Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter

An diesen Allerweltsspruch wurde ich kürzlich erinnert durch eine Reihe von Fragen die jemand zu Angaben auf Webseiten hatte. Es drehte sich um die Haltbarkeit von Schwarzkümmelöl (angeblich 2-3 Jahre, normal wären angesichts des Gehalts an mehrfach ungesättigten Fettsäuren weniger als 1 Jahr) und es ging darum, dass eine andere Seite empfahl, Leinsamen zu kochen um die Cyanoglycoside zu zerstören. Also für Laien zur Erklärung:

Mehrfach ungesättigte Fettsäuren werden durch Licht und Sauerstoff zerstört. Die Haltbarkeit eines Öls ist daher abhängig von dem Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren, aber auch dem Gehalt an Vitamin E, das eine Reihe von Oxidationsprozessen stoppen kann. Allerdings: Nicht alle und es wird dabei verbraucht. Wenn der Hersteller also mit einem hohen Vitamin E Gehalt wirbt und einer langen Haltbarkeit, dann ist das ein Problem. Vielleicht (das müssten Untersuchungen zeigen) ist das Schwarzkümmelöl wirklich so lange haltbar, doch dann wird auch der Gehalt an dem wertvollen Vitamin E abnehmen und dieses wertvolle Vitamin ist dann nur noch in kleinen Mengen vorhanden.

Noch problematischer ist die Sache mit den Cyanoglykosiden. Cyanogykoside sind Kohlenhydratverbindungen, die Blausäure enthalten. Diese sind nicht so selten im Pflanzenreich. So enthalten z.B. Pfirsichkerne diese. Bekannter sind vielleicht bittere Mandeln. Blausäure ist giftig und daher sollte man bittere Mandeln nur in kleinen Mengen essen. Leinsamen sind im Normalfall unverdaulich. Daher kann man sie gefahrlos essen. Das gilt auch für Pfirsichkerne, die man ja normalerweise nicht isst. Das Problem ist nun die Freisetzung. Das gefährliche ist die Blausäure. So kann das Einweichen oder überbrühen mit heißen Wasser oder Kochen zwar die Glykoside teilweise herauslösen. Aber dies nützt nur etwas, wenn dann das Wasser auch weggegossen wird.

Zerstört kann die Blausäure so nicht werden. sie geht nur ins Wasser über. Freisetzen könnte man sie durch Säure (also z.B. Essig), aber dann würde wohl keiner mehr die Leinsamen essen. Die Seite propagiert nun gerade das Erhitzen mit Wasser. Das kann auch den gegenteilligen Effekt haben, nämlich die Verdaulichkeit von Leinsamen drastisch erhöhen, wodurch die noch verbliebenen Glykoside besser aufgenommen werden können. Ich denke man kann trotzdem Entwarnung geben, denn nach einer Untersuchung enthalten Leinsamen in etwa 100-200 mg Blausäure pro Kilogramm. Bei einer LD50 von etwa 1 mg/kg müsste man dann schon etwa 300-600 g Leinsamen auf einmal essen und die Blausäure darin vollständig aufnehmen. Dieselbe Untersuchung geht von einem Grenzwert bei täglicher Aufnahme von 12 µg/kg Körpergewicht aus, was eine normale Aufnahme von 10-20 g Leinsamen pro Mahlzeit zulässt. Ich glaube mehr wird man auch nicht aufnehmen um die Verdauung zu fördern.

Schließlich wollte die Fragestellerin wissen wo sie die Webseiten mit diesen falschen Informationen melden kann. Und da fängt das Problem an. Die Lebensmittelüberwachung ist bei uns Ländersache. Jedes Bundesland macht es etwas anders. Bei den einen sind z.B. die Lebensmittelkontrolleure ausgebildete Polizisten mit einer Zusatzausbildung, bei anderen Ländern sind es Personen die früher Lebensmittel hergestellt haben und umgeschult wurden. Manche Länder haben viele kleine kommunale Untersuchungsämter, andere wenige zentrale große Untersuchungsämter.

Vor allem aber: Wer ist für die rechtliche Beurteilung von Internetseiten zuständig? Es mag sich ja vielleicht einiges geändert haben, aber in den "Vor-Internet" Zeiten, in denen ich noch studierte, hat man sich bei den Untersuchungsämtern nicht um die Werbung gekümmert, die in Fernsehen, Radio oder Printmedien erschien. Relevant waren die Proben, die untersucht wurden und die gezogen wurden oder durch Verbraucher angeliefert wurden. Das hat natürlich eine Ursache: Der Lebensmittelchemiker soll ja Substanzen untersuchen und sein Fachurteil über diese abgeben. In unseren Gutachten war es aber immer üblich, auch die rechtliche Beurteilung einzubringen, obwohl eigentlich die Zuordnung eines Tatbestandes zu dem entsprechenden Paragraphen eine Sache des Staatsanwaltes ist. Nur fehlt da eben meistens der Sachverstand. Die Sache ist nun so, dass Werbung überhaupt keinerlei Untersuchung des Lebensmittels mehr erfordert, wenn sie gleich faktisch falsche Angaben enthält. Nur wenn eine Untersuchung nötig ist, um de falsche Angabe zu beweisen, dürfte der Lebensmittelchemiker aktiv sein.

Der schwarze Peter wandert so zur Justiz. Frage: Glaubt jemand ernsthaft, die Justiz würde sich heute um die vielen E-Bay Powerseller und Amazon Shops kümmern, die Lebensmittel falsch kennzeichnen, bewerben oder aus dem Ausland importieren? Meiner Erfahrung nach eher nicht. Ich habe die Fragestellerin dann an eine Seite des Verbraucherschutzes verwiesen, in der Links zu den Seiten der entsprechenden Behörden, (nach Bundesländern sortiert) vorhanden waren. Mein Tipp war festzustellen, aus welchem Bundesland der Hersteller sitzt und sich bei der für dieses Bundesland zuständige Behörde zu verständigen.

Okay was gibt es sonst noch? Wer den Blog besucht wird feststellen, dass er ein neues Outfit hat. Ich habe etwas experimentiert und es gab wieder mal Probleme mit MyCaptcha (vergessen, dass ich das Theme manuell editieren musste, um es freizuschalten). Aber nun läuft alles wieder und ich hoffe das neue Design gefällt. Es dürften nun weniger Blogs werden, ganz einfach weil ich weniger Zeit habe. Meine zusätzliche Lehrtätigkeit an der Berufsakademie Stuttgart kostet mich doch erheblich mehr Zeit als ich dachte, vor allem beim Schreiben des Scripts, das ja noch zu den gehaltenen Stunden dazu kommt, und die Zeit die ich dort lehre, muss ich noch nacharbeiten. Also Freizeit ist derzeit äußerste Mangelware und dann sind ja auch noch zwei Bücher in der Pipe. Beim Buch über europäische Trägerraketen habe ich eine Idee gehabt:

Es wird wahrscheinlich recht groß (schon jetzt 250 Seiten ohne Bilder, und ich bin noch lange nicht fertig mit der Recherche) und ich überlege ob ich es nicht splitten soll: Einen teil mit der Vergangenheit (bis zur Ariane 4) und einen mit der Gegenwart (Ariane 5+Vega) oder das letzte als Zusatzbuch herausbringen (für die Leute die von der Vergangenheit nichts wissen wollen), oder vielleicht doch nur ein Buch? Sie können hier abstimmen.

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