Das deutsche Recht ist schon sehr komisch. Da kam am Freitag in einer Sendung ein Fall, den man zuerst für einen Schildbürgerstreich hält. Eine Frau will ihr Haus verkaufen, weil sie altersbedingt nicht mehr die Treppen rauf kommt. Der Immobilienmakler möchte einen Flurplan, Also geht sie zur Behörde. Die fragen aber nur nach der Baugenehmigung. Die hat sie nicht. Wie sich später herausstellt, hat das im Jahr 1944 gebaute Haus keine Baugenehmigung. Das soll während des Krieges öfters vorgekommen sein, eventuell hatten da die Behörden bei Bombenangriffe größere Probleme als die heutigen Behörden.
Doch das dicke Ende kommt noch: die Behörde will nun das lächerliche 70 Jahre alte Haus abreißen! Man fasst es nicht. Wenn der, der das Haus 1944 gebaut hat jemanden im Affekt getötet hat, dann wäre das als Totschlag nach 15 Jahren verjährt. Aber ein „illegal“ gebautes Haus darf nach 70 Jahren abgerissen werden. Da hakts doch. Noch besser: das Haus ist ja nicht unbekannt. Es ist nicht illegal im Wald gebaut worden, sondern steht ordentlich in einer Straße mit anderen Häusern. Denn alle Besitzer dürften jahrzehntelang Abgaben, Grunstückssteuer und andere Zahlungen leisten. Woanders würde ich so was als „stillschweigendes Anerkenntnis des Status Quo“ bezeichnen, aber nicht bei Behörden. Anscheinend geht es auch einfach ein Haus abzureißen. Wer dagegen einen Mieter hat der partout nicht ausziehen will, trotz Kündigung weiß dagegen, wie lange das bei einem Mietsverhältnis dauert. aber einen Hauseigentümer kann man wohl so von heute auf morgen das Heim „entsorgen“.
Mir schwante ja so was schon bei der Aberkennung des Doktortitels von Ex-Ministerin Schawan. Den konnte man auch nach knapp 30 Jahren aberkennen. Nun ist das im weitesten Sinne Betrug, aber normaler Betrug verjährt nach 5 Jahren. Nicht, dass man das durchgehen lassen soll. Aber in manchen Dingen ist unser Recht auch schon komisch. Das zeigte sich auch als man vor einigen Monaten Kunstwerke aus der Nazizeit bei einem Sammler gefunden hat. Da drehte sich es darum ob es Beutekunst ist (enteignet) oder nur für ein Appel und ein Ei gekaufte Kunst. Das erste scheint auch 70 Jahre nach Kriegsende nicht verjährt, das andere ist längst verjährt.
Was mich doch etwas beunruhigt ist die abhängig von Dokumenten. In diesem Falle einer Baugenehmigung. Gottseidank wurde unser Haus 1982 umgebaut und daher gibt es bei uns eine Baugenehmigung. Aber was wenn nicht? Sollten nicht die Behörden eine haben? So langsam verstehe ich auch warum mir mein Vater mit 18 meine Geburtsurkunde feierlich übergab. Anders könnte ich wohl sonst nicht beweisen, dass ich lebe ….