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Nistel MD2 und die Aktivkulturen

Die Werbung

Bei der Werbung von Nistel MD2 - einem Joghurt - fallen zwei Dinge auf: Zum einen wird hervorgehoben, das die Nistel Forschung in Jahrelanger Forschung diese Aktivkulturen entdeckt und ihre schützenden Wirkungen erforscht hat. Der andere Punkt ist das hervorgehoben wird das diese "10 Milliarden Aktivkulturen" eine schützende Funktion auf die Darmflora hätten und das Immunsystem stärken sollten.

Die Wirklichkeit

Zuerst einmal stellt sich die Frage was diese ominösen Aktivkulturen sind, und was hinter Ihnen steckt. Es handelt sich um spezielle Stämme des Milchsäurebakteriums. Milchsäurebakterien (Lactobazillen) werden schon seit Urzeiten benutzt um Gärungen durchzuführen. Viele Milchprodukte wie Joghurt oder Sauermilch, aber auch Sauerkraut werden durch Milchsäurebakterien hergestellt. Dazu gibt es einige Dutzend Arten die wiederum Unterarten (so genannte Stämme) haben, von denen jede Molkerei einen eigenen Zuchtstamm hat.

Man weiß schon seit längerem dass es darunter einige Stämme gibt, die sehr gut die Magensäure überleben und so auch lebend im Darm ankommen. Auch das ist nichts besonderes, denn das schaffen auch andere Bakterien, denn woher sonst sollten die Darmbakterien sonst her kommen?

Nun ergab aber Mitte der neunziger Jahre eine Untersuchung, dass bei einigen Personen die über kürzere Zeit größere Mengen an Milchprodukten mit solchen lebenden Milchsäurebakterien aufnahmen, dies die Anfälligkeit gegen Krankheiten senken sollte. Dies nahm die gesamte Lebensmittelindustrie zum Anlass Milchprodukte mit derartigen Milchsäurekulturen herzustellen (im Prinzip musste man nur den Stamm auswechseln) und diese für den mehrfachen Preis eines normalen Joghurts zu verkaufen. Schlussendlich ist einem ja die Gesundheit lieb und vor allem teuer.

Die Wissenschaft reagierte jedoch schon damals skeptisch. Die Milchsäurebakterien sind ja nicht gerade unbekannt und sind eigentlich Sensibelchen. Jeder der einmal wie Autor ein mikrobiologisch gearbeitet hat weiß wie mühsam diese zu kultivieren sind. Da sind die Enterobakterien schon von anderem Kaliber. Das sind Bakterien die nur im Darm von Wirbeltieren natürlicherweise vorkommen, die sich über Millionen Jahre richtig an uns Menschen angepasst haben und uns auch Vitamine liefern. Diese sind so eng mit den Tieren und Menschen verbunden, das ihr Vorkommen im Trinkwasser oder Nahrungsmittel als sicheres Zeichen für eine Verunreinigung mit Fäkalien vor Gericht gilt.

Zudem haben wir davon eine ganze Menge: Je Gramm Kot befinden sich ca. 1011 Bakterien. Jeder Mensch hat in seinem Darm zirka 1000-10000 mal Bakterien als in einem Becher Joghurt sind. Nun sollte also ein neues Bakterium auf 10000 alte eine völlig neue Wirkung ergeben? Man begann weitere Untersuchungen und das Ergebnis war ernüchternd: Die meisten Untersuchungen ergaben keinerlei Beeinflussung der Darmflora durch Milchsäurebakterien, manche sogar eine negative: Der Schutz vor Darmkrankheit sank wenn sich die Milchsäurebakterien vermehren konnten. Wenn ein schützender Effekt auftrat so lies dieser sich nicht reproduzieren. Das ist nichts ungewöhnliches, schlussendlich ist der Mensch keine Maschine. Das bedeutet das man bei keiner Wirkung manchmal eine Wirkung feststellen kann und manchmal auch eine Verschlechterung. Besäße ein "Aktivjoghurt" aber eine Wirkung so müsste diese sich immer nachweisen lassen.

Was Nistel wie auch andere Firmen schuldig sind ist die Wirkung wenn ein Joghurt über längere Zeit genommen wird. Alle Untersuchungen beziehen sich auf kurze Zeiträume, doch diese Produkte sind schon Jahre auf dem Markt.

Die Sache mit der Gesundheits- Werbung

Deutschland hat ein schönes Lebensmittelgesetz, auch wenn die EU sich bemüht es in einen Schweizer Käse zu verwandeln. Eine wichtige Regelung des Verbraucherschutzes ist dabei §18 LMBG. Danach ist es verboten zu werben mit Aussagen die sich auf die Verhinderung von Krankheiten beziehen. Gegen diesen Paragraph verstößt die Werbung von Nistel MD2 einwandfrei, denn sie propagiert ja den Joghurt zum Schützen des Immunsystems und zum Schutz der Darmflora. Wäre Nistel nicht zufällig einer der größten Lebensmittelkonzerne, so hätte es bestimmt schon einen Bußgeldbescheid gegeben. Während meiner Arbeit in der Chemischen Landesuntersuchungsanstalt gab es während wesentlich kleinerer Verstöße schon entsprechende Gutachten.

Inzwischen kann man aber auch die Sache anders anfangen, denn die angeblichen Wirkungen der Lactobazillen sind nach anderen Untersuchungen eben nicht wieder aufgetreten und damit dürfte Nistel auch damit nicht werben, den nach § 17 Abs. 1 Nr. 5a LMBG darf man auch nicht Aussagen über ein Lebensmittel werben, die wissenschaftlich nicht belegt sind.

Fazit

Wie macht man aus Sauermilch Gold? Nistel verrät es uns. Man nehme eine andere Milchsäurekultur, verpacke das ganze ganz ordentlich und werbe damit als ob einem der Arzt ein Rezept "1 × Joghurt vor dem Abendessen" aufschreibt - Schon kann man einen einfachen Joghurt für das mehrfache eines anderen Joghurts verkaufen.

Ist die Firma erst mal groß genug, mit einer schönen Rechtsabteilung dann passiert schon nichts, denn wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Man kann nur hoffen, das dies nicht Schule macht und wir bald Orangensaft von Nistel für 10 DM/Flasche kaufen müssen, wegen der L(+)Ascorbinsäure welche die Abwehrkräfte stärkt (es handelt sich dabei um Vitamin C). Mit Sicherheit wird Nistel nach diesem Muster noch andere Milchprodukte auf den Markt bringen, schlussendlich werden sehr viele Milchprodukte durch Milchsäuregärung hergestellt. Man muss nur für jedes einen Stamm finden, der noch lebend im Darm ankommt und schon hat man ein neues "Aktivprodukt"....

Nachtrag 2006

Im Jahre 2006 sieht die Situation etas besser aus. den obigen Teil des Aufsatzes habe ich 2002 geschrieben. Doch inzwischen ist die Werbung bei den meisten Produkten eine andere. Wahrscheinlich gab es inzwischen einige gerichtliche Auseinandersetzungen und die meisten Konzerne haben sich auf die bekannte Grauzone der gesundheitsbetonten Werbung zurückgezogen. Nach wie vor fehlt der Beweis einer Langzeitwirkung. Da sich niemand vor den Aktivkulturen damit beschäftigt hat wie die regelmäßige Einnahme von Jogurt sich auf die Verdauung und Gesundheit allgemein auswirkt bezweifeln auch viele Experten, dass die Kurzzeitwirkung sich von der von normalen Jogurt unterscheidet.

Heute wird geworben mit Allgemeinphrasen wie "Hilft die Verdauung zu regulieren". Natürlich stimmt dies, alleine wegen der Milchsäure die in Jogurt enthalten ist und die leicht abführend wirkt. Dasselbe könnte man aber auch von Vollkornbrot, Sauerkraut und Rizinusöl sagen. Oder ein Prominenter sagt in die Kamera "Mir hilfts". Als persönliche Aussage ist auch das kaum zu beanstanden. Ob es aber auch Ihnen hilft ? Und bei was hilft dem Prominenten ? Bei der Verdauung oder bei der Überwindung seiner Finanznot ?

Dieser Text stammt von Bernd Leitenberger

Bücher vom Autor

Zum Thema Lebensmittelchemie/recht Ernährungsberatung ist bislang ein Buch von mir erschienen:

Das Buch Was ist drin?: Die Tricks der Industrie bei der Lebensmittelkennzeichnung verstehen und durchschauen wendet sich an diejenigen, die unabhängige Informationen über Zusatzstoffe und Lebensmittelkennzeichnung suchen. Unabhängig heißt: Eine Beschreibung des Nutzens und der Risiken, ohne eine eigene Wertvorstellung dem Leser aufzwingen zu wollen. Das Buch zerfällt in vier Teilen. Es beginnt mit einer kompakten Einführung in die Grundlagen der Ernährung (wozu werden Fett, Kohlenhydrate und Eiweiß benötigt, was sind die Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr und bei Vitaminen und Mineralstoffen). Der zweite Teil hat zum Inhalt eine kurze Einführung in die Lebensmittelkennzeichnung - wie liest man ein Zutatenverzeichnis. Welche Informationen enthält es? Ergänzt wird dies durch einige weitere Regelungen für weitergehende Angaben (EU Auslobung von geographischen Angaben, Bio/Ökosiegel etc.).

Der größte der vier Teile entfällt auf eine Beschreibung der technologischen Wirkung, des Einsatzzweckes und der Vorteile - wie auch bekannter Risiken - von Zusatzstoffen. Dieser Teil ermöglicht es, schnell nachzuschlagen, was sich hinter bestimmten Stoffen auf der Verpackung verbirgt.

Der letzte Teil zeigt beispielhaft an 13 Lebensmitteln, wie man ein Zutatenverzeichnis sowie andere Angaben liest, was man schon vor dem Kauf für Informationen aus diesem ableiten kann, die einem helfen, Fehlkäufe zu vermeiden und welche Tricks Hersteller einsetzen, um Zusatzstoffe zu verschleiern oder ein Produkt besser aussehen zu lassen, als es ist.

Geplant ist für das Jahr 2011 ein zweites Buch mit dem Titel „Das ist drin!“. Es ist eine Ergänzung zu dem ersten Buch. Es wird die einzelnen Lebensmittelgruppen genauer beschreiben und neben Angaben über den Nährwertgehalt, ernährungsphysiologische Bedeutung (die man auch in anderen Büchern findet) auch die eingesetzten Zusatzstoffe, mögliche Rückstände und Kontaminationen beschreiben.

Beide Bücher wenden sich an interessierte Laien, wobei ich mich speziell auf den Themenbereich Kennzeichnung und Zusatzstoffe konzentriere, da es sehr viele Bücher zum Thema Ernährung oder die Inhaltsstoffe der Grundnahrungsmittel gibt. Dagegen wird der Bereich der verarbeiteten und verpackten Lebensmitteln und die rund 300 möglichen Zusatzstoffe meist ignoriert. Des weiteren gibt es kaum Bücher für den Laien, die über die rechtlichen Grundlagen oder was die Angaben auf den Verpackungen bedeuten informieren. Die meisten haben dann auch eine Zielsetzung, wie die Industrie anzuprangern oder eine vorgefasste Meinung dem Leser näher zu bringen. Ich halte es für wichtiger den Leser zu befähigen selbst sich eine eigene Meinung zu bilden. Dass dies auch Kritik mit einschließt, zeigt sich durchaus im letzten Teil des Buchs „Was ist drin?“, da die meisten dort besprochenen Lebensmittel Mängel in der Kennzeichnung haben, Zusatzstoffe zur Täuschung eingesetzt werden oder Aufmachung und Inhalt im krassen Gegensatz stehen. Diese abschreckenden Beispiele sind aber gerade deswegen besonders lehrreich.


© des Textes: Bernd Leitenberger. Jede Veröffentlichung dieses Textes im Ganzen oder in Auszügen darf nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen.
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