{"id":13785,"date":"2019-03-01T10:13:40","date_gmt":"2019-03-01T09:13:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bernd-leitenberger.de\/blog\/?p=13785"},"modified":"2019-03-01T10:13:40","modified_gmt":"2019-03-01T09:13:40","slug":"zeit-fuer-die-lebensmittelueberwachung-professionell-zu-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bernd-leitenberger.de\/blog\/2019\/03\/01\/zeit-fuer-die-lebensmittelueberwachung-professionell-zu-werden\/","title":{"rendered":"Zeit f&uuml;r die Lebensmittel&uuml;berwachung professionell zu werden."},"content":{"rendered":"<p>Aktuelle Ereignisse brachten mich dazu mich nach l&auml;ngerer Zeit wieder mit der gesundheitsbezogener Werbung auseinandersetzen. Die war schon, als ich vor &uuml;ber 20 Jahren Lebensmittelrecht mir einverleiben musste, ein Minenfeld.<\/p>\n<p>Die gesetzliche Vorgabe war damals recht klar: es ist verboten Lebensmitteln (und Nahrungserg&auml;nzungsmitteln) Wirkungen zuzuschreiben, die sich auf die Heilung oder Linderung von Krankheiten beziehen. Das grundlegende Problem schon damals: die Werbung f&uuml;r Lebensmittel beruhte ja nicht darauf, dass jemand sagte \u201eMit Saft X bekommst Du deine Erk&auml;ltung im Nu wieder weg\u201c, sondern \u201eMit Saft X bekommst Du erst gar keine Erk&auml;ltung\u201c. Das klingt zum einen viel positiver, weil auf die Gesundheit und nicht Krankheit bezogen. Und der Markt ist viel gr&ouml;&szlig;er, denn sonst trinkt man den Saft nur, wenn man eine Erk&auml;ltung hat, aber wenn er vorbeugend wirkt, vielleicht das ganze Winterhalbjahr.<\/p>\n<p>Eine Werbung, die positive Aussagen f&uuml;r die Gesundheit macht, war aber schon damals vom Gesetz her erlaubt.<\/p>\n<p>Daneben gab es schon immer die von Juristen ausgedachten Spr&uuml;che, die an der Grenze waren und &uuml;ber die dann erst Gerichte entscheiden mussten.<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg06.met.vgwort.de\/na\/dc64abba901d4dbda898cacf8780b7fa\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/><!--more--><\/p>\n<h3 class=\"western\">Beurteilung von Gesundheitsversprechen fr&uuml;her<\/h3>\n<p>Ich habe dies gehasst. Man hat als junger Mensch, wenn man wirklich Jahre studiert hat, dann noch ein Jahr in einer Untersuchungsanstalt arbeiten muss, die Vorstellung, man sei nun ausreichend vorbereitet f&uuml;r den Beruf und wisse alles. Was &uuml;brigens auch stimmt, in einer der ersten Kaffeepausen in der Untersuchungsanstalt, in der ich war, sind wir irgendwie auf ein Lebensmittelchemiethema gekommen und ich habe dar&uuml;ber geredet, da sagte dann einer der Laborleiter \u201eJa diese Studenten, die direkt von der Uni kommen, die haben den Stoff noch drauf\u201c. In der Beh&ouml;rde ist jeder Laborleiter nur f&uuml;r einen Teilbereich zust&auml;ndig, in dem Fall waren es Pflanzenschutzmittel und auf dem Gebiet dann zwar Experte, vergisst aber den Rest seiner Ausbildung den er nicht mehr braucht leicht. Oft nicht mal das. Als ich das erste Mal eine Besprechung mit der Leiterin des Labors f&uuml;r Fette und Fertiggerichte hatte, und es um ein Sesam&ouml;l ging glaubte sie mir eine Aussage &uuml;ber Sesam&ouml;l nicht. Just kam da gerade ein Anruf herein und ich konnte im Belitz-Grosch, dem Standardwerk f&uuml;r Lebensmittelchemie nachschlagen und ihr nach dem Telefonat die Stelle pr&auml;sentieren, in der meine Aussage belegt war.<\/p>\n<p>Aber zur&uuml;ck zum eigentlichen Thema. Wenn es um solche &#8222;gesundheitsbezogenen Angaben&#8220; ging, blieb einem als Student (und f&uuml;r die Laborleiter gilt das genauso) nichts anderes &uuml;brig, als in die Bibliothek zu gehen, und Gesetzeskommentare zu lesen. Das war im Prinzip eine Kurzzusammenfassung von Urteilen zum Sachverhalt und man musste eben eines finden, wo eine &auml;hnliche Aussage schon mal von einem Gericht beurteilt wurde.<\/p>\n<p>Da f&uuml;hlt man sich herabgesetzt. Man ist nun Lebensmittelchemiker, k&ouml;nnte an einem Gericht als Gutachter auftreten, muss sein Urteil aber nicht nach dem eigenen Fachwissen abgeben, sondern danach, was andere Richter und damit zumindest was den naturwissenschaftlichen Teil angeht, Laien, schon mal geurteilt haben. Aber so l&auml;uft es in der Juristerei. Richter h&ouml;ren meist auf das was andere Richter schon mal geurteilt haben.<\/p>\n<p>Das war zu meiner Zeit, als ich noch als Lebensmittelchemiker arbeitete, also vor 1999. Ich bin dem Thema wie man sieht treu geblieben, denn ich habe das Studium ja niemals bereut und es war das, was ich gerne machen wollte \u2013 allerdings Lebensmittel analysieren, ihre Ver&auml;nderungen erforschen, ihre Wirkungen aufkl&auml;ren, nicht Rechtsfragen kl&auml;ren. Um genau das geht es aber in der Praxis. So bin ich froh, dass ich heute &uuml;ber das Thema zwar schreiben kann, aber nicht Gutachten anfertigen muss.<\/p>\n<h3 class=\"western\">Seit 2006: Die Verordnung 1924\/2006 EU<\/h3>\n<p>2006 hat sie die EU dem Thema angenommen und die sogenannte Health Claims Verordnung erlassen. Die Verordnung die korrekt \u201eVerordnung (EG) <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:32006R1924&amp;from=DE\">Nr. 1924\/2006<\/a> des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 &uuml;ber n&auml;hrwert- und gesundheitsbezogene Angaben &uuml;ber Lebensmittel\u201c und einige Folgeverordnungen regeln heute die Angaben europaweit. Die entsprechenden Paragrafen im deutschen Gesetz sind ersatzlos weggefallen.<\/p>\n<p>Auf den ersten Blick sieht es f&uuml;r die Rechtsposition gut aus. In Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung werden anders als im deutschen Recht bis dahin nicht nur Angaben zur Linderung von Krankheiten gemacht, sondern auch f&uuml;r die Gesundheit, eine sogenannte \u201egesundheitsbezogene Angabe\u201c. Als zweite Ma&szlig;nahme ist per Gesetz nun jede Werbung verboten, au&szlig;er der Werbung die erlaubt ist. F&uuml;r letzte gibt es ein Verfahren. Ein Unternehmen muss f&uuml;r eine Behauptung, einen sogenannten \u201e<b>Health Claim<\/b>\u201c, einen Antrag bei der EU stellen und Belege f&uuml;r ihn vorweisen wie z.B. Studien. Die europ&auml;ische Beh&ouml;rde f&uuml;r Lebensmittelsicherheit EFSA setzt dann ein Expertenpanel dran und das entscheidet &uuml;ber den Health Claim. Das ist nicht nach dem Geschmack der Hersteller denn das dauert und das Paneel ist konservativ. Die meisten Health Claims werden abgelehnt, darunter auch als prominentes Beispiel die f&uuml;r aktive Milchs&auml;urebakterien oder Vitamin C als Vorbeugung f&uuml;r Erk&auml;ltungskrankheiten.<\/p>\n<h3 class=\"western\">Damit w&auml;re die Welt doch in Ordnung oder?<\/h3>\n<p>Auf den ersten Blick ja. Viele Werbebotschaften (nebenbei: wenn hier oder allgemein im Lebensmittelrecht von \u201eWerbung\u201c die Rede ist, dann ist damit nicht nur die Werbung in Medien gemeint, sondern jede Angabe des Herstellers zu seinem Produkt, auch die auf der Packung aufgedruckten) wurden so einkassiert. Die Hersteller mussten sich auf gut klingende, aber letztendlich triviale Botschaften zur&uuml;ckziehen wie \u201eVitamin C tr&auml;gt zu einer normalen Kollagenbildung f&uuml;r eine normale Funktion der Haut bei oder Biotin und Zink tragen zur Erhaltung einer gesunden Haut bei oder Vitamin E tr&auml;gt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu sch&uuml;tzen. Der springende Punkt ist dabei \u201etr&auml;gt dazu bei\u201c. Also alleine damit ist es nicht getan.<\/p>\n<p>Doch die EU hat ihre Rechnung ohne deutsche Gerichte gemacht. Sich von der EU die Gesetzgebung vorschreiben lassen? Das st&ouml;&szlig;t deutschen Richtern &uuml;bel auf und so hat sich eine Parallelgesetzgebung etabliert, sogenannte <b>Beauty-Claims<\/b>. Das sind Aussagen wie: \u201eCollagen kann zu einem glatten und festen Hautbild f&uuml;hren\u201c, \u201eFalten werden aufgepolstert\u201c oder \u201e\u2026 um 15 Jahre optisch verj&uuml;ngen\u201c. Man glaubt es nicht: Solche Aussagen sind f&uuml;r einen Drink mit Kollagen, Hyalurons&auml;ure und Elastin zul&auml;ssig. W&auml;hrend die erste Aussage noch ein \u201ekann\u201c enth&auml;lt, sind die anderen beiden konkrete Versprechen. Wer m&ouml;chte da nicht zugreifen, wenn die Haut um 15 Jahre verj&uuml;ngt wird? Diese wurden von einem deutschen Gericht genehmigt,<\/p>\n<p>Die Begr&uuml;ndung: es handele sich um Aussagen &uuml;ber die oberfl&auml;chliche Erscheinung der Haut, nicht &uuml;ber die gesundheitliche Funktion der Haut. Mir str&auml;uben sich die Haare. Nat&uuml;rlich muss man zwischen der oberfl&auml;chlichen Erscheinung und Vorg&auml;ngen in der Haut unterscheiden. Aber das ist nicht so einfach. Eine Hautcreme, die per Definition nicht in die Schichten eindringen darf, die lebendes Gewebe enth&auml;lt, hat eine oberfl&auml;chliche Funktion. Trotzdem gl&auml;tten diese die Haut &uuml;ber eine bestimmte Zeit und sie haben auch eine Schutzfunktion und damit sind sie indirekt auch f&uuml;r die Gesundheit wichtig, z.B. als UV-Schutz. Man kann also beide Teile nicht sauber trennen.<\/p>\n<p>Aber es gibt einen wichtigen Unterschied: Eine Hautcreme wird aufgeschmiert, was auch f&uuml;r andere Kosmetika gilt. Niemand erwartet von ihr, das sie eine dauerhafte Tiefenwirkung hat. Genau das Gegenteil erwartet man von einem Nahrungsmittel. Es passiert den Verdauungstrakt, wird aufgespalten, aufgenommen und gelangt dann in die Zellen, idealerweise dorthin, wo man es haben will, hier also in die Hautschichten. Wenn es dort Wirkung hat, dann beim lebenden Gewebe. Das hei&szlig;t ich erwarte von dem Wirkstoff eine dauerhafte Wirkung und eine positive Wirkung auf die Gesundheit, zumal die meisten Menschen den normalen Alterungsprozess der Haut als Krankheit ansehen. Wenn ich also solche <a href=\"https:\/\/www.wettbewerbszentrale.de\/media\/getlivedoc.aspx?id=35417\">Beauty Claims<\/a> lese, dann nehme ich sie ernster als wenn mit denselben Claims f&uuml;r Hautcreme werben w&uuml;rde. Hand aufs Herz: wenn sie lesen: \u201eWeniger Falten\u201c und \u201eStraffes Hautbild\u201c und \u201eMehr Hautfeuchtigkeit\u201c. Klingt das nicht gut und nach konkreten, nachpr&uuml;fbaren Versprechen? Es sind aber nur unverbindliche Beauty-Claims, mit denen jeder werben darf. Sie m&uuml;ssen nicht mal beweisen werden.<\/p>\n<h3 class=\"western\">Her mit den Beauty Claims!<\/h3>\n<p>Mich wundert angesichts dieser Rechtslage, warum dies bisher nur auf Nahrungserg&auml;nzungsmittel beschr&auml;nkt ist. Das Lebensmittelrecht stellt diese mit Lebensmitteln gleich. Damit sind diese Werbeaussagen auch f&uuml;r Lebensmittel zul&auml;ssig. Liebe Hersteller von Gummib&auml;ren, Fruchtgummi und Co: auch eure Produkte enthalten Kollagen! Ihr k&ouml;nnt auch mit den schon erw&auml;hnten Beauty-Claims werben! Liebe Backfabriken: ihr verwendet Cystein, eine Aminos&auml;ure, die auch in Haaren h&auml;ufig vorkommt (fr&uuml;her wurde sie auch aus Haaren gewonnen). Also werbt mit den positiven Eigenschaften eurer Brote f&uuml;r die Haare. Liebe Wurstwarenhersteller: durch die Verwendung von Schweineschwarten sind eure W&uuml;rste ebenfalls reich an Kollagen: Damit sind sie nach der Meinung deutscher Gerichte gut f&uuml;r die Haut. Werbt damit!<\/p>\n<p>Ehrlich ich w&uuml;nsche mir das genau das geschieht. Denn diese Beauty Claims nehmen &uuml;berhand und ich finde, weil der Verbraucher von Nahrungserg&auml;nzungsmitteln anders als bei Kosmetika eine dauerhafte Wirkung und einen Einfluss auf die Gesundheit erwartet, dass man diese Claims auf Kosmetika beschr&auml;nkt. Vielleicht wachen die Gerichte mal auf, wenn sie inflation&auml;r auch bei Lebensmitteln auftauchen.<\/p>\n<h3 class=\"western\">Unerlaubte, aber nicht geahndete Health Claims<\/h3>\n<p>Das ist die eine Sache, die ich in diesem Blog ansprechen will. Das zweite ist, dass unsere Lebensmittel&uuml;berwachung &uuml;ber 20 Jahre nach dem Aufkommen des Internets noch immer sich nicht auf dieses eingestellt hat. In der Praxis l&auml;uft dies so: Es gibt ein Nahrungserg&auml;nzungsmittel in einer Verpackung und einen Produktbeileger, das Gegenst&uuml;ck zum Beipackzettel bei Arzneimitteln. Der Beileger ist juristisch in Ordnung. Warum? Eine Untersuchungsbeh&ouml;rde zieht eine Probe, untersucht diese analytisch und klopft die Verpackung und den Beileger auf Verst&ouml;&szlig;e ab. Was sie nicht tut: den Internetauftritt &uuml;berpr&uuml;fen au&szlig;er es ist wirklich nicht zu &uuml;bersehen wie die Fernsehwerbung von M&uuml;hlenhof und <a href=\"https:\/\/www.bernd-leitenberger.de\/blog\/2009\/05\/04\/joerg-pilawa-und-die-werbung\/\">Werbung mit Selbstverst&auml;ndlichkeiten<\/a>. So kann man auf der Webseite weitaus mehr versprechen und das kann dann auch &uuml;ber Beauty Claims hinausgehen. Aus derselben Webseite von der die Beauty Claims stammen: &#8222;ein XXX entwickelt, das die Haut von innen strafft.&#8220; Oder: &#8222;Die Kollagen-YYYYY stimulieren die Hautzellen (Fibroblasten), wieder mehr k&ouml;rpereigenes Kollagen und Hyaluron zu produzieren \u2026 Schon nach vier Wochen wird die Hautfeuchtigkeit deutlich erh&ouml;ht und Falten werden reduziert. Die Haut wird am ganzen K&ouml;rper straffer und ebenm&auml;&szlig;iger.&#8220;.<\/p>\n<p>Das sind nun keine Aussagen mehr &uuml;ber die oberfl&auml;chliche Wirkung, sondern konkrete Aussagen &uuml;ber Wirkung von Innen, also Beeinflussung der tieferen Hautschichten und &uuml;ber Stimulierung der Hautzellen und damit eindeutig Health Claims und damit verboten, denn f&uuml;r Kollagen und Kollagen-Hydrolysate hat die EFSA schon 2013 einen Health Claim <a href=\"https:\/\/efsa.onlinelibrary.wiley.com\/doi\/10.2903\/j.efsa.2013.3257\">abgelehnt<\/a>.<\/p>\n<p>Machen sie mal den Test und nehmen sie ein beliebiges Nahrungserg&auml;nzungsmittel das mit solchen Aussagen wirbt. Besuchen sie mal die Website und schauen sie sich die Angaben dort an und dann vergleichen sie diese mit den Angaben im Produktbeileger. Ich prophezeie: sie werden viele Angaben auf der Website nicht im Beileger wiederfinden.<\/p>\n<h3 class=\"western\">Die Politik tut nichts<\/h3>\n<p>Was ist die L&ouml;sung der Politik? Seit das Verbraucherministerium in CDU\/CSU Hand ist, tut sich eigentlich nichts. Die L&ouml;sung war vor einigen Jahren das Portal <a href=\"https:\/\/www.lebensmittelklarheit.de\/\">Lebensmittelklarheit.de<\/a>. Dort sollen Verbraucher Verst&ouml;&szlig;e melden, die dann mit dem Unternehmen meist im Einverst&auml;ndnis gekl&auml;rt werden. &Uuml;bertragen auf den Stra&szlig;enverkehr ist das wie wenn sie jemand bittet nicht im Parkverbot zu parken oder in einer Spielstra&szlig;e langsam zu fahren. Es n&uuml;tzt nichts. Wenn aber an der Windschutzscheibe ein Kn&ouml;llchen steckt oder sie einen Brief mit Blitzer-Foto bekommen und beide Mal Geld berappen m&uuml;ssen, dann &auml;ndern sie ihr Verhalten.<\/p>\n<p>Mein Vorschlag: gr&uuml;ndet eine eigene Abteilung, die die Landesuntersuchungsanstalten erg&auml;nzt und nur die Aufgabe hat, Werbung in den Medien zu verfolgen. Sie ist f&uuml;r alles zust&auml;ndig, was bundesweit publiziert wird, also Print, Fernsehen und vor allem Internetwerbung. Die Leute k&ouml;nnen sich so auf dieses Themengebiet spezialisieren, Datenbanken mit Slogans und Urteilen anlegen und viel professioneller den Konzernen gegen&uuml;bertreten als der kleine Lebensmittelchemiker in einer Landesuntersuchungsanstalt, der neben dieser Werbung sich auch mit zig anderen Dingen besch&auml;ftigen will. Dazu m&uuml;sste man diesen Teil der Lebensmittel&uuml;berwachung auf Bundesebene ausgliedern, was an der L&auml;nderhoheit kratzt und daf&uuml;r sorgt, das es nicht dazu kommt, aber es w&auml;re im Sinne aller Beteiligten, denn so k&ouml;nnen sich die Landesuntersuchungsanstalten auf die &Uuml;berwachung der lokalen Unternehmen konzentrieren und h&auml;tten mehr Zeit daf&uuml;r und k&ouml;nnten alle F&auml;lle von &uuml;berregionaler Werbung auf die Spezialisten abschieben, ja sie h&auml;tten dort auch kompetente Ansprechpartner, die ihnen bei &auml;hnlichen regionalen F&auml;llen helfen k&ouml;nnten.<\/p>\n<p>Nat&uuml;rlich kostet eine solche Abteilung Geld, aber die Verst&ouml;&szlig;e sind strafbewehrte Ordnungswidrigkeiten, beim Wiederholungsfall kann es sogar bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe geben. Bei einem kleinen Review einiger Urteile gab es Bu&szlig;gelder im h&ouml;heren vierstelligen bis niedrigen f&uuml;nfstelligen Bereich, also so plus\/minus 10.000 Euro. Da lohnt es sich. Wenn ich davon ausgehe, dass ein Lebensmittelchemiker nur eine Beanstandung pro Woche bearbeitet (ich meine man kann mehr schaffen \u2013 zwei Tage pro Beanstandung, davon einen f&uuml;r einen Gerichtstermin m&uuml;ssten ausreichen) dann bringt er dem Staat 40.000 Euro pro Monat, kostet ihn aber nur etwa 6.000 Euro (mit R&uuml;ckklagen in die Pensionskasse und Sozialabgaben). Ich glaube das wird sogar noch mehr werden. Die ersten Verfahren werden schleppend laufen. Jede Firma wird warten, bis es ein Gerichtsurteil gibt. Doch je mehr es davon gibt um so mehr Erfahrungswerte liegen vor, um so h&ouml;her das Prozessrisiko f&uuml;r die Firma. Nach einigen Jahren ist davon auszugehen, dass nicht nur die Zahl der Verst&ouml;&szlig;e sinkt, sondern es meist nicht mehr zu einem Prozess kommt, sondern die Firmen lieber gleich das Bu&szlig;geld zahlen, wenn sie wissen, das sie keinen Erfolg vor Gericht haben. Damit w&auml;ren zumindest die Health-Claims vom Tisch. Ich w&uuml;rde aber auch gegen Beauty-Claims vorgehen. Einfach nur um eine breite Basis an Urteilen zu haben, was erlaubt ist und was nicht. Heute ist die Vorgehensweise die, dass wenn die Aussage nicht irgendwie darauf hindeutet, das die Wirkung von Innen oder tieferen Schichten kommt, man jede Aussage als Beauty Claim zul&auml;sst und nicht dagegen vorgeht.<\/p>\n<p>Doch wirtschaftlich denken kann unser Staat offensichtlich nicht. Sonst w&uuml;rde er auch im Finanzamt vielmehr Steuerfahnder einstellen oder ausbilden, von denen jeder im Durchschnitt 1 Million Euro pro Jahr einbringt, aber nur etwa 80.000 Euro <a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/2014\/07\/steuerfahnder-finanzbeamte\/seite-2\">kostet<\/a>. F&uuml;r mich ist es h&ouml;chste Zeit, dass auch die Lebensmittel&uuml;berwachung professioneller wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aktuelle Ereignisse brachten mich dazu mich nach l&auml;ngerer Zeit wieder mit der gesundheitsbezogener Werbung auseinandersetzen. Die war schon, als ich vor &uuml;ber 20 Jahren Lebensmittelrecht mir einverleiben musste, ein Minenfeld. Die gesetzliche Vorgabe war damals recht klar: es ist verboten Lebensmitteln (und Nahrungserg&auml;nzungsmitteln) Wirkungen zuzuschreiben, die sich auf die Heilung oder Linderung von Krankheiten beziehen. 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