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Was ist drin... in Pizza Tasche Schinken - Salami?

Es handelt sich dabei um eine Blätterteigtasche oder wie es die Packung bewirbt: "Eine Snackteigspezialität mit pikanter Füllung aus gewürfeltem Schinken, Salami, Käse, Lyoner, passierten Tomaten und Gewürzen.". Leider ist das Zutatenverzeichnis da ganz anderer Meinung. Das Produkt wird tiefgefroren verkauft und muss 20 min im Backofen erhitzt werden.

Zutatenverzeichnis

Snackteig :

Weizenmehl ( zum Teil gehärtet pflanzliche und tierische Öle und Fette), Wasser Salz. Hier fällt auf, da die Klammer total falsch gesetzt wurde. Schlussendlich will der Hersteller ja wohl nicht sagen, dass das Weizenmehl pflanzliche und tierische Fette enthält und gehärtet ist. Ansonsten entspricht der Teig einem typischen Blätterteig.

Füllung:

Schweinefleisch, Nitritpökelsalz (Salz Konservierungsstoff Natriumnitrit): Hier fällt auf das die Pizza Tasche zwar nach Angaben der Verpackung Schinken , Salami , Käse, Lyoner enthalten sollte, aber hier nur Schweinefleisch mit Nitritpökelsalz als Umrötungshilfsstoff angegeben ist. Der Hersteller hat also - wie sich noch im folgenden zeigen wird - einen großen Teil der Füllung schlicht und einfach vergessen zu deklarieren. (Oder noch schlimmer, die falsche Deklaration gewählt)

Konservierungsstoffe: Natriumcitrat und Natriumacetat: Obgleich beide Stoffe hier als Konservierungsstoff angegeben wurden, ist die eigentliche Wirkung in der Füllung wohl erst darin zu sehen, da sie das im nächsten Absatz folgende Antioxidationsmittel unterstützen. Damit dieses durch Schwermetallspuren oder durch einen ansteigenden p.H. nicht zerstört wird, stabilisieren diese beiden Stoffen den p.H. und fangen Schwermetallspuren ab. Im Lebensmittelrecht sind die Stoffe sowohl als Konservierungsstoffe wie auch Hilfsstoffe (Synergisten) aufgeführt. Der Hersteller hat hier geschlampt und eine falsche Rubrik eingegeben.

Antioxidationsmittel: Natriumascorbat : Damit die Aromastoffe, Farbstoffe und andere Zutaten durch den Sauerstoff nicht geschädigt werden ist ein Antioxidationsmittel zugegeben worden, welches diesen abfängt. Dadurch werden Aromaverluste oder Texturveränderungen vermieden.

Modifizierte Stärke: Ein Bindemittel, modifiziert deswegen, weil da Lebensmittel tiefgefroren ist und später wieder im Backofen erhitzt werden soll. Normale Stärke würde unter diesen Bedingungen Wasser verlieren.

Tomatenpulver : Im Gegensatz zu der Angabe auf der Packung enthält das Produkt Tomatenpulver , also auch getrocknete Tomaten und nicht wie angegeben, passierte Tomaten. Dies ist zwar rechtlich zulässig, meiner Ansicht nach, aber trotzdem eine Täuschung des Verbrauchers.

Gewürze , Saccharose, gekörnte Brühe: Diese Substanzen geben dem eigentlichen Geschmack. Saccharose ist nichts anderes als normaler Zucker und in Kombination mit der Brühe erreicht man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen salziger und süßer Note, einen runderen Geschmack.

Pflanzliches Fett gehärtet: Mit gehärtet ist gemeint, das man normalerweise flüssige Fette mit Wasserstoff unter hohen Temperaturen härtet: Der Wasserstoff wird aufgenommen und man erhält Fettmoleküle wie sie in tierischen Fett vorkommen mit weniger Doppelbindungen. Bei diesem Prozess können Trans - Fettsäuren entstehen, die von manchen Experten als potentiell gefährlich eingestuft werden. Dazu muss man aber relativ große Mengen an gehärtetem Fett zu sich nehmen. Gehärtetes Fett ist unempfindlicher gegenüber Veränderungen durch den Sauerstoff der Luft.

Salz: Bei einer ausreichenden Menge von gekörnter Brühe (die zum größten Teil aus Salz besteht) wäre dies eigentlich nicht nötig.

Sahnepulver: Auch hier spart der Hersteller in den er die billigere, getrocknete Sahne einsetzt.

Magermilchpulver: Noch preiswerter als Sahne ist Magermilchpulver , am billigsten natürlich als Pulver. Eventuell war die Kombination von Sahne + Magermilch preiswerter als Vollmilch, denn anders ist die Verwendung von fettarmer Magermilch mit fettreicher Sahne nicht zu erklären.

Aromen natürlich: Sagt überhaupt nichts darüber aus, woraus die natürlichen Aromen gewonnen wurden: aus Fleisch oder aus Schimmelpilz Kulturen? Leider ist das Lebensmittelrecht in dieser Beziehung noch überarbeitungswürdig.

Rote - Beete - Pulver: Ist als natürlicher roter Farbstoff zugesetzt worden, obgleich natürlich schon durch die Tomaten die Füllung rot ist, wollte der Hersteller anscheinend auf Nummer sicher gehen.

Lactose: Milchzucker sehr oft als Füllmittel und Zucker ohne große Süßkraft zugesetzt. Lactose entsteht in großen Mengen bei der Herstellung von Milchprodukten aus der Molke (früher in die Kanalisation entlassen, heute wegen Abwassergebühren getrocknet und in andere Lebensmittel verarbeitet).

Milcheiweiß: Milcheiweiß bindet Wasser beim Erhitzen und kann so Wasser aufnehmen welche die Stärke abgibt, so bleibt die Füllung fest und wird nicht wässrig.

Fazit

Viel Pulver, wenig Frischware, das fällt als erstes auf. Das ist noch zu verzeihen, da man die Füllung 20 min erhitzt und auch frische Waren so starke Geschmackseinbußen haben würden. Eklatant ist allerdings die Deklaration: Sie stimmt nicht mit den Verpackungsangaben überein. Lebensmittel wie Salami, Käse, Lyoner müssen deklariert werden. Allenfalls Schinken würde noch als "Schweinefleisch" durchgehen. Schon bei Salami müsste der zugesetzte Speck deklariert werden, wenn man sie in Einzelteile deklariert angeben würde.

Dies ist mit Abstand schlampigste und nachlässigste Deklaration die ich je das Vergnügen hatte in dieser Rubrik würdigen zu dürfen. Zur Ehrenrettung muss aber gesagt werden, das die Pizzatasche sehr gut schmeckt, besonders der Blätterteig, die Füllung ist ein bisschen zu salzig, da könnte man das Salz weglassen. Also Liebe L**L Stiftung - Nachbessern ist angesagt !



Bücher vom Autor

Zum Thema Ernährung, Lebensmittel und Lebensmittelchemie/recht sind bisher vier Bücher von mir erschienen:

Das Buch „Was ist drin?“ wendet sich an diejenigen, die unabhängige Informationen über Zusatzstoffe und Lebensmittelkennzeichnung suchen. Das Buch zerfällt in vier Teilen. Es beginnt mit einer kompakten Einführung in die Grundlagen der Ernährung. Der zweite Teil hat zum Inhalt eine kurze Einführung in die Lebensmittelkennzeichnung - wie liest man ein Zutatenverzeichnis. Welche Informationen enthält es? Ergänzt wird dies durch einige weitere Regelungen für weitergehende Angaben (EU Auslobung von geografischen Angaben, Bio/Ökosiegel etc.).

Der größte der vier Teile entfällt auf eine Beschreibung der technologischen Wirkung, des Einsatzzweckes und der Vorteile - wie auch bekannter Risiken - von Zusatzstoffen. Der letzte Teil zeigt beispielhaft an 13 Lebensmitteln, wie man ein Zutatenverzeichnis sowie andere Angaben liest, was man schon vor dem Kauf für Informationen aus diesem ableiten kann, die einem helfen, Fehlkäufe zu vermeiden und welche Tricks Hersteller einsetzen, um Zusatzstoffe zu verschleiern oder ein Produkt besser aussehen zu lassen, als es ist. 2012 erschien eine Neuauflage, erweitert um 40 Seiten. Sie trägt zum einen den geänderten Gesetzen Rechnung (neue Zusatzstoffe wurden aufgenommen, Regelungen über Lightprodukte beschrieben) und zum anderen ein Stichwortregister enthält, das sich viele Leser zum schnelleren Nachschlagen gewünscht haben.

Wie sich zeigte, haben die meisten Leser das Buch wegen des zentralen Teils, der die Zusatzstoffe beinhaltet, gekauft. Ich bekam auch die Rückmeldung, dass hier eine Referenztabelle sehr nützlich wäre. Ich habe daher 2012 diesen Teil und den Bereich über Lebensmittelrecht nochmals durchgesehen, um die neu zugelassenen Zusatzstoffe ergänzt und auch um neue Regelungen, wie bei der Werbung mit nährwertbezogenen Angaben. Ergänzt um eine Referenztabelle gibt es nun die zwei mittleren Teile als eigenes Buch unter dem Titel "Zusatzstoffe und E-Nummern" zu kaufen.

Nachdem ich selbst über 30 kg abgenommen habe, aber auch feststellen musste wie wenig viele Leute von Ernährung oder der Nahrung wissen, habe ich mich daran gemacht einen Diätratgeber "der anderen Art" zu schreiben. Er enthält nicht ein Patentrezept (wenn auch viele nützliche Tipps), sondern verfolgt den Ansatz, dass jemand mit einer Diät erfolgreicher ist, der genauer über die Grundlagen der Ernährung, was beim Abnehmen passiert und wo Gefahren lauern, Bescheid weiß. Daher habe ich auch das Buch bewusst "Das ist kein Diätratgeber: ... aber eine Hilfe fürs Abnehmen" genannt. Es ist mehr ein Buch über die Grundlagen der Ernährung, wie eine gesunde Ernährung aussieht und wie man dieses Wissen konkret bei einer Diät umsetzt. Es ist daher auch Personen interessant die sich nur über gesunde Ernährung informieren wollen und nach Tipps suchen ihr Gewicht zu halten.

Das Buch "Was Sie schon immer über Lebensmittel und Ernährung wissen wollten" wendet sich an alle, die zum einen die eine oder andere Frage zu Lebensmitteln und Ernährung haben, wie auch die sich für die Thematik interessieren und auf der Suche nach weitergehenden Informationen sind. Während andere Autoren zwar auch populäre Fragen aufgreifen und diese oft in einigen Sätzen beantworten und zur nächsten Frage wechseln, habe ich mich auf 220 Fragen beschränkt, die ich mehr als Aufhänger für ein Thema sehe, so hat das Buch auch 392 Seiten Umfang. Jede Frage nimmt also 1-2 Seiten ein. Sie sind nach ähnlichen Fragestellungen/Lebensmitteln gruppiert und diese wieder in vier Sektionen: zwei Großen über Lebensmittel und Ernährung und zwei kleinen für Zusatzstoffe und Lebensmittelrecht/Werbung. Man kann das buch daher von vorne bis hinten durchlesen und so seinen Horizont erweitern, aber auch schnell mal nach einer Antwort suchen. Ich habe sehr viele positive Rückmeldungen bekommen, vor allem weil der Stil nicht reißerisch ist und ein Dogma verbreiten will, sondern aufklärend ist.

Sie erhalten alle meine Bücher über den Buchhandel (allerdings nur auf Bestellung), aber auch auf Buchshops wie Amazon, Libri, Buecher.de und ITunes. Sie können die Bücher aber auch direkt bei BOD bestellen.

Mehr über diese Bücher und weitere des Autors zum Themenkreis Raumfahrt, finden sie auf der Website Raumfahrtbucher.de.


© des Textes: Bernd Leitenberger. Jede Veröffentlichung dieses Textes im Ganzen oder in Auszügen darf nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen.
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