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Einführung Zusatzstoffe

Lassen Sie mich das Kapitel über Zusatzstoffe mit einigen Aussagen beginnen, mit denen ich immer wieder konfrontiert werde:

Dazu möchte ich einige Anmerkungen machen. Daher muss zunächst einmal „künstlich“ definiert werden. Lebensmittelchemiker definieren einen Stoff als „künstlich“, wenn er so oder einer ähnlichen Form nicht in der Natur vorkommt. In der Tat gibt es eine Reihe von synthetischen Zusatzstoffen, vor allem bei den Farbstoffen, da natürliche Farbstoffe sehr empfindlich gegenüber Oxidation, Licht und Säuren sind, oder mit Nahrungsbestandteilen reagieren können.

Die meisten Zusatzstoffe sind jedoch Stoffe, die in der Natur vorkommen, oder aus natürlichen Stoffen gebildet werden. Es wurde ihre technologische Funktion in Nahrungsmitteln erkannt und diese Naturbestandteile isoliert. Heute werden die Reinsubstanzen als Zusatzstoffe eingesetzt, das hat einige Vorteile. Bei einem Naturstoff ist die Prüfung auf Unbedenklichkeit einfacher. Es gibt schon Erfahrungen mit den Nahrungsmitteln, in denen er natürlicherweise vorkommt. Es ist abzuklären, ob dies auch bei anderen Mengen oder beim Einsatz in anderen Lebensmitteln gilt. Aber meist ist der Metabolismus des Stoffs bekannt, während dieser bei synthetischen Stoffen eventuell geklärt werden muss.

Eine größere Gruppe sind abgewandelte Naturstoffe, das sind Naturstoffe, die chemisch modifiziert sind, um eine bestimmte technologische Wirkung zu erzielen. Eine solche Modifikation ist die Umsetzung mit einem anderen Naturstoff. Im Körper werden diese dann in die Einzelbestandteile zerlegt, deren Stoffwechsel bekannt ist. In diesem Falle muss untersucht werden, ob der so veränderte Naturstoff unbedenklich ist und wie der Ausgangsstoff verstoffwechselt wird.

Zusatzstoffe müssen zwei Kriterien erfüllen: Sie müssen unbedenklich sein und technologisch notwendig. Die Prüfung auf Unbedenklichkeit wird bei der Feststellung des ADI-Werts erläutert.

Auch nach der Zulassung werden die Untersuchungen fortgeführt. So wurde beispielsweise die Propionsäure, eine einfache Säure, die auch in Käse vorkommt, 1988 verboten als sehr große Mengen krebsartige Veränderungen bei Mäusen im Vormagen hervorriefen. Die Propionsäure wurde vor allem bei geschnittenem Brot zur Vermeidung der Schimmelbildung verwendet. Auch in der Fütterung von Tieren wurde sie eingesetzt. Dort machte sie bis zu 2% des Silagefutters aus. Bei den in den verwendeten Lebens- bzw. Futtermitteln vorkommenden Mengen wurde jedoch keinerlei Einfluss auf den Organismus festgestellt, sodass sie heute wieder zugelassen ist.

Nicht auszuschließen ist, dass es allergische Reaktionen gegen einen Zusatzstoff gibt. Allergene wirken schon bei kleinen Mengen und sind im Tierversuch nicht zu überprüfen. Vor allem aber ist nur ein kleiner Bruchteil der Bevölkerung empfindlich. Bei der Risikobewertung ist immer zu berücksichtigen, wie viele Personen empfindlich sind. In der BRD haben Millionen von Menschen eine Allergie gegen Hühnereiweiß, Äpfel, Möhren und Haselnüsse. Die Zahl der Personen, die gegen Zusatzstoffe (hier sind es vor allem Farbstoffe) allergisch sind, ist dagegen wesentlich geringer. Die Forderung, dass in Lebensmitteln überhaupt keine allergieauslösenden Bestandteile enthalten sein sollen, ist utopisch, denn das würde bedeuten, dass praktisch alle Lebensmittel vom Markt genommen werden müssten.

Nach dem Stand der Wissenschaft sind keine echten Allergien gegen Zusatzstoffe bekannt, aber Pseudoallergien. Anders als bei echten Allergien sind diese Konzentrationsabhängig, sodass man das Risiko durch eine niedrige Dosierung senken kann. Bekannt sind pseudoallergische Reaktionen gegen Stoffe welche Abkömmlinge der Salicylate sind. Das betrifft einige Konservierungsstoffe und einige Farbstoffe. Über die Anzahl der Betroffenen gehen die Schätzung weit auseinander. Zwischen 0,01 und 0,23% werden genant. Wesentlich mehr pseudeoallgerische Reaktionen sind gegen Aromastoffe bekannt. (etwa 1&) noch häufiger sind echte Lebensmittelallergien. Etwa 2-3% der Erwachsenen und 3-7% der Kinder reagieren auf bestimmte Lebensmittel allergisch.

Das zweite Kriterium für die Zulassung neben der Unbedenklichkeit ist die Notwendigkeit des Einsatzes. Ein Zusatzstoff wird nur zugelassen, wenn er technologisch notwendig ist, das bedeutet sein Einsatz erst eine bestimmte Herstellung ermöglicht oder die Qualität des Lebensmittels entscheidend verbessert. Dies wird laufend überprüft und dem technischen Fortschritt angepasst.

Bei den Zusatzstoffen gibt es auch eine Reihe von Stoffen, die schon lange vor der Einführung des Lebensmittelrechts eingesetzt wurden. Diese haben Bestandsschutz wie zum Beispiel Nitritpökelsalz oder Rauch als Konservierungsmittel.

Wie schwierig dies ist, zeigt sich, wenn auf Zusatzstoffe verzichtet werden soll. Manchmal geht dies, indem ein Lebensmittelextrakt zugesetzt wird. Anstatt Lecithin wird Eigelb-Extrakt zugesetzt, welches Lecithin erhält. Doch oft ist ein Zusatzstoff nicht zu ersetzen. Lebensmittel, die bewusst auf Zusatzstoffe verzichten, wie „Bio“-Produkte unterscheiden sich dann in ihren Eigenschaften von konventionellen Lebensmitteln.

Die Zahl der Zusatzstoffe ist größer als die Anzahl der Wirkstoffe. Sehr viele Stoffe gibt es als eine Säure und den Salzen dieser Säure. So kommt man leicht auf drei bis vier E-Nummern, die technologisch gleich wirksam sind, sich jedoch in der Löslichkeit unterscheiden. Andere Modifikationen können unterschiedlich lange Kohlenwasserstoffketten sein, die bei Emulgatoren zum Beispiel über die Fett/Wasserlöslichkeit entscheiden. In der Beschreibung sind die Salze zusammengefasst, da sie sich in der Wirkung nicht unterscheiden.

Der ADI-Wert

Jeder neu zugelassene Zusatzstoff durchläuft toxikologische Untersuchungen an Mäusen und Ratten. Dabei wird das Futter mit sehr großen Mengen des Zusatzstoffes versetzt. Die Tiere werden untersucht, inwieweit sie auf den Zusatzstoff reagieren. Die Fütterungsmenge wird so lange verringert, bis die Menge gefunden wurde, die keinerlei Veränderungen über die Lebenszeit einer Ratte oder Maus verursacht.

Dieser Wert wird NOEL-Wert genannt. NOEL steht für No Effect Level, also die Dosis, bei der die abweichenden Mäuse sich nicht von normal gefütterten Mäusen unterscheiden. Dieser Wert wird angegeben in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag.

Da Ratten und Mäuse sich vom Menschen in ihrer Physiologie unterscheiden, wird der NOEL-Wert durch einen Sicherheitsfaktor geteilt, daraus ergibt sich der ADI-Wert. (acceptable Daily Intake, also die Menge, die eine Person lebenslang jeden Tag zu sich nehmen kann, ohne dass es gesundheitliche Schäden gibt).

An dem ADI-Wert orientieren sich die Mengen eines Zusatzstoffes die zugesetzt werden dürfen. Der Farbstoff E142 „Grün-S“ hat beispielsweise einen ADI-Wert von 5 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Er ist zugelassen für Süßwaren (maximal 200 mg/kg), Speiseeis und Desserts (max. 150 mg/kg). Ein 70 kg schwerer Mann dürfte täglich maximal 350 mg (70 kg x 5 mg/kg) an Grün-S zu sich nehmen – lebenslang – ohne das sich dies auf die Gesundheit auswirken sollte. Bei 200 mg/kg sind dies 1.75 kg Süßwaren pro Tag und bei 150 mg/kg wären es sogar 2.3 kg Eis pro Tag.

Selbst wenn der ADI-Wert einmal überschritten wird, so ist dies noch kein Grund zur Sorge, denn er bezieht sich ja auf eine lebenslange Aufnahme. Trotzdem gibt es Kritik an dem Konzept: Erkenntnisse sollen sich nicht von Mäusen auf Menschen übertragen lassen. Es gibt auch Unterschiede zwischen Personen wie zum Beispiel eine unterschiedliche genetische Disposition oder das Alter. Weiterhin untersuchen die Wissenschaftler nur einen Zusatzstoff und nicht die Gesamtheit aller Zusatzstoffe oder Wechselwirkungen mit anderen Nahrungsbestandteilen. Jedoch sind Mäuse und Ratten die einzigen Tiere, die über ihr ganzes Leben mit Zusatzstoffen gefüttert werden können. Ganz einfach deswegen, weil die Zulassung in einem absehbaren Zeitraum von einigen Jahren erfolgen soll und Mäuse nur zwei bis drei Jahre leben. Affen, als entwicklungsgeschichtlich dem Menschen näher stehende Organismen, dagegen über ein Jahrzehnt. Alle diese Unsicherheiten soll der hohe Sicherheitsfaktor von 100 ausgleichen.

Bislang kam es zu einigen Fällen, bei denen ein Effekt im Tierversuch beobachtet, wurde, aber nicht beim Menschen. Der Sicherheitsfaktor beträgt normalerweise 100. Er kann bei einem Verdacht angehoben werden oder, wenn es sich um einen natürlichen Stoff handelt, abgesenkt werden.

Neben der Bestimmung des ADI-Wertes gibt es weitere Untersuchungen auf Mutagenität Veränderungen des Erbgutes), Schädigung der Frucht und ob ein Stoff krebserregend ist. Gibt es Beobachtungen die in diese Richtung gehen so gibt es keine Zulassung oder bei schon etablierten ruht sie bis der Verdacht geklärt ist.

Würden Stoffe, die seit Jahrhunderten schon eingesetzt werden wie das Nitritpökelsalz, Salz oder das Räuchern heute neu zugelassen und würde die ADI-Bestimmung durchgeführt werden, so würden sie verboten werden. Salz als traditionelles Konservierungsmittel wäre technologisch wirkungslos, wenn die ungefährliche Dosis durch 100 geteilt wird. Diese Salzmenge würde nicht einmal ausreichen, um den täglichen Bedarf an Salz zu decken, das gleiche gilt für Zucker. Dies zeigt auch, dass die großen Gefahren heute nicht von Zusatzstoffen, sondern von der Ernährung selbst ausgehen.

Seit 2009 hat die europäische Lebensmittelbehörde EFSA begonnen alle Zusatzstoffe toxikologisch zu überprüfen, auch Zusatzstoffe die so alt sind, dass als sie erstmals zugelassen wurden die toxikologische Untersuchung noch nicht so weit war wie heute und die schon erwähnten traditionellen Stoffe wie Nitrit, Nitrat, Schwefeldioxid etc. Es bleibt abzuwarten ob dies sich in Anwendungseinschränkungen oder Dosierungreduktionen niederschlägt. Ein völliges Verbot oder eine Reduktion des Einsatzes auf den ADI Wert ist aber unwahrscheinlich. Zum einen weil es teilweise keine technologischen Alternativen gibt, wie beim Nitritpökelsalz (außer der Färbung von Wurst, was ja sicher auch nicht im Sinne der Sache ist) oder wegen des Bestandschutzes.

Eigenschaften von Zusatzstoffen

Wenn sie im Internet nach Informationen über Zusatzstoffe suchen, dann finden sie weitere Informationen darüber:

Zuerst einmal zur Unterscheidung: synthetisch und Extraktion aus Naturstoffen. Es geht hier um technologisch notwendige Zusatzstoffe. Diese werden als reine Substanzen zugesetzt und für die Wirkung ist es egal, ob sie natürlichen Ursprungs sind oder synthetisch erzeugt wurden. Chemisch macht dies keinen Unterschied. Die meisten Zusatzstoffe werden zwar aus natürlichen Substanzen isoliert, aber dann oft chemisch modifiziert. Sinnvoller wäre es, anzugeben ob der Stoff so

Ob ein Stoff mittels transgener Mikroorganismen gewonnen wird, ist vielleicht wichtig, wenn Sie diese Technologie per se ablehnen. In der Praxis wird aber der Reinstoff vertrieben, der keinerlei Reste der Bakterien die ihn produzierten mehr enthält. Viele Stoffe werden heute so gewonnen, weil diese Methode einfacher ist als die natürliche Isolation, die oft nur Gemische oder geringe Mengen liefert.

Es gibt gegen viele Lebensmittel Allergien und genauso gegen Zusatzstoffe. Praktisch bei jedem Zusatzstoff muss daher geschrieben werden, dass er allergenes Potenzial hat. Ich halte es für wichtig die Zusatzstoffe zu kennzeichnen, bei denen das allergene Potenzial sehr ausgeprägt ist. Um das Risiko in Ziffern zu fassen: Etwa 30% der Bevölkerung haben eine Nahrungsunverträglichkeit (Enzymdefekte, Allergien, Beeinträchtigung der Verdauung, pseudoallergische Reaktionen). Etwa 10% entfallen davon auf pseudoallergische Reaktionen, dies sind die bei Zusatzstoffen am häufigsten beobachteten Beeinträchtigungen. Auf Zusatzstoffe entfallen aber nur 0.23% aller Nahrungsunverträglichkeiten, wesentlich häufiger sind Aromastoffe die Ursache. Sie sind für etwa 1% der Fälle verantwortlich.

Zuletzt zu den bekannten Veränderungen bei hohen Dosen. Auch diese sind von vielen Stoffen bekannt. Doch ist es ein Wunder? Bei vielen dieser Stoffe wird die hundertfache Menge des ADI-Werts an die Versuchstiere verfüttert. Das macht dann einen großen Anteil des Futters aus. Daraus ergeben sich logischerweise Effekte, vergleichbar denen, die beim Menschen bei einseitiger Ernährung auftreten. Sofern begründete Hinweise auf Effekte im Tierversuch bestehen, habe ich diese erwähnt. Die Empfehlungen für die Dosierung liegen aber weit unter den Mengen, bei denen diese Veränderungen auftreten.

Eine Ausnahme liegt vor, wenn eine Substanz im Verdacht steht, Krebs zu verursachen. Es gibt bei krebserregenden Substanzen keine ungefährliche Dosis, sondern nur die Wahrscheinlichkeit Krebs zu bekommen sinkt. Steht ein Stoff im Verdacht, Krebs zu verursachen, so wird er verboten, bis dies geklärt ist.

Die E-Nummern

Ich bekam einmal eine Mail, in der eine Frau eine Frage zur Ernährung hatte. Sie hatte mehrere Unverträglichkeiten gegenüber zahlreichen Nahrungsmitteln. Dabei fiel dann auch die Bemerkung „Ich esse schon gar keine E-Nummern“. Das ist vielleicht ein extremes Beispiel. Doch die gängige Meinung, die ich von vielen Verbrauchern kenne, ist, dass E-Nummern für unnatürliche, synthetische, vielleicht sogar giftige Stoffe stehen. Auf jeden Fall etwas, was in „gesunden“ Lebensmitteln nicht enthalten sein sollte.

Die E-Nummern entstanden in der EU, um Zusatzstoffe sprachenunabhängig zu kennzeichnen. Das „E“ steht für Europa aber auch „edible“, englisch für essbar, verzehrbar. Eine E-Nummer bekommt ein Stoff, sobald eine Firma eine Zulassung beim europäischen Amt für Lebensmittelsicherheit beantragt. Es gibt 305 zugelassene Stoffe, doch nicht alle E-Nummern sind in Deutschland gängig. Die Zahl ist zwar in den Augen vieler zu hoch, jedoch noch klein im Vergleich zu Ländern mit nicht so strenger Gesetzgebung. In den USA waren schon 1965 erheblich mehr, nämlich 1696 Zusatzstoffe zugelassen.

Im Wesentlichen ist es nur eine Methode, um Zusatzstoffe zu kennzeichnen. Daraus folgt, dass ein Lebensmittel in dem keine E-Nummern auftauchen, nicht unbedingt frei von Zusatzstoffen sein muss. Im Gegenteil: Sehr viele Hersteller meiden E-Nummern, weil sie deren schlechten Ruf bei der Allgemeinheit kennen. Umgekehrt steht eine E-Nummer zwar für einen Zusatzstoff, aber nicht für einen synthetischen Stoff. Zahlreiche Naturstoffe sind auch zugelassene Zusatzstoffe und haben eine E-Nummer, darunter sogar Vitamine wie Vitamin C (E300), Vitamin E (E306-9) oder Vitamin B2 (E101).

Die E-Nummern waren einmal nach technologischer Wirkung geordnet, so finden sich alle Farbstoffe zwischen E100 und E180. Chemisch ähnliche Stoffe, wie zum Beispiel Verbindungen eines Stoffs mit verschiedenen Resten, finden sich bei ähnlichen Nummern. Diese Einteilung ist aber nicht durchgehend. Zum einen, weil es Stoffe mit mehreren technologischen Funktionen gibt. Zum anderen bedingt durch die Historie.

Die Zahl der zugelassenen Zusatzstoffe in der E-Nummernliste ist laufend angestiegen. Schuld daran ist, dass ein in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassener Zusatzstoff in der E-Nummernliste aufgelistet sein muss. Gibt es begründete Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit (und eventuell gepaart mit einer fehlenden technologischen Notwendigkeit), so kann der Zusatzstoff auch in einzelnen Ländern nicht zugelassen werden. So ist der Farbstoff E129 in Dänemark, Belgien, Frankreich, Österreich, Schweden und der Schweiz nicht zugelassen. Weiterhin umfasst die E-Nummernliste auch technische Hilfsstoffe, also in der Regel nicht mehr im Endprodukt zu finden sind, sowie für Tierfutter zugelassene Stoffe.

Der Verbraucher ist daher in der Praxis mit vielen Zusatzstoffen nicht konfrontiert, da sie Deutschland nicht eingesetzt werden. Viele Zusatzstoffe finden sich in englischen Produkten. England besitzt ein weitaus „laxeres“ Lebensmittelrecht als Deutschland.

Eine weitere Einschränkung besteht in der Zulassung. Viele Stoffe natürlichen Ursprungs sind allgemein zugelassen, andere nur für einige Produktgruppen oder – im Extremfall – für nur ein Produkt, wie zum Beispiel der Farbstoff E127 für das Färben von Kirschen.

Nationales Recht

Dreh- und Angelpunkt im nationalen Recht ist die „Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken“, kurz ZZuLV. Sie legt fest, welche Zusatzstoffe in welchen Lebensmitteln zugelassen sind. Weiterhin legt es die Deklaration fest. Es muss nicht nur der Zusatzstoff genannt werden, sondern auch die Klasse also zum Beispiel „Farbstoff“ oder „konserviert“. Weiterhin werden Höchstmengen festgelegt, oder die Forderung aufgestellt, die Menge auf das Notwendige einzugrenzen (cum grano salis), was schwer nachzuprüfen ist.

Die E-Nummern selbst stammen von der EU. Sie ist auch das Gremium das für die Zulassung letztendlich verantwortlich ist. Nach den EU-Vorschriften über die Harmonisierung des Binnenmarktes sind bei uns auch Produkte aus anderen EU-Staaten verkehrsfähig, die bei uns nicht zugelassene Zusatzstoffe enthalten.

Nicht angegeben müssen Stoffe die im fertigen Lebensmittel keine technologische Funktion mehr ausführen oder bei der Herstellung benötigt aber wieder entfernt werden. Beispiele für das erstere sind Zusätze von Diactylweinsäureestern zu Backmischungen, damit der Teig nicht so stark klebt und in Backstraßen verarbeitet werden kann. Sie werden beim Backprozess aufgespalten und haben im fertigen Lebensmittel keine Funktion mehr. Beispiele für das letztere sind Klärhilfsmittel die z.B. Fruchtsaft oder Wein zugesetzt werden. Sie bewirken ein Ausfällen von Trübungen und werden mit diesen abgetrennt, sind also im Wein/Saft nicht mehr vorhanden.

Ebenso gibt es kein System für die Kennzeichnung von Aromen. Neu ist nur, da die Aromen auch Lebensmittelproteine enthalten eine Kennzeichnung wenn die Aromen zugleich zu am häufigsten allergenen Lebensmitteln gehören. Das ist z.B. bei Sellerie der Fall.

Bücher vom Autor

Zum Thema Ernährung, Lebensmittel und Lebensmittelchemie/recht sind bisher vier Bücher von mir erschienen:

Das Buch „Was ist drin?“ wendet sich an diejenigen, die unabhängige Informationen über Zusatzstoffe und Lebensmittelkennzeichnung suchen. Das Buch zerfällt in vier Teilen. Es beginnt mit einer kompakten Einführung in die Grundlagen der Ernährung. Der zweite Teil hat zum Inhalt eine kurze Einführung in die Lebensmittelkennzeichnung - wie liest man ein Zutatenverzeichnis. Welche Informationen enthält es? Ergänzt wird dies durch einige weitere Regelungen für weitergehende Angaben (EU Auslobung von geografischen Angaben, Bio/Ökosiegel etc.).

Der größte der vier Teile entfällt auf eine Beschreibung der technologischen Wirkung, des Einsatzzweckes und der Vorteile - wie auch bekannter Risiken - von Zusatzstoffen. Der letzte Teil zeigt beispielhaft an 13 Lebensmitteln, wie man ein Zutatenverzeichnis sowie andere Angaben liest, was man schon vor dem Kauf für Informationen aus diesem ableiten kann, die einem helfen, Fehlkäufe zu vermeiden und welche Tricks Hersteller einsetzen, um Zusatzstoffe zu verschleiern oder ein Produkt besser aussehen zu lassen, als es ist. 2012 erschien eine Neuauflage, erweitert um 40 Seiten. Sie trägt zum einen den geänderten Gesetzen Rechnung (neue Zusatzstoffe wurden aufgenommen, Regelungen über Lightprodukte beschrieben) und zum anderen ein Stichwortregister enthält, das sich viele Leser zum schnelleren Nachschlagen gewünscht haben.

Wie sich zeigte, haben die meisten Leser das Buch wegen des zentralen Teils, der die Zusatzstoffe beinhaltet, gekauft. Ich bekam auch die Rückmeldung, dass hier eine Referenztabelle sehr nützlich wäre. Ich habe daher 2012 diesen Teil und den Bereich über Lebensmittelrecht nochmals durchgesehen, um die neu zugelassenen Zusatzstoffe ergänzt und auch um neue Regelungen, wie bei der Werbung mit nährwertbezogenen Angaben. Ergänzt um eine Referenztabelle gibt es nun die zwei mittleren Teile als eigenes Buch unter dem Titel "Zusatzstoffe und E-Nummern" zu kaufen.

Nachdem ich selbst über 30 kg abgenommen habe, aber auch feststellen musste wie wenig viele Leute von Ernährung oder der Nahrung wissen, habe ich mich daran gemacht einen Diätratgeber "der anderen Art" zu schreiben. Er enthält nicht ein Patentrezept (wenn auch viele nützliche Tipps), sondern verfolgt den Ansatz, dass jemand mit einer Diät erfolgreicher ist, der genauer über die Grundlagen der Ernährung, was beim Abnehmen passiert und wo Gefahren lauern, Bescheid weiß. Daher habe ich auch das Buch bewusst "Das ist kein Diätratgeber: ... aber eine Hilfe fürs Abnehmen" genannt. Es ist mehr ein Buch über die Grundlagen der Ernährung, wie eine gesunde Ernährung aussieht und wie man dieses Wissen konkret bei einer Diät umsetzt. Es ist daher auch Personen interessant die sich nur über gesunde Ernährung informieren wollen und nach Tipps suchen ihr Gewicht zu halten.

Das Buch "Was Sie schon immer über Lebensmittel und Ernährung wissen wollten" wendet sich an alle, die zum einen die eine oder andere Frage zu Lebensmitteln und Ernährung haben, wie auch die sich für die Thematik interessieren und auf der Suche nach weitergehenden Informationen sind. Während andere Autoren zwar auch populäre Fragen aufgreifen und diese oft in einigen Sätzen beantworten und zur nächsten Frage wechseln, habe ich mich auf 220 Fragen beschränkt, die ich mehr als Aufhänger für ein Thema sehe, so hat das Buch auch 392 Seiten Umfang. Jede Frage nimmt also 1-2 Seiten ein. Sie sind nach ähnlichen Fragestellungen/Lebensmitteln gruppiert und diese wieder in vier Sektionen: zwei Großen über Lebensmittel und Ernährung und zwei kleinen für Zusatzstoffe und Lebensmittelrecht/Werbung. Man kann das buch daher von vorne bis hinten durchlesen und so seinen Horizont erweitern, aber auch schnell mal nach einer Antwort suchen. Ich habe sehr viele positive Rückmeldungen bekommen, vor allem weil der Stil nicht reißerisch ist und ein Dogma verbreiten will, sondern aufklärend ist.

Sie erhalten alle meine Bücher über den Buchhandel (allerdings nur auf Bestellung), aber auch auf Buchshops wie Amazon, Libri, Buecher.de und ITunes. Sie können die Bücher aber auch direkt bei BOD bestellen.

Mehr über diese Bücher und weitere des Autors zum Themenkreis Raumfahrt, finden sie auf der Website Raumfahrtbucher.de.


© des Textes: Bernd Leitenberger. Jede Veröffentlichung dieses Textes im Ganzen oder in Auszügen darf nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen.
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