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Vorsicht beim Kauf von Fertigpackungen!

Ja so muss man es überspitzt heute sagen. Seit 1981 gab es bei uns die Fertigpackungsverordnung, die neben einer Rechtssicherheit welche Abweichungen bei der Füllmenge zulässig sind und wie groß Behältnisse sein dürfen, auch einen für den Verbraucher sehr positiven Effekte hatte: Sie schrieb für zahlreiche Produkte definierte Packungsgrößen vor. Das war auch keine große Einschränkung, sondern ermöglichte für den Verbraucher einfache Preisvergleiche.

So durfte Butter z.B. nur in Packungen mit 125, 250, 500 .... 5000 g in den Verkehr gebracht werden. Das erlaubte einfache Preisvergleiche, weil in der Regel dann die meisten Hersteller eine der zulässigen Packungen wählten. Bei Schokolade ist z.B. die 100 g Tafel gängig gewesen.

Danke EU!

Die Umsetzung der Richtlinie 2007/45/EG hat nun dazu geführt, dass diese Vorschriften weitgehend aufgehoben wurden. Es ist nun für jeden Hersteller möglich, fertig verpackte Lebensmittel in jeder beliebigen Menge in den Verkehr zu bringen. Er ist nicht mehr an die vorgeschrienen Mengen gebunden. Damit der Verbraucher vergleichen kann muss nun der Handel neben dem Preisschild einen Grundpreis angeben. Diese neue Regelung gilt seit dem 11.4.2009 und danach sind alle Vorschriften über vorgeschriebene Verpackungsgrößen bis auf Wein, Sekt und Spirituosen abgeschafft worden.

Was bedeutet dies? Der Grundpreis als Angabe ist ja ganz gut, weil es in bestimmten Bereichen ja schon durch die erlaubten Packungen die Vergleichbarkeit schwierig war, so z.B. bei Pralinen die es in 200, 250,300 und 400 g Packungen gab. Aber die völlige Freigabe der Verpackungsgröße führte zu dem, was auch Verbraucherschützer befürchteten:

Gleicher Preis, weniger Drin

Besonders bei Lebensmittel die von Natur aus in voluminösen Verpackungen fand dann das statt was befürchtet wurde: Die Menge in der Verpackung wurde verkleinert. Der Preis blieb. Besonders frech machte es ein Hersteller, der bei Chips erst die Menge reduzierte und dann in einer "zeitlich begrenzten Sonderaktion" 10 % mehr hineinpackte - trotzdem war noch weniger in der Packung als vor dem Wegfall der Verordnung.

Was kann man als Verbraucher tun?

Nun zuerst einmal hat man wieder mehr zu lesen - diesmal nämlich die Grundpreisangabe und dies regelmäßig und nicht nur einmal, denn jederzeit kann ein Hersteller ja die Menge ändern. Vor allem aber sollte man solche Produkte meiden. Das ist die wichtigste Waffe, die der Verbraucher hat: Die Abstimmung an der Kasse. Es ist auch auffällig, dass von der neuen Freiheit der Regelung bisher nur Markenhersteller Gebrauch machten. Die vielen von Discountern und Handelsketten gebrandeten Marken blieben bei den alten Verpackungsgrößen. Sie wollen schließlich ihre Kunden nicht verprellen, denn Lidl, Aldi & Co wollen den Verbraucher ja an ihre Hausmarken binden und nicht, dass er zu Markenprodukten greift.

Vorteile der Grundpreisangabe

Ja es gibt auch einen Vorteil: Dann nämlich wenn zeitlich begrenzt irgendwelche XXL Ausgaben angeboten werden - diese sind nicht unbedingt billiger als die normalen Angebote und sie erlauben es Produkte die in durchaus verschiedenen Verpackungsgrößen angeboten werden zu vergleichen.

Bücher vom Autor

Zum Thema Lebensmittelchemie/recht Ernährungsberatung ist bislang ein Buch von mir erschienen:

Das Buch Was ist drin?: Die Tricks der Industrie bei der Lebensmittelkennzeichnung verstehen und durchschauen wendet sich an diejenigen, die unabhängige Informationen über Zusatzstoffe und Lebensmittelkennzeichnung suchen. Unabhängig heißt: Eine Beschreibung des Nutzens und der Risiken, ohne eine eigene Wertvorstellung dem Leser aufzwingen zu wollen. Das Buch zerfällt in vier Teilen. Es beginnt mit einer kompakten Einführung in die Grundlagen der Ernährung (wozu werden Fett, Kohlenhydrate und Eiweiß benötigt, was sind die Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr und bei Vitaminen und Mineralstoffen). Der zweite Teil hat zum Inhalt eine kurze Einführung in die Lebensmittelkennzeichnung - wie liest man ein Zutatenverzeichnis. Welche Informationen enthält es? Ergänzt wird dies durch einige weitere Regelungen für weitergehende Angaben (EU Auslobung von geographischen Angaben, Bio/Ökosiegel etc.).

Der größte der vier Teile entfällt auf eine Beschreibung der technologischen Wirkung, des Einsatzzweckes und der Vorteile - wie auch bekannter Risiken - von Zusatzstoffen. Dieser Teil ermöglicht es, schnell nachzuschlagen, was sich hinter bestimmten Stoffen auf der Verpackung verbirgt.

Der letzte Teil zeigt beispielhaft an 13 Lebensmitteln, wie man ein Zutatenverzeichnis sowie andere Angaben liest, was man schon vor dem Kauf für Informationen aus diesem ableiten kann, die einem helfen, Fehlkäufe zu vermeiden und welche Tricks Hersteller einsetzen, um Zusatzstoffe zu verschleiern oder ein Produkt besser aussehen zu lassen, als es ist.

Geplant ist für das Jahr 2011 ein zweites Buch mit dem Titel „Das ist drin!“. Es ist eine Ergänzung zu dem ersten Buch. Es wird die einzelnen Lebensmittelgruppen genauer beschreiben und neben Angaben über den Nährwertgehalt, ernährungsphysiologische Bedeutung (die man auch in anderen Büchern findet) auch die eingesetzten Zusatzstoffe, mögliche Rückstände und Kontaminationen beschreiben.

Beide Bücher wenden sich an interessierte Laien, wobei ich mich speziell auf den Themenbereich Kennzeichnung und Zusatzstoffe konzentriere, da es sehr viele Bücher zum Thema Ernährung oder die Inhaltsstoffe der Grundnahrungsmittel gibt. Dagegen wird der Bereich der verarbeiteten und verpackten Lebensmitteln und die rund 300 möglichen Zusatzstoffe meist ignoriert. Des weiteren gibt es kaum Bücher für den Laien, die über die rechtlichen Grundlagen oder was die Angaben auf den Verpackungen bedeuten informieren. Die meisten haben dann auch eine Zielsetzung, wie die Industrie anzuprangern oder eine vorgefasste Meinung dem Leser näher zu bringen. Ich halte es für wichtiger den Leser zu befähigen selbst sich eine eigene Meinung zu bilden. Dass dies auch Kritik mit einschließt, zeigt sich durchaus im letzten Teil des Buchs „Was ist drin?“, da die meisten dort besprochenen Lebensmittel Mängel in der Kennzeichnung haben, Zusatzstoffe zur Täuschung eingesetzt werden oder Aufmachung und Inhalt im krassen Gegensatz stehen. Diese abschreckenden Beispiele sind aber gerade deswegen besonders lehrreich.


© des Textes: Bernd Leitenberger. Jede Veröffentlichung dieses Textes im Ganzen oder in Auszügen darf nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen.
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