium

800 mg

1000 mg

Phosphat

800 mg

700 mg

Eisen

14 mg

10 mg

Magnesium

300 mg

300-350 mg

Zink

15 mg

10 mg

Iod

150 µg

200 µg

Artikel erstellt am 28.7.2012. Artikel zuletzt geändert am 3.3.2015

Bücher vom Autor

Zum Thema Ernährung, Lebensmittel und Lebensmittelchemie/recht sind bisher vier Bücher von mir erschienen:

Das Buch „Was ist drin?“ wendet sich an diejenigen, die unabhängige Informationen über Zusatzstoffe und Lebensmittelkennzeichnung suchen. Das Buch zerfällt in vier Teilen. Es beginnt mit einer kompakten Einführung in die Grundlagen der Ernährung. Der zweite Teil hat zum Inhalt eine kurze Einführung in die Lebensmittelkennzeichnung - wie liest man ein Zutatenverzeichnis. Welche Informationen enthält es? Ergänzt wird dies durch einige weitere Regelungen für weitergehende Angaben (EU Auslobung von geografischen Angaben, Bio/Ökosiegel etc.).

Der größte der vier Teile entfällt auf eine Beschreibung der technologischen Wirkung, des Einsatzzweckes und der Vorteile - wie auch bekannter Risiken - von Zusatzstoffen. Der letzte Teil zeigt beispielhaft an 13 Lebensmitteln, wie man ein Zutatenverzeichnis sowie andere Angaben liest, was man schon vor dem Kauf für Informationen aus diesem ableiten kann, die einem helfen, Fehlkäufe zu vermeiden und welche Tricks Hersteller einsetzen, um Zusatzstoffe zu verschleiern oder ein Produkt besser aussehen zu lassen, als es ist. 2012 erschien eine Neuauflage, erweitert um 40 Seiten. Sie trägt zum einen den geänderten Gesetzen Rechnung (neue Zusatzstoffe wurden aufgenommen, Regelungen über Lightprodukte beschrieben) und zum anderen ein Stichwortregister enthält, das sich viele Leser zum schnelleren Nachschlagen gewünscht haben.

Wie sich zeigte, haben die meisten Leser das Buch wegen des zentralen Teils, der die Zusatzstoffe beinhaltet, gekauft. Ich bekam auch die Rückmeldung, dass hier eine Referenztabelle sehr nützlich wäre. Ich habe daher 2012 diesen Teil und den Bereich über Lebensmittelrecht nochmals durchgesehen, um die neu zugelassenen Zusatzstoffe ergänzt und auch um neue Regelungen, wie bei der Werbung mit nährwertbezogenen Angaben. Ergänzt um eine Referenztabelle gibt es nun die zwei mittleren Teile als eigenes Buch unter dem Titel "Zusatzstoffe und E-Nummern" zu kaufen.

Nachdem ich selbst über 30 kg abgenommen habe, aber auch feststellen musste wie wenig viele Leute von Ernährung oder der Nahrung wissen, habe ich mich daran gemacht einen Diätratgeber "der anderen Art" zu schreiben. Er enthält nicht ein Patentrezept (wenn auch viele nützliche Tipps), sondern verfolgt den Ansatz, dass jemand mit einer Diät erfolgreicher ist, der genauer über die Grundlagen der Ernährung, was beim Abnehmen passiert und wo Gefahren lauern, Bescheid weiß. Daher habe ich auch das Buch bewusst "Das ist kein Diätratgeber: ... aber eine Hilfe fürs Abnehmen" genannt. Es ist mehr ein Buch über die Grundlagen der Ernährung, wie eine gesunde Ernährung aussieht und wie man dieses Wissen konkret bei einer Diät umsetzt. Es ist daher auch Personen interessant die sich nur über gesunde Ernährung informieren wollen und nach Tipps suchen ihr Gewicht zu halten.

Das Buch "Was Sie schon immer über Lebensmittel und Ernährung wissen wollten" wendet sich an alle, die zum einen die eine oder andere Frage zu Lebensmitteln und Ernährung haben, wie auch die sich für die Thematik interessieren und auf der Suche nach weitergehenden Informationen sind. Während andere Autoren zwar auch populäre Fragen aufgreifen und diese oft in einigen Sätzen beantworten und zur nächsten Frage wechseln, habe ich mich auf 220 Fragen beschränkt, die ich mehr als Aufhänger für ein Thema sehe, so hat das Buch auch 392 Seiten Umfang. Jede Frage nimmt also 1-2 Seiten ein. Sie sind nach ähnlichen Fragestellungen/Lebensmitteln gruppiert und diese wieder in vier Sektionen: zwei Großen über Lebensmittel und Ernährung und zwei kleinen für Zusatzstoffe und Lebensmittelrecht/Werbung. Man kann das buch daher von vorne bis hinten durchlesen und so seinen Horizont erweitern, aber auch schnell mal nach einer Antwort suchen. Ich habe sehr viele positive Rückmeldungen bekommen, vor allem weil der Stil nicht reißerisch ist und ein Dogma verbreiten will, sondern aufklärend ist.

Sie erhalten alle meine Bücher über den Buchhandel (allerdings nur auf Bestellung), aber auch auf Buchshops wie Amazon, Libri, Buecher.de und ITunes. Sie können die Bücher aber auch direkt bei BOD bestellen.

Mehr über diese Bücher und weitere des Autors zum Themenkreis Raumfahrt, finden sie auf der Website Raumfahrtbucher.de.


© des Textes: Bernd Leitenberger. Jede Veröffentlichung dieses Textes im Ganzen oder in Auszügen darf nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen.
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