{"id":3639,"date":"2010-10-24T01:46:54","date_gmt":"2010-10-23T23:46:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bernd-leitenberger.de\/blog\/?p=3639"},"modified":"2012-06-28T19:50:54","modified_gmt":"2012-06-28T17:50:54","slug":"deutsche-gerichte-und-das-internet-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bernd-leitenberger.de\/blog\/2010\/10\/24\/deutsche-gerichte-und-das-internet-2\/","title":{"rendered":"Deutsche Gerichte und das Internet"},"content":{"rendered":"<p>Vor ein paar Wochen habe ich in der ct&#8216; einen Artikel &uuml;ber das Internet und wie es Gerichte besch&auml;ftigt gelesen. Da das Thema ja von Alexander aufgegriffen wurde ist es mal Zeit meinen Senf dazu zu geben. Es gibt erst mal aus technischen Gr&uuml;nden zwei grunds&auml;tzliche Dinge zu unterscheiden:<\/p>\n<ul>\n<li>Verbrechen im Internet wobei dieses nur das Medium nutzt um Vergehen zu begehen die fr&uuml;her es in anderer Form gab, so wie Betrug, T&auml;uschung etc,<\/li>\n<li>Verbrechen die mit den technischen M&ouml;glichkeiten zusammen h&auml;ngen und die technische Kenntnisse voraussetzen. Der Einbruch in ein WLAN geh&ouml;rt z.B. dazu, aber auch die Abmahnerei bei Bittorrent Portalen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Fangen wir mit dem ersten an. Hier ist keine besondere Sachkenntnis n&ouml;tig. Der Richter ben&ouml;tigt nat&uuml;rlich Internetkenntnisse, muss das Medium also kennen und benutzen. Das ist z.B. gegeben bei den Abmahnfallen, also irgendwelchen Seiten auf denen man irgendetwas runterladen kann das eigentlich umsonst ist. Das hier Betrug vorliegt ist inzwischen auch unstrittig. Bislang wurden alle F&auml;lle in denen ein Betrag eingeklagt wurde zu Ungunsten der Kl&auml;ger entschieden. Meistens sogar mit dem Hinweis bei der Urteilsbegr&uuml;ndung dass dies an Betrug grenzt. Die Betreiber von diesen Seiten versuchen daher auch eher durch eine Drohkulisse wie angeblichen negativen Schufaeintr&auml;gen oder Drohbriefe die als Abmahnungen oder Inkassobriefe ins Haus kommen an ihr Geld zu kommen.<!--more--><\/p>\n<p>Um so erstaunlicher ist aber, dass der zweite Instanzweg v&ouml;llig anders l&auml;uft. Obwohl kein Zivilgericht jemals einem Anspruch eines Abofallenbetreibers nachkam und einige Urteile das sogar als Betrug bezeichneten, blieben die Handlanger und die Verursacher bisher straffrei. Sowohl die Betreiber gegen die es zum Teil Hunderte von Strafanzeigen gab wie auch deren Anw&auml;lte, die sie bei den Massenverfahren vertraten und damit Beihilfe zu Betrug leisteten gingen bisher straffrei aus. Das ist sehr bedauerlich, weil solange die Personen die solche Gesch&auml;ften nachgehen und ihre Handlanger (anders kann man es nicht bezeichnen wenn man eine Forderung eintreiben will, bei der schon ein einfacher Blick auf die Webseite zeigt dass sie unberechtigt ist, man sp&auml;testens aber bei den Massen der Anschreiben und der Widerspr&uuml;che stutzig werden sollte) straffrei ausgehen solange bl&uuml;ht auch dieses &#8222;Gesch&auml;ft&#8220;. Solche Anw&auml;lte sollten aus der Anwaltskammer ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Das zweite Feld ist das wo technische Erfahrung n&ouml;tig ist. Der normale Internetnutzer kauft nun mal eben einen WLAN-Router und k&uuml;mmert sich nicht um Verschl&uuml;sslung. WEP. WPA, welcher Laie kennt die Unterschiede, genauso bei den Verschl&uuml;sselungsverfahren. Wenn ja, wie bitte kann man die WLAN abh&ouml;ren? Wenn er &uuml;ber ein fremdes Netzwerk reinkommt kann er ja auch nicht mit Bordmitteln die Mails des Eigent&uuml;mers des Netzes lesen. Ja, aber eben nur mit Bordmitteln. Wer so was wie Wireshark installiert kann jeden Rahmen mitlesen der durchs Netzwerk geht. Okay nicht sehr selektiv, aber man kann ja filtern und z.B. nur Rahmen mitschneiden die vom Mail Protokoll stammen.<\/p>\n<p>Noch schwieriger wird die Sache bei den Bittorrent-Netzwerken. Das l&auml;uft dahingehend dass jemand mit einem Client sich in ein solches Netzwerk eingew&auml;hlt und mit einem speziellen Modul nach Rechnern sucht auf denen eine urheberrechtsgesch&uuml;tzte Datei des Klienten von jemanden gehostet wird. Es w&uuml;rde mich mal interessieren ob &uuml;berhaupt gepr&uuml;ft wird, ob diese komplett vorliegt, oder nicht.<\/p>\n<p>Interessant ist aber nun aber wie die juristischen Instanzen mit den Anzeigen umgehen. Die werden n&auml;mlich einfach durchgewunken. Lustig wird es dann vor Gericht. Dort werden die Ausdrucke dieser Programme als Rechtsbeweis anerkannt, die Logdateien der Router die Angeklagten aber nicht. Das ist deswegen seltsam, weil es zum einen schon Verwechslungen gab (bei der Auskunft der Provider gab es Zahlendreher) wie auch diese Software nachgewiesenerma&szlig;en falsche Zeitstempel hatten, teilweise sogar zwei verschiedene auf der Seite. Da IP-Adressen dynamisch vergeben werden, wurden so die falschen erwischt.<\/p>\n<p>Vor allem ist das aber eine Ausgabe einer Software, die vom Kl&auml;ger im Auftrag programmiert wurde. Diese Ausgabe soll also f&auml;lschungssicher sein, die Logdateien? des Routers aber nicht? Ist f&uuml;r mich technisch nicht nachvollziehbar. Weder bei der Ausgabe die ja auch verf&auml;lscht sein kann, noch bei der Erstellung selbst, denn diese wurde ja nicht vom Gericht &uuml;berpr&uuml;ft. Man glaubt hier dem Kl&auml;ger der selbst die Software erstellen lies &#8211; das ist ja wie die Lizenz zum Gelddrucken.<\/p>\n<p>Da g&auml;be es ja noch den Provider: Doch nun wird es bizarr, man glaubt es kaum. Also im Allgemeinen werden alle IP-Adressen nach 7 Tagen gel&ouml;scht. Wenn nun ein Urheberrechtsversto&szlig; angezeigt wird, so gibt es einen Quck-Freeze der das aufh&auml;lt. Soweit so gut. Doch nun kommt es: Nach der Auskunft werden die Daten gel&ouml;scht! Der Betroffene hat so keine M&ouml;glichkeit seine Unschuld zu beweisen! (Wer&#8217;s nicht glaubte: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/ct\/artikel\/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html\">Da nachzulesen<\/a>)<\/p>\n<p>Neben der Umkehr der Beweislast vermisse ich hier rechtsstaatliche Grunds&auml;tze, z.b. der Nachweis seitens des Kl&auml;gers, dass seine Daten auch korrekt sind, z.b. durch ein unabh&auml;ngiges Gutachten. Das n&auml;chste sind dann die angef&uuml;hrten angeblichen Sch&auml;den. Diese werden enorm hoch beziffert. W&uuml;rde man dieser Argumentation folgen, so w&auml;ren ganze Branchen vor dem Bankrott. Tats&auml;chlich wird aber immer mehr Musik, Filme und Spiele verkauft. Wenn tats&auml;chlich auf jede entdeckte Kopie 10 bis 100 illegale, nicht entdeckte Kopien kommen w&uuml;rden, dann w&uuml;rde sich das auch in den Ums&auml;tzen bemerkbar machen. Das ist aber nicht der Fall. Trotzdem zweifeln auch an dieser Tatsache niemals Gerichte. Das ist wie wenn sie bei Glatteis hinfallen w&uuml;rden, sich den Arm brechen und dann den Hauseigent&uuml;mer auf 5 Millionen Euro verklagen &#8211; schlie&szlig;lich waren sie gerade daran sich f&uuml;r f&uuml;r die Olympiaqualifikation zu bewerben und da w&uuml;rden sie die Goldmedaille in der Gymnastik machen und enorm viel Geld durch Werbung verdienen &#8211; verr&uuml;ckt ja aber genauso argumentieren die Rechteinhaber.<\/p>\n<p>Das ist nur ein Beispiel wie es bei uns in der Justiz anders l&auml;uft. Etwas anderes sieht man derzeit bei Stuttgart 21. Da hat ja Mappus den Polizeieinsatz gegen die Demonstranten mit dem Schutz von Bauvorhaben begr&uuml;ndet. Das geschah im Vorauseillenden Gehorsam, denn im Schlossgarten waren die F&auml;llaktionen am 1.10. geplant und am 29.9 wurde er ger&auml;umt. Es wurde also nicht gewartet bis der Bautr&auml;ger DB eine Anziege stellte sondern vorbeugend ger&auml;umt. Lieber MP Mappus: Mein Bruder hat einen Mieter der seit Monaten keine Miete zahlt, ihm wurde gek&uuml;ndigt und er zieht nicht aus. Auch er h&auml;lt nun Eigentum wiederrechtlich besetzt. Wann kommt denn da mal die Polizei vorbei und setzt die Interessen meines Bruders durch? Ach gar nicht? Da darf man &uuml;ber R&auml;umungsklage, Gerichtsvollzieher &uuml;ber die Instanzen gehen und muss Jahre warten bis man sein Recht bekommt? Ja wenn das nun eine Wohnung der DB w&auml;re, dann liefe das sicher anders&#8230;..<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor ein paar Wochen habe ich in der ct&#8216; einen Artikel &uuml;ber das Internet und wie es Gerichte besch&auml;ftigt gelesen. 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