Bernd Leitenbergers Blog

Die Geschäftgebahren eines Wurstherstellers

Gestern bekam ich eine E-Mail eines Anwalts der einen Betrieb vertritt der Würste herstellt.

Ich habe ja vor knapp 2 Monaten mich mit dem Sinn und Unsinn eines Werbespots von Jörg Pilawa auseinander gesetzt. Da wurde ich schon vom Marketing dieser Firma angeschrieben, die mich als „Verbraucher“ belehren wollte, dass ich mich irre. Ich habe der Dame dann geantwortet, dass es durchaus nicht Handelsbrauch ist, die Stoffe deren Abwesenheit, die im Spot so bewerben, in eine Wurst hinein zu tun und man dies durchaus als Werbung mit Selbstverständlichkeiten ansehen kann.

Nun bekam ich Post vom Rechtanwalt. Ohne der Firma nahetreten zu wollen: Ich würde den Rechtsanwalt wechseln. De Fakto hat er nämlich nichts Eigenständiges gemacht, sondern vielmehr nur das weitergegeben was man ihm gesagt hat und dafür wird er sicher eine Rechnung stellen. Die Firma scheint in Zeichen der Krise ja in Geld zu schwimmen, so dass sie es sich leisten kann. Aber vielleicht, nur mal vielleicht, hätte man für das Geld auch erwarten können, die betreffende Seite durchzulesen. Dann wäre dem Rechtsanwalt folgendes aufgefallen:

Nun fragen sie sich was ich gemacht habe. Ich denke ich habe immer noch recht mit meiner Kritik. Der wesentliche Punkt ist, dass die Werbung (Abwesenheit von Gluten, Laktose, Farbstoffen und Geschmacksverstärkern) eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist. Der Hersteller sieht das anders und es mag auch bei der industriellen Wurstproduktion so sein. Relevant ist aber die Gesamtheit des Markes, und die besteht nicht aus einigen wenigen großen Herstellern, sondern vor allem aus den vielen Tausend kleinen Metzgereien und Fleischereien. Von denen die meisten die Tricks der Großindustrie nicht kennen oder nicht anwenden wollen und ihre Produkte nach traditionellen Rezepten herstellen. Das habe ich dann auch nochmals deutlich gemacht. Einen Beweis für seine Behauptungen kündigte der Anwalt zwar an, blieb sie aber schuldig. Internet-Ausdruck wie angekündigt als Maß des Herstellerbrauches zu nehmen dürfte auch problematisch werden, wenn das Groß der Fleischereien keinen Internetauftritt hat und es schriftlich vorliegende Rezepturen, das deutsche Lebensmittellexikon und die Leitsätze gibt.

Der zweite Teil war die Kontrolle durch Fresenius. Da diese eigentlich nichts mit dem Spot an sich zu tun hat, habe ich den Teil weitgehend gelöscht und nur den Hinweis gelassen, dass eine Kontrolle der Abwesenheit von Stoffen, wenn man genau weiß, das man sie nicht hinzugefügt hat, recht sinn frei ist.

Den Aufsatz habe dafür ergänzt, was in der Werbung fehlt: Nämlich ob die Wurst qualitativ hochwertig ist oder nicht. Das wird an ganz anderen Werten festgemacht, die weder in der Werbung hervorgehoben werden, noch von Fresenius kontrolliert werden. Dreh und Angelpunkt ist der BEFFE Wert, den Anteil an bindegewebsfreiem Eiweiß (größtenteils Muskelfleisch). Bei der Recherche über die Wurst (die es hier in Süddeutschland nicht zu kaufen gibt) bin ich auch auf eine Greenpeace Seite gestoßen. Die haben eine Anzeige in deren Stil nachgestellt. Da wird dann klar, was man über die Produkte vermutet: Wurst aus Schweinefleisch aus Massentierhaltung gefüttert mit genamnipuliertem Soja. Na dann Mahlzeit!

Nun fragt sich der geneigte Leser, was ich getan habe? Ich habe mich an ein anderes aus der Vorlesung Internetrecht erinnert: „Legen sie sich nicht mit Unternehmen an die einen siebenstelligen Jahresumsatz haben“. Die können es sich nämlich leisten auch zu prozessieren wenn sie verlieren. Allerdings sehe ich auch keinen Grund den Artikel zu löschen wie gefordert. Ich habe ihn überarbeitet und ein paar Kraftausdrücke entfernt. Die beiden Punkte die angesprochen wurden habe ich verbessert. Bei der Überwachung durch Fresenius war das einfach, denn es hat eigentlich nichts mit der Werbung zu tun, um die es ja geht. Also den Teil einfach gelöscht (und damit auch positive Aussagen über das Analysenprogramm der Firma, aber sie wollten es ja so, weil sie nicht die Seite durchgelesen haben). Und bei der Werbung mit Selbstverständlichkeiten die Klarstellung, dass diese Zutaten in handwerklich gefertigter Wurst, die nicht von einem industriellen Großbetrieb kommt (und die dann stolz sind mal vier von was weiß ich wie vielen zugelassenen aber nicht vom Verbraucher in Wurst vermuteten Stoffen weggelassen haben) anders zusammengesetzt ist.

Damit sind die beiden Kritikpunkte geklärt und nach meinem Rechtsempfinden kann man wegen 3 Sätzen in einem rund dreiseitigen Dokument nicht die Lösung des ganzen Dokumentes verlangen.

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