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Was ist vom EU Siegel für biologisch erzeugte Lebensmittel zu halten?

Seit 1992 ist von der EU geregelt, wie biologisch-ökologische Lebensmittel erzeugt werden sollen. Schon vorher gab es den ökologischen Anbau und Verbände mit eigenen, teilweise sehr strengen, Richtlinien.

Diese erste EU-Ökoverordnung forderte erheblich weniger, weshalb in den ersten Jahren auch bei den Untersuchungen in den Untersuchungsämtern die Grundsätze des biologischen Anbaus wie absolute Rückstandsfreiheit gefordert wurden, wenn sich ein Lebensmittel „biologisch“ nannte. Die EU-Verordnung forderte zwar den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, jedoch keine Rückstandsfreiheit. So konnten sich Landwirte auf „Verwehungen“ vom Nachbargrundstück berufen, bei dem der Landwirt nicht ökologisch wirtschaftete. Ein weiteres Schlupfloch war, dass nach der ersten EU-Verordnung das Wort „ökologisch“ im Zusammenhang mit dem Lebensmittel fallen musste, bei uns aber meist von „biologischem“ Anbau gesprochen wurde.

In weiteren Novellen der Verordnung wurde diese Nische geschlossen. Seit 2001 gibt es ein EU-Biosiegel, das Produkte, die nach den Vorschriften der EU-Ökoverordnung angebaut werden, tragen dürfen. Seitdem gibt es über 63.000 so gekennzeichnete Produkte. Innerhalb Deutschlands ist ein nationales Siegel bekannter. Beide Siegel stehen für dieselben gesetzlichen Vorschriften:

Die wesentliche Kritik an der EU-Verordnung ist:

Der Begriff „Bio“ ist sehr weit gefasst. Konventionelle Produkte sind noch zu 5% zulässig, ebenso viele Zusatzstoffe. Es wird keine Rückstandsfreiheit gefordert was es schwer macht, einen Verstoß gegen die Verordnung zu beweisen, wenn nicht beim Bauern im Stall die Spritzmittel gefunden werden. Zahlreiche private Organisationen mit eigenen Kontrollen achten dagegen auf vollständige Rückstandsfreiheit. Dies ging so weit, dass Bauern ihre ganze Ernte unterpflügen mussten, nur weil das Saatgut gebeizt war – um Schimmelbildung zu verhindern – und nach Monaten diese Stoffe in kleinsten Mengen noch nachweisbar waren.

Die EU-Verordnung schreibt nicht vor, ob das Futter für Tiere von gentechnischen veränderten Pflanzen stammt, oder auch dieses biologisch erzeugt wurde.

Die Regelungen werden weiter verwässert. Ab 2009 wird ein neues Siegel das alte ablösen. Nun dürfen bis 0.9% gentechnisch veränderte Bestandteile vorhanden sein – die gleiche Menge, bis zu der konventionelle Produkte ebenfalls nicht ausgezeichnet werden müssen. So es in dieser Beziehung keine Unterschiede mehr zwischen „Bio“ und konventionell gibt. Selbst das Europaparlament fand diese Regelung unzureichend und plädierte auf einen Prozentsatz von unter 0.1%. Minister Seehofer setzte sich in der EU-Kommission durch und damit über Beschlüsse von Bundesrat, Bundestag und EU-Parlament weg.

Das EU-Siegel und sein deutsches Pendant stehen daher hete und noch mehr in der Zukunft nicht für „echte“ ökologische Produkte und erst recht nicht für eine nachhaltige Landwirtschaft mit artgerechter Tierhaltung. Es ist zu empfehlen Produkte zu von Bioland, Demeter und Naturland zu kaufen, denn diese drei größten Verbände fordern von ihren Vertragslandwirten die Einhaltung wesentlich strengerer Auflagen.

Was das EU-Siegel allerdings schaffte war ein breiter Markt. Die meisten Produkte, die sie im Discounter finden und die sich „Bio“ nennen tragen das EU-Siegel. Die Produktzahl ist alleine in den letzten drei Jahren um 50% angestiegen. Es ist inzwischen so bedeutsam, dass auch internationale Zulieferer sich nach ihm richten, um ihre Produkte in Europa vermarkten zu können.

Man sollte das EU-Biosiegel mehr als „Bio light“ sehen, also ein Siegel, das für eine höhere Lebensmittelqualität steht. Produkte dürfen aber trotzdem noch für Restmengen an konventionellen und gentechnisch veränderten Grundstoffen enthalten.

Bücher vom Autor

Zum Thema Ernährung, Lebensmittel und Lebensmittelchemie/recht sind bisher vier Bücher von mir erschienen:

Das Buch „Was ist drin?“ wendet sich an diejenigen, die unabhängige Informationen über Zusatzstoffe und Lebensmittelkennzeichnung suchen. Das Buch zerfällt in vier Teilen. Es beginnt mit einer kompakten Einführung in die Grundlagen der Ernährung. Der zweite Teil hat zum Inhalt eine kurze Einführung in die Lebensmittelkennzeichnung - wie liest man ein Zutatenverzeichnis. Welche Informationen enthält es? Ergänzt wird dies durch einige weitere Regelungen für weitergehende Angaben (EU Auslobung von geografischen Angaben, Bio/Ökosiegel etc.).

Der größte der vier Teile entfällt auf eine Beschreibung der technologischen Wirkung, des Einsatzzweckes und der Vorteile - wie auch bekannter Risiken - von Zusatzstoffen. Der letzte Teil zeigt beispielhaft an 13 Lebensmitteln, wie man ein Zutatenverzeichnis sowie andere Angaben liest, was man schon vor dem Kauf für Informationen aus diesem ableiten kann, die einem helfen, Fehlkäufe zu vermeiden und welche Tricks Hersteller einsetzen, um Zusatzstoffe zu verschleiern oder ein Produkt besser aussehen zu lassen, als es ist. 2012 erschien eine Neuauflage, erweitert um 40 Seiten. Sie trägt zum einen den geänderten Gesetzen Rechnung (neue Zusatzstoffe wurden aufgenommen, Regelungen über Lightprodukte beschrieben) und zum anderen ein Stichwortregister enthält, das sich viele Leser zum schnelleren Nachschlagen gewünscht haben.

Wie sich zeigte, haben die meisten Leser das Buch wegen des zentralen Teils, der die Zusatzstoffe beinhaltet, gekauft. Ich bekam auch die Rückmeldung, dass hier eine Referenztabelle sehr nützlich wäre. Ich habe daher 2012 diesen Teil und den Bereich über Lebensmittelrecht nochmals durchgesehen, um die neu zugelassenen Zusatzstoffe ergänzt und auch um neue Regelungen, wie bei der Werbung mit nährwertbezogenen Angaben. Ergänzt um eine Referenztabelle gibt es nun die zwei mittleren Teile als eigenes Buch unter dem Titel "Zusatzstoffe und E-Nummern" zu kaufen.

Nachdem ich selbst über 30 kg abgenommen habe, aber auch feststellen musste wie wenig viele Leute von Ernährung oder der Nahrung wissen, habe ich mich daran gemacht einen Diätratgeber "der anderen Art" zu schreiben. Er enthält nicht ein Patentrezept (wenn auch viele nützliche Tipps), sondern verfolgt den Ansatz, dass jemand mit einer Diät erfolgreicher ist, der genauer über die Grundlagen der Ernährung, was beim Abnehmen passiert und wo Gefahren lauern, Bescheid weiß. Daher habe ich auch das Buch bewusst "Das ist kein Diätratgeber: ... aber eine Hilfe fürs Abnehmen" genannt. Es ist mehr ein Buch über die Grundlagen der Ernährung, wie eine gesunde Ernährung aussieht und wie man dieses Wissen konkret bei einer Diät umsetzt. Es ist daher auch Personen interessant die sich nur über gesunde Ernährung informieren wollen und nach Tipps suchen ihr Gewicht zu halten.

Das Buch "Was Sie schon immer über Lebensmittel und Ernährung wissen wollten" wendet sich an alle, die zum einen die eine oder andere Frage zu Lebensmitteln und Ernährung haben, wie auch die sich für die Thematik interessieren und auf der Suche nach weitergehenden Informationen sind. Während andere Autoren zwar auch populäre Fragen aufgreifen und diese oft in einigen Sätzen beantworten und zur nächsten Frage wechseln, habe ich mich auf 220 Fragen beschränkt, die ich mehr als Aufhänger für ein Thema sehe, so hat das Buch auch 392 Seiten Umfang. Jede Frage nimmt also 1-2 Seiten ein. Sie sind nach ähnlichen Fragestellungen/Lebensmitteln gruppiert und diese wieder in vier Sektionen: zwei Großen über Lebensmittel und Ernährung und zwei kleinen für Zusatzstoffe und Lebensmittelrecht/Werbung. Man kann das buch daher von vorne bis hinten durchlesen und so seinen Horizont erweitern, aber auch schnell mal nach einer Antwort suchen. Ich habe sehr viele positive Rückmeldungen bekommen, vor allem weil der Stil nicht reißerisch ist und ein Dogma verbreiten will, sondern aufklärend ist.

Sie erhalten alle meine Bücher über den Buchhandel (allerdings nur auf Bestellung), aber auch auf Buchshops wie Amazon, Libri, Buecher.de und ITunes. Sie können die Bücher aber auch direkt bei BOD bestellen.

Mehr über diese Bücher und weitere des Autors zum Themenkreis Raumfahrt, finden sie auf der Website Raumfahrtbucher.de.


© des Textes: Bernd Leitenberger. Jede Veröffentlichung dieses Textes im Ganzen oder in Auszügen darf nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen.
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