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Die Nährwertkennzeichnung

Einleitung

Mitte der achtziger Jahre führte man bei verpackten Nahrungsmitteln die Nährwertkennzeichnung ein. Seitdem wurde das Gesetz mehrfach reformiert und immer mehr Vorschläge zur weiteren Reformierung gibt es. Sie ist nicht zu verwechseln mit der freiwilligen GDA Kennzeichnung von Herstellern.

Was muss man kennzeichnen?

Das wesentliche Regelwerk dafür die Nährwertkennzeichnungsverordnung (NKV). europäische Richtlinien sorgen dafür, dass die wesentlichen Teile innerhalb Europas gelten, ein Nahrungsmittel mit einer gültigen Kennzeichnung kann also auch in anderen Ländern in den Verkehr gebracht werden. Sie finden sie daher oft auf Tiefkühlwaren, die sehr oft grenzüberschreitend gehandelt werden (auch leicht zu erkennen an dem Zutatenverzeichnis in mehreren Sprachen).

Sie ist vorgeschrieben, wenn der Hersteller auf der Verpackung Angaben über den Nährwert macht. Darunter wird der Energiegehalt oder der Gehalt an Nährstoffen verstanden. Es muss kein Wert angegeben werden, es reicht aus, wenn auf einen höheren oder niedrigeren Gehalt hingewiesen wird. So müssen alle energiereduzierten Lebensmittel, die diese Tatsache ausloben, entsprechend gekennzeichnet werden. So muss ein Backwaren Shop, der auf einen hohen Gehalt an Ballaststoffen hinweist eine Nährwertkennzeichnung durchführen, die bei einem normalen Brötchen, ohne besondere Auslobung nicht nötig ist.

Typische Formulierungen, die eine Nährwertkennzeichnung notwendig machen sind:

Angaben dürfen nur sich auf die in der Nährwertkennzeichnungsverordnung aufgezählten Nährstoffe, Spurenelemente und Vitamine beziehen. Nicht auf andere Stoffe, welche in dem Produkt enthalten sind, wie sekundäre Pflanzeninhaltstoffe.

Bei allen anderen Produkten ist die Angabe freiwillig. Die Nährwertkennzeichnung ist unabhängig von anderen Kennzeichnungsvorschriften wie z.B. der Angabe des Alkoholgehaltes.

Egal ob die Angabe freiwillig ist, oder aufgrund der Verordnung erfolgt: In jedem Falle ist eine sehr formale Angabe vorgeschrieben.

Es gibt zwei Grunddeklarationen: Findet sich ein Hinweis auf Zucker, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe oder Natrium in der Auslobung, so muss die Angabe Folgendes umfassen: (Pro 100 g Produkt):

In allen andern Fällen reicht die verkürzte Angabe von:

Weitere Stoffe müssen aufgeführt werden, wenn auf Sie in der Aufmachung Bezug genommen wird. Dabei muss auch der Anteil an der empfohlenen Tagesdosis aufgeführt werden. Die folgende Tabelle enthält diese Tagesdosis. Diese ist vorgegeben durch die EU-Verordnung. Sie wurde 1995 festgelegt und wich schon damals von den DGE-Empfehlungen ab. Dies hat sich in den letzten Jahren noch verstärkt. Da die EU-Verordnung unabhängig vom Geschlecht, Alter nur einen Wert festlegen kann, sind diese meist etwas höher als die DGE-Empfehlungen.

Es gibt aber einige Stoffe, bei denen es gravierende Abweichungen hin zu kleineren Werten gibt: Dies sind Vitamin C (60 zu 100 mg), Folsäure (0.2 zu 0.4 mg), Vitamin B12 (1 zu 3 µg) und Iod (0.15 zu 0.2 mg). Bei Biotin, Zink und Eisen ist der Wert dagegen deutlich höher als die DGE-Empfehlungen.

Bestimmte Angaben bedingen andere. So ist bei Angabe des Gehalts an mehrfach ungesättigten, einfach ungesättigten Fettsäuren oder Cholesterin auch der Gehalt an gesättigten Fettsäuren anzugeben. Zusätzlich zu den Vitaminen und Mineralstoffen in der Tabelle kann auch noch Zucker, Stärke, mehrwertige Alkohole und Cholesterin angegeben werden, dann jedoch ohne empfohlene Tagesdosis.

Die in vielen Diabetikerprodukten und zahnschonenden Produkten verwendeten mehrwertigen Alkoholen werden auch zu den Kohlenhydraten gezählt. Allerdings nur mit einem Energiegehalt von 10 anstatt 17 kJ/g unabhängig vom individuellen Energiegehalt der Zuckeralkohole.

Eine Angabe eines Vitamins oder eines Mineralstoffs aus dieser Tabelle ist nur zulässig, wenn 100 g, 100 ml oder eine Portion des Nahrungsmittels mindestens 15% der Tagesdosis enthalten. Eine Ausnahme ist eine Angabe über einen reduzierten Gehalt – das dürfte in der Praxis selten vorkommen, da es sich ja um essentielle Bestandteile handelt.

Stoff

Empfohlene Tagesdosis

DGE-Empfehlungen

Vitamin A

0.8 mg

0.8-1.0

Vitamin D

5 µg

5 µg

Vitamin E

10 mg

12-14 mg

Vitamin C

60 mg

100 mg

Thiamin (Vitamin B1)

1.4 mg

1.0-1.2 mg

Riboflavin (Vitamin B2)

1.6 mg

1.2-1.4 mg

Niacin

18 mg

13-16 mg

Pyridoxin (Vitamin B6)

2.0 mg

1.2-1.5 mg

Folsäure

0.2 mg

0.4 mg

Cobaltamin
(Vitamin B12)

1 µg

3 µg

Biotin (Vitamin H)

0.15 mg

0.03-0.06 mg

Pantothensäure

6 mg

6 mg

Calcium

800 mg

1000 mg

Phosphat

800 mg

700 mg

Eisen

14 mg

10 mg

Magnesium

300 mg

300-350 mg

Zink

15 mg

10 mg

Iod

150 µg

200 µg


© des Textes: Bernd Leitenberger. Jede Veröffentlichung dieses Textes im Ganzen oder in Auszügen darf nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen.
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