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Was bedeutet „Serviervorschlag“?

Jeder kennt dass: Auf der Verpackung steht eine tolle Abbildung eines Gerichts und wenn man es aufmacht, dann ist man enttäuscht. Wer dann ganz klein neben der Abbildung die Wörtchen „Serviervorschlag“ liest, fühlt sich getäuscht – und ist es auch.

Das Grundproblem ist natürlich, dass der Gesetzgeber dem Hersteller die Möglichkeit geben will, auf der Verpackung für sein Produkt zu werben, vor allem, wenn der Verbraucher aber nicht erkennen kann, wie das Produkt aussieht (weil die Verpackung blickdicht sein muss oder ist). Daher darf er eine geschönte Abbildung nehmen, die in etwa die Bedeutung hat. „Wenn Du noch etwas Garnierung und Gemüse dazu tust, sieht das dann so aus“. Das gilt vor allem für Produkte, die alleine nach nichts aussehen oder nicht mal fertig vorliegen wie z.B. Püree.

Die Grundlage des Gesetzes ist, wie in anderen Dingen der verständige Verbraucher, der eine realistische Erwartung an das Produkt hat. Wenn auf einer Saftverpackung eine Riesenpalette von Früchten drauf ist, viel mehr als an Früchten in einer kleinen Saftflasche überhaupt verwendet werden kann, erwartet auch niemand, dass dort eine Bananenstaude und eine ganze Melone drin ist.

Die Grenzen liegen vor, wenn die Irreführung beginnt. Dazu einige Beispiele: Erlaubt ist es einen Fleischsalat neben Gurkenscheiben, Zwiebelringen und Radieschen zu zeigen, auch wenn diese kaum enthalten sind. Irreführend wäre es, wenn man dieselben Zutaten im Fleischsalat in großer Menge sehen würde. Im ersten Fall sieht man es als Garnierung an, im zweiten als Bestandteil des Fleischsalates.

Ebenso ist es erlaubt eine Fertigpizza professionell ausgebacken in einem Steinbackofen zu präsentieren, auch wenn das Resultat in ihrem Backofen nicht so sein wird. Was verboten ist, ist die Pizza so abzubilden, dass dort jede Menge Salami und Käse drauf ist, aber in dem Produkt ist dies nicht der Fall. Oder in einem Bohneneintopf schwimmen auf der Verpackung vier Würstchen, aber in der ganzen Dose finden sie nach längerem Suchen nur zwei. Die Möglichkeiten sind aber sehr weitgehend. In meinem ersten Buch untersuchte ich z.B. einen Obstriegel, dessen Verpackung so aussieht:

Anders als die Verpackung suggeriert, besteht der Fruchtriegel nicht vornehmlich aus Blaubeeren, Brombeeren und Holunderbeeren, sondern Apfel, Datteln und Rosinen. Damit er rot ist, wurde er mit Beetenrot eingefärbt. Die neben dem Riegel abgebildeten Früchte machen nur 2,9% des Inhaltes aus.

Es ist legal, weil sie sich neben dem Riegel befinden und die enthaltene Menge hinten im Zutatenverzeichnis angegeben ist. Der Gesetzgeber erwartet vom verständigen Verbraucher, dass er alle Informationen nutzt, die er auf der Verpackung findet (hier: hinten steht im Zutatenverzeichnis die verwendete Fruchtmenge und der Farbstoff drin) und realistische Erwartungen hat (das Fotos von Pizzen farbverstärkt werden und diese vielleicht im eigenen Backofen nicht ganz so knusprig braun sind).

Den einzigen Schutz den man hat, ist wenn man online einkauft. Da dort der Verbraucher die Packung nicht vor dem Kauf begutachten kann, muss eine Abbildung in einem Online Shop das Produkt so wiedergeben, wie es ist. Das gilt zumindest, wenn es sich nicht um Abbildungen der Verpackungen handelt. Also wer eine Verpackung abbildet und man bekommt diese und da ist ein Serviervorschlag drauf, dann kann man sich nicht beschweren, wenn der Verkäufer aber einen Teller mit einem Gericht zeigt und das ist dann nicht so, dann hat man ein Rückgaberecht, auch wenn die Verpackung geöffnet wurde und man erst dann den Irrtum bemerkte.

Bücher vom Autor

Zum Thema Ernährung, Lebensmittel und Lebensmittelchemie/recht sind bisher vier Bücher von mir erschienen:

Das Buch „Was ist drin?“ wendet sich an diejenigen, die unabhängige Informationen über Zusatzstoffe und Lebensmittelkennzeichnung suchen. Das Buch zerfällt in vier Teilen. Es beginnt mit einer kompakten Einführung in die Grundlagen der Ernährung. Der zweite Teil hat zum Inhalt eine kurze Einführung in die Lebensmittelkennzeichnung - wie liest man ein Zutatenverzeichnis. Welche Informationen enthält es? Ergänzt wird dies durch einige weitere Regelungen für weitergehende Angaben (EU Auslobung von geografischen Angaben, Bio/Ökosiegel etc.).

Der größte der vier Teile entfällt auf eine Beschreibung der technologischen Wirkung, des Einsatzzweckes und der Vorteile - wie auch bekannter Risiken - von Zusatzstoffen. Der letzte Teil zeigt beispielhaft an 13 Lebensmitteln, wie man ein Zutatenverzeichnis sowie andere Angaben liest, was man schon vor dem Kauf für Informationen aus diesem ableiten kann, die einem helfen, Fehlkäufe zu vermeiden und welche Tricks Hersteller einsetzen, um Zusatzstoffe zu verschleiern oder ein Produkt besser aussehen zu lassen, als es ist. 2012 erschien eine Neuauflage, erweitert um 40 Seiten. Sie trägt zum einen den geänderten Gesetzen Rechnung (neue Zusatzstoffe wurden aufgenommen, Regelungen über Lightprodukte beschrieben) und zum anderen ein Stichwortregister enthält, das sich viele Leser zum schnelleren Nachschlagen gewünscht haben.

Wie sich zeigte, haben die meisten Leser das Buch wegen des zentralen Teils, der die Zusatzstoffe beinhaltet, gekauft. Ich bekam auch die Rückmeldung, dass hier eine Referenztabelle sehr nützlich wäre. Ich habe daher 2012 diesen Teil und den Bereich über Lebensmittelrecht nochmals durchgesehen, um die neu zugelassenen Zusatzstoffe ergänzt und auch um neue Regelungen, wie bei der Werbung mit nährwertbezogenen Angaben. Ergänzt um eine Referenztabelle gibt es nun die zwei mittleren Teile als eigenes Buch unter dem Titel "Zusatzstoffe und E-Nummern" zu kaufen.

Nachdem ich selbst über 30 kg abgenommen habe, aber auch feststellen musste wie wenig viele Leute von Ernährung oder der Nahrung wissen, habe ich mich daran gemacht einen Diätratgeber "der anderen Art" zu schreiben. Er enthält nicht ein Patentrezept (wenn auch viele nützliche Tipps), sondern verfolgt den Ansatz, dass jemand mit einer Diät erfolgreicher ist, der genauer über die Grundlagen der Ernährung, was beim Abnehmen passiert und wo Gefahren lauern, Bescheid weiß. Daher habe ich auch das Buch bewusst "Das ist kein Diätratgeber: ... aber eine Hilfe fürs Abnehmen" genannt. Es ist mehr ein Buch über die Grundlagen der Ernährung, wie eine gesunde Ernährung aussieht und wie man dieses Wissen konkret bei einer Diät umsetzt. Es ist daher auch Personen interessant die sich nur über gesunde Ernährung informieren wollen und nach Tipps suchen ihr Gewicht zu halten.

Das Buch "Was Sie schon immer über Lebensmittel und Ernährung wissen wollten" wendet sich an alle, die zum einen die eine oder andere Frage zu Lebensmitteln und Ernährung haben, wie auch die sich für die Thematik interessieren und auf der Suche nach weitergehenden Informationen sind. Während andere Autoren zwar auch populäre Fragen aufgreifen und diese oft in einigen Sätzen beantworten und zur nächsten Frage wechseln, habe ich mich auf 220 Fragen beschränkt, die ich mehr als Aufhänger für ein Thema sehe, so hat das Buch auch 392 Seiten Umfang. Jede Frage nimmt also 1-2 Seiten ein. Sie sind nach ähnlichen Fragestellungen/Lebensmitteln gruppiert und diese wieder in vier Sektionen: zwei Großen über Lebensmittel und Ernährung und zwei kleinen für Zusatzstoffe und Lebensmittelrecht/Werbung. Man kann das buch daher von vorne bis hinten durchlesen und so seinen Horizont erweitern, aber auch schnell mal nach einer Antwort suchen. Ich habe sehr viele positive Rückmeldungen bekommen, vor allem weil der Stil nicht reißerisch ist und ein Dogma verbreiten will, sondern aufklärend ist.

Sie erhalten alle meine Bücher über den Buchhandel (allerdings nur auf Bestellung), aber auch auf Buchshops wie Amazon, Libri, Buecher.de und ITunes. Sie können die Bücher aber auch direkt bei BOD bestellen.

Mehr über diese Bücher und weitere des Autors zum Themenkreis Raumfahrt, finden sie auf der Website Raumfahrtbucher.de.


© des Textes: Bernd Leitenberger. Jede Veröffentlichung dieses Textes im Ganzen oder in Auszügen darf nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen.
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