{"id":6707,"date":"2012-07-09T00:15:23","date_gmt":"2012-07-08T22:15:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bernd-leitenberger.de\/blog\/?p=6707"},"modified":"2012-07-08T19:16:41","modified_gmt":"2012-07-08T17:16:41","slug":"werbung-bei-lebensmitteln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bernd-leitenberger.de\/blog\/2012\/07\/09\/werbung-bei-lebensmitteln\/","title":{"rendered":"Werbung bei Lebensmitteln"},"content":{"rendered":"<p>Ich m&ouml;chte mich heute mal einem Thema widmen, das zu den umstrittenen bei den Lebensmitteln z&auml;hlt: der Werbung, wobei man unter Werbung nicht nur Spots im Fernsehen versteht, sondern prim&auml;r die Verpackungsangaben (genauer gesagt, interessieren sich Untersuchungs&auml;mter, da sie Proben und keine Fernsehspots zum begutachten bekommen, gar nicht f&uuml;r TV und Printwerbung).<\/p>\n<p>Rein rechtlich gibt es nur zwei Paragraphen, die alle Angaben zu Werbung regeln. Es sind \u00a711 Abs. 1 LFGB und \u00a712 LFGB. Der erste betrifft irref&uuml;hrende Angaben und der zweite gesundheitsbezogene Werbung. Diese sind so allgemein gehalten, dass man sie mit Gerichtsurteilen f&uuml;llen muss. Da f&auml;ngt schon das erste Problem an, dazu sp&auml;ter mehr.<!--more--><\/p>\n<p>Das zweite ist ein Grundsatz unseres Rechts &#8211; es wird ein verst&auml;ndiger Durchschnittsverbraucher zugrunde gelegt. Fangen wir mal mit dem letzten an, weil es da schon Probleme gibt. Ich schreibe mal wie die Praxis bei den Untersuchungsbeh&ouml;rden ist, wenn Proben zu begutachten sind. Nehmen wir mal einen dieser F&auml;lle wo vorne dick und fett drauf steht &#8222;ohne den Zusatzstoff Geschmacksverst&auml;rker&#8220;. der findet sich dann auch nicht im Zutatenverzeichnis, daf&uuml;r Hefeextrakt, der eine &auml;hnliche technologische Wirkung hat. Zumindest wenn Hefeextrakt bei Lebensmitteln verwendet wird, die nicht irgendein Suppenaroma haben ist offensichtlich dass es als Geschmacksverst&auml;rker eingesetzt wurde (z.B. bei Chips).<\/p>\n<p>Was wir hier haben ist eine Situation die Verbraucherverb&auml;nde kritisieren, aber die eben legal ist. Es ist ja keine L&uuml;ge erz&auml;hlt worden. Die Packung enth&auml;lt wirklich keinen Zusatzstoff der als Geschmacksverst&auml;rker wirkt, aber eben eine nat&uuml;rliche Zutat, die so wirkt. Das gilt auch f&uuml;r andere Aussagen wie &#8222;vollmundiger Fruchtgenu&szlig;&#8220; bei einem Lebensmittel, dass nur wenig Fr&uuml;chte enth&auml;lt &#8211; auch hier wird die Lebensmittel&uuml;berwachung argumentieren, dass der Verbraucher die Chance hat im Zutatenverzeichnis nachzusehen wie viel Fruchtgenu&szlig; enthalten sind.<\/p>\n<p>Abhilfe dagegen w&auml;re, dass man entweder eine neue Norm anlegt, also nicht den &#8222;verst&auml;ndigen&#8220; Verbraucher, sondern einen &#8222;fl&uuml;chtigen oder oberfl&auml;chigen&#8220; Verbraucher. Das Problem: praktisch alle bisherigen Urteile w&auml;ren dann unwirksam, weil sie unter anderen Umst&auml;nden ergangen sind, eben der Ma&szlig;gabe, dass der Verbraucher informiert ist und sich die Packung als ganzes ansieht und alles aufmerksam durchliest. Das zweite w&auml;re, dass man den Paragraph zur irref&uuml;hrender Werbung neu formuliert um solche Dinge zu verbieten, nur w&uuml;sste ich ehrlich gesagt nicht wie.<\/p>\n<p>Das zweite betrifft kompliziertere Aussagen. Das betrifft die zahlreichen Aussagen in der Werbung mit Lebensmitteln, die sich vor allem auf Wirkungen beziehen. Das geht von unverbindlichen Aussagen bis zu welchen, die mit Rechtsanw&auml;lten so formuliert sind, dass sie suggerieren, dass ein Lebensmittel fast wie ein Medikament wirkt, aber das nicht tun. Diese Aussagen waren bisher problematisch. Das grunds&auml;tzliche Problem bei der Lebensmittel&uuml;berwachung ist die Arbeitsteilung. Wir haben hier die Kontrolleure die Lebensmittelproben ziehen, dann die Untersuchungsbeh&ouml;rden mit Chemikern, Veterin&auml;ren und &Auml;rzten und dann die Staatsanw&auml;lte. Eigentlich sollten alle drei zusammenarbeiten, doch in der Praxis ist alles getrennt. Dabei br&auml;uchten schon die Kontrolleure eine fundierte Ausbildung in Lebensmittelrecht und Proben zu ziehen die auff&auml;llige Werbeversprechen haben (bisher haben sie auch eine Ausbildung, doch bezieht die sich vor allem auf die Gesundheitsgefahren, weniger auf die rechtlichen Aspekte). Die meisten Proben landen bei Chemikern, die sich zwar zu chemischen Aussagen &auml;u&szlig;ern k&ouml;nnen, doch wir haben es ja meist mit gesundheitsbezogenen Aussagen zu tun. Da w&auml;ren die &Auml;rzte gefragt, doch die sind bei der Lebensmittel&uuml;berwachung meistens nur dann involviert wenn es um Gesundheitsgefahren geht, also verkeimte Nahrungsmittel. Und zuletzt die Staatsanw&auml;lte die eigentlich auf dem kurzen Dienstweg direkt bei den Untersuchungsbeh&ouml;rden sitzen sollten, aber in der Praxis eben bei Gericht sind. Nur diese verzahnte Struktur kann den gro&szlig;en Konzernen Paroli bieten bei denen eben Lebensmitteltechnologen, Chemiker und Juristen in einem Haus zusammensitzen und gemeinsam an der Produktstrategie arbeiten.<\/p>\n<p>Immerhin. Es gibt Besserung. Die EFSA (europ&auml;ische Lebensmittelbeh&ouml;rde) hat nun die gesamten gesundheitsbezogenen Werbeaussagen begutachtet und in einer ersten Tranche nur 222 von rund 1000 genehmigt. Darunter waren auch die Aussagen f&uuml;r probiotische Produkte, die nach Stand der Wissenschaft zumindest nicht besser wirken als normale Jogurt.<\/p>\n<p>Aber wird es nun besser? Wer sich die aktuellen Aussagen z.B. von Actinel anschaut merkt dass man sich auf Sachen konzentriert hat die unverf&auml;nglicher sind, oder man setzt einen Stoff zu f&uuml;r den noch Werbung gemacht werden darf wie z.B. Vitamin C.<\/p>\n<p>In der Summe haben wir daher immer noch ein Problem: Wir haben ein Lebensmittelrecht, das auf Staatsseite ein F&ouml;rderales System mit verteilten Aufgaben vorsieht und das f&uuml;r alle Erzeuger zust&auml;ndig ist, vom B&auml;cker um die Ecke bis zu Gro&szlig;konzernen wie Nestle und wir haben eben Gro&szlig;konzerne mit einem Apparat, der eng verzahnt ist. Dazu kommt noch, das wesentliche Teile unseres Rechts inzwischen von Europa diktiert werden, wir wollen ja nicht die anderen EU-Staaten benachteiligen oder?<\/p>\n<p>Dieses Problem k&ouml;nnte man nur l&ouml;sen indem man praktisch jede werbende Ma&szlig;nahme die irref&uuml;hrend sein k&ouml;nnte durch Gesetz verbietet, sodass die Sachlage viel klarer als heute ist. Das ist auch das was sich viele Verbraucherverb&auml;nde w&uuml;nschen, aber es wird ein Wunschtraum bleiben. So etwas haben wir ja heute nicht mal bei pharmazeutischen Produkten. Man muss sich nur mal im Fernsehen die Werbung f&uuml;r frei verk&auml;ufliche Mittelchen von Ginseng-Extrakt bis hin zu Vitasprint (nichts anderes als Vitamin B12) ansehen. Dabei sollte man bei solchen Mitteln, die ja zumindest drogeriepflichtig sind noch strengere Kriterien als wie bei Nahrungsmitteln anlegen.<\/p>\n<p>Was sich ge&auml;ndert hat, das ist dass unser Lebensmittelrecht im wesentlichen noch das gleiche wie vor 30 Jahren ist. Es gibt weitere Verordnungen f&uuml;r Kennzeichnungen, aber die Paragraphen f&uuml;r T&auml;uschung und Irref&uuml;hrung sind immer noch die gleichen. Relevant sind daher meistens Gerichtsurteile. Wenn es um Rechtsfragen ging, dann war die Aufgabe in Kommentaren zum Gesetz nach Urteilen zu suchen, die auf den eigenen Fall anwendbar sind oder &auml;hnliche Sachverhalte betreffen. Dabei entscheiden Richter oft nach eigenem Ermessen und manchmal gegen den Trend, so ist beispielsweise das MHD nach ellgemeinem Rechtsverst&auml;ndnis kein Datum, das bedeutet, dass ein Supermarkt Waren &uuml;ber dem MHD verkaufen kann. Das <a href=\"http:\/\/www.kostenlose-urteile.de\/OLG-Hamburg_3-U-18799_Bei-abgelaufenem-Mindesthaltbarkeitsdatum-duerfen-Lebensmittel-nicht-mehr-als-Normalware-verkauft-werden.news11409.htm\"> OLG Hamburg<\/a> entschied anders und nahm einmal nicht den verst&auml;ndigen Verbraucher sondern einen der sich drauf verl&auml;sst, das nur Waren unter dem MHD im Supermarkt sind als Ma&szlig;stab.<\/p>\n<p>Was wir vielleicht brauchen ist das wie zumindest bei national gehandelten Marken eine Abkehr haben vom regionalen Prinzip. Bisher l&auml;uft es so: Ein Untersuchungsamt untersucht eine Probe. Ein Chemiker macht ein Gutachten, das meistens schon sehr weit in der rechtlichen Beurteilung geht (einfach weil es keine f&uuml;r das recht spezialisierte Staatsanw&auml;lte gibt) und dann kommt es zu einem Prozess vor dem lokalen Landesgericht. Kein Lebensmittelchemiker hat Lust auf den Krieg &uuml;ber Zig Instanzen mit einem Gro&szlig;konzern, anders kann ich mir nicht erkl&auml;ren dass bestimmte Werbung oder Missst&auml;nde (wie seit ich denken kann den Versto&szlig; dagegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung bei Schokoriegeln &#8211; unleserlich klein in schlimmen Farbkombinationen auf den Falz geschrieben) nicht beanstandet werden.<\/p>\n<p>Was wir br&auml;uchten w&auml;re ein Amt, dass mit Profis besetzt ist &#8211; auch juristisch. Das ist zust&auml;ndig f&uuml;r die Verfolgung von Dingen, f&uuml;r die ich keine Untersuchung brauche wie irref&uuml;hrende Angaben und es bekommt die F&auml;lle von den Untersuchungsbeh&ouml;rden &uuml;bertragen, wenn die Firma eine bestimmte Gr&ouml;&szlig;e erreicht hat, sodass der Gegner auch einen juristischen Apparat ins Felde f&uuml;hren kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich m&ouml;chte mich heute mal einem Thema widmen, das zu den umstrittenen bei den Lebensmitteln z&auml;hlt: der Werbung, wobei man unter Werbung nicht nur Spots im Fernsehen versteht, sondern prim&auml;r die Verpackungsangaben (genauer gesagt, interessieren sich Untersuchungs&auml;mter, da sie Proben und keine Fernsehspots zum begutachten bekommen, gar nicht f&uuml;r TV und Printwerbung). 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