Die Geschäftgebahren eines Wurstherstellers

Gestern bekam ich eine E-Mail eines Anwalts der einen Betrieb vertritt der Würste herstellt.

Ich habe ja vor knapp 2 Monaten mich mit dem Sinn und Unsinn eines Werbespots von Jörg Pilawa auseinander gesetzt. Da wurde ich schon vom Marketing dieser Firma angeschrieben, die mich als „Verbraucher“ belehren wollte, dass ich mich irre. Ich habe der Dame dann geantwortet, dass es durchaus nicht Handelsbrauch ist, die Stoffe deren Abwesenheit, die im Spot so bewerben, in eine Wurst hinein zu tun und man dies durchaus als Werbung mit Selbstverständlichkeiten ansehen kann.

Nun bekam ich Post vom Rechtanwalt. Ohne der Firma nahetreten zu wollen: Ich würde den Rechtsanwalt wechseln. De Fakto hat er nämlich nichts Eigenständiges gemacht, sondern vielmehr nur das weitergegeben was man ihm gesagt hat und dafür wird er sicher eine Rechnung stellen. Die Firma scheint in Zeichen der Krise ja in Geld zu schwimmen, so dass sie es sich leisten kann. Aber vielleicht, nur mal vielleicht, hätte man für das Geld auch erwarten können, die betreffende Seite durchzulesen. Dann wäre dem Rechtsanwalt folgendes aufgefallen:

  • Der Name der Firma oder irgendeiner Marke von ihr, wird nirgends erwähnt. Seit ich in einer Vorlesung über Internetrecht gehört habe, welchen Ärger man deswegen hat, wenn man Namen und Marken nennt. Abgesehen von Tatbeständen wie Verleumdung bei denen auch dem Laien die Folgen klar sein dürften, sind diese Namen meist urheberrechtlich geschützt und das kann schon Ärger bedeuten. Auch in diesem artikel werden sie nirgendwo den Namen der Marke noch den der Firma finden
  • Es leuchtet mir als Laien nicht ein, wie eine Mandantin, die nirgendwo genannt wird eine Schädigung ihres Geschäftes nachweisen will. Wenn man ohne Nennung des Namens diesen Vorwurf erheben will, so kann man ja praktisch jede einschlägige Internetseite über Wurst oder Fleisch abmahnen.
  • Es wäre auch hilfreich gewesen, die Seite zu lesen. Dann würde nämlich auffallen, das die Punkte, die angesprochen wurden inzwischen (nach der Erklärung der Marketing Abteilung) von mir nachgebessert wurden – unter anderem habe ich den Passus korrigiert, das Fresenius nur die vier Werte, die ausgelobt wurden, kontrolliert. Das in dem Schreiben nirgendwo die URL der Website auftaucht, deutet darauf hin, dass der Anwalt niemals gelesen hat, worum es geht.
  • Outet sich der Anwalt als rechtsunkundig. 2005 wurde das LMBG reformiert und heißt nun LFGB. Aus reiner Gewohnheit (schließlich habe ich mich an LMBG über 15 Jahre gewöhnt) habe ich dann bei einem Hinweis sich doch mal den Paragraphen 12 (Schutz vor Täuschung) anzusehen LMBG an die Dame von der Marketing Abteilung geschrieben. Nun will mir der Anwalt weiß machen, dass die Gesetze nicht mehr gelten. Das ich allerdings den korrekten Paragraphen (im alten LMBG war es noch §17) zitiert habe, ist ihm nicht aufgefallen. Das bedeutet, dass er wohl noch nie mal etwas mit dem LMBG/LFGB zu tun hat, denn der betreffende Paragraph ist der häufigste im Gesetz gegen den verstoßen wird. Nach meiner Rechtsauffassung ist der Werbespot grenzgängig in Sachen Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Vielleicht rege ich mal meine Berufskollegen in den Untersuchungsämtern und beim Verbraucherverein an, das rechtlich nachzuprüfen.
  • Vor allem ist es recht unverschämt, wenn eine E-Mail als „vorab“ verschickt wird, und darin eine Löschung der Seite bis zum nächsten Tag 10 Uhr verlangt wird. Soweit ich weiß sind E-Mails nicht rechtlich bindend. (Diese blieb auch prompt im Spam Filter hängen) und es wurde nicht mal eine Empfangsbestätigung angefordert. Mit der Post kommt bei mir ein Brief aber nicht vor heute 13 Uhr, weil um diese Zeit bei uns die Post ausgetragen wird. Eine Frist die man nicht einhalten kann ist aber nichtig.

Nun fragen sie sich was ich gemacht habe. Ich denke ich habe immer noch recht mit meiner Kritik. Der wesentliche Punkt ist, dass die Werbung (Abwesenheit von Gluten, Laktose, Farbstoffen und Geschmacksverstärkern) eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist. Der Hersteller sieht das anders und es mag auch bei der industriellen Wurstproduktion so sein. Relevant ist aber die Gesamtheit des Markes, und die besteht nicht aus einigen wenigen großen Herstellern, sondern vor allem aus den vielen Tausend kleinen Metzgereien und Fleischereien. Von denen die meisten die Tricks der Großindustrie nicht kennen oder nicht anwenden wollen und ihre Produkte nach traditionellen Rezepten herstellen. Das habe ich dann auch nochmals deutlich gemacht. Einen Beweis für seine Behauptungen kündigte der Anwalt zwar an, blieb sie aber schuldig. Internet-Ausdruck wie angekündigt als Maß des Herstellerbrauches zu nehmen dürfte auch problematisch werden, wenn das Groß der Fleischereien keinen Internetauftritt hat und es schriftlich vorliegende Rezepturen, das deutsche Lebensmittellexikon und die Leitsätze gibt.

Der zweite Teil war die Kontrolle durch Fresenius. Da diese eigentlich nichts mit dem Spot an sich zu tun hat, habe ich den Teil weitgehend gelöscht und nur den Hinweis gelassen, dass eine Kontrolle der Abwesenheit von Stoffen, wenn man genau weiß, das man sie nicht hinzugefügt hat, recht sinn frei ist.

Den Aufsatz habe dafür ergänzt, was in der Werbung fehlt: Nämlich ob die Wurst qualitativ hochwertig ist oder nicht. Das wird an ganz anderen Werten festgemacht, die weder in der Werbung hervorgehoben werden, noch von Fresenius kontrolliert werden. Dreh und Angelpunkt ist der BEFFE Wert, den Anteil an bindegewebsfreiem Eiweiß (größtenteils Muskelfleisch). Bei der Recherche über die Wurst (die es hier in Süddeutschland nicht zu kaufen gibt) bin ich auch auf eine Greenpeace Seite gestoßen. Die haben eine Anzeige in deren Stil nachgestellt. Da wird dann klar, was man über die Produkte vermutet: Wurst aus Schweinefleisch aus Massentierhaltung gefüttert mit genamnipuliertem Soja. Na dann Mahlzeit!

Nun fragt sich der geneigte Leser, was ich getan habe? Ich habe mich an ein anderes aus der Vorlesung Internetrecht erinnert: „Legen sie sich nicht mit Unternehmen an die einen siebenstelligen Jahresumsatz haben“. Die können es sich nämlich leisten auch zu prozessieren wenn sie verlieren. Allerdings sehe ich auch keinen Grund den Artikel zu löschen wie gefordert. Ich habe ihn überarbeitet und ein paar Kraftausdrücke entfernt. Die beiden Punkte die angesprochen wurden habe ich verbessert. Bei der Überwachung durch Fresenius war das einfach, denn es hat eigentlich nichts mit der Werbung zu tun, um die es ja geht. Also den Teil einfach gelöscht (und damit auch positive Aussagen über das Analysenprogramm der Firma, aber sie wollten es ja so, weil sie nicht die Seite durchgelesen haben). Und bei der Werbung mit Selbstverständlichkeiten die Klarstellung, dass diese Zutaten in handwerklich gefertigter Wurst, die nicht von einem industriellen Großbetrieb kommt (und die dann stolz sind mal vier von was weiß ich wie vielen zugelassenen aber nicht vom Verbraucher in Wurst vermuteten Stoffen weggelassen haben) anders zusammengesetzt ist.

Damit sind die beiden Kritikpunkte geklärt und nach meinem Rechtsempfinden kann man wegen 3 Sätzen in einem rund dreiseitigen Dokument nicht die Lösung des ganzen Dokumentes verlangen.

7 thoughts on “Die Geschäftgebahren eines Wurstherstellers

  1. Apropos Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Hab eben auf meiner PET-Mineralwasser-Flasche vom Discounter um die Ecke zwei Infosymbole entdeckt. Das Eine zeigt mir, daß dieses Mineralwasser Glutenfrei ist und das Andere Symbol ist das Vegetarier-Gütesiegel. Unglaublich…

  2. Setz dich doch mal mit der Spiegel-Redaktion in Verbindung — die reiten gerade eine Kampange wegen Lebensmitteln die (da industriell kostengünstig hergestellt) unerwartete Dinge enthalten (Analogkäse etc.) Vielleicht interessiert die das…

    Lg

    Tilman

  3. Hmm, was soll man dazu sagen? Jetzt erzählt der Herr Pilawa in der Werbung für den Hersteller nur noch von der Tatsache, dass das Institut Fresenius die Waren prüft. Keine Rede mehr vom fehlenden Gluten. Oder der Lactose. Interessant, oder?

    (Werbespot eben auf RTL gesehen, da musste ich spontan an den Eintrag hier denken. 😉 )

  4. Tja offensichtlich kommt man auch als Marktfüher mit solch offensichtlicher Werbung mit Selbstvertsändlichekiten nicht durch und hat wohl eine klage von der Staatsanwaltschaft erhalten. Nun wird eben das Konzept geändert und wie bei McDonald betont, dass man die Rohstoffe schon jontrolliert. Auch das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wenn ein Unternehmen eine bestimmte Größe hat, so dass es für Landwirte Alleinabnehmer ist, kann dieses dem Landwirt weitgehend das Wirtschaften vorschreiben. So habe ich es z.B. bei Südzucker und Pfanni erlebt. Da bekamen die Bauern sogar die genauen Rübensorten und Kartoffelsorten vorgeschrieben die sie anbauen mussten.

    Auch das ist nichts neues und sagt ja nichts über das Produkt aus. So stammt nach Angaben von Greenpeace das Fleisch aus Massentierhaltung und ob die Schweine hochwertiges Fleisch produzieren oder wie heute leider üblich vor allem mageres, weil der Verbraucher ja nicht zu viel Fett aufnehmen will, ist damit auch nicht gesagt.

  5. Der Hinweis auf diese Selbstverständlichkeiten findet sich weiterhin auf der Fresenius-Prüfungs-Grafik(in besagtem Spot, Website, Verpackung), womit gerade deren Kontrolle hervorhoben wird. Somit hat sich nur der Schwerpunkt verschoben. Mehr Fresenius, weniger sonstige Selbstverständlichkeiten 😉

  6. Lebensmittelrecht ist wie der Name schon sagt Recht. Die Paragraphen legen nicjt fest was genau verboten in der Werbung ist und was bicht. Daher versuchen alle Hersteller an der Grenze des rechtlich möglichen zu labieren. Nach meiner persönlichen Ansicht gab es genug Ansatzpunkte für eine Klage gegen den ersten Spot dieser Firma. Beim zweiten ist das wesentlich schwieriger. Es gibt zar noch das Siegel, doch das ist so kurz zu lesen, dass man daraus keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten ableiten kann und eine frweiwillige Kontrolle durch einen externen Dienstleister ist ja keine Selbstverständlichkeit sondern durchaus etwas womit man werben kann.

    Was mich vielmerh stört ist bei allen Rügenwalder Spots die ich bisher gesehen habe dieses „Heile Welt“ Image. So mit der Mühlte, die es im originalen Darlowo (ehemals Rügenwald) schon seit 1627 nicht mehr gibt… Noch nie habe ich in allen den Spots etwas über das Produkt selbst gehört, was für mich eigentlich das wichtigste wäre.

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