Augen auf beim Kauf von Fertigverpackungen!

Ja so muss man es überspitzt heute sagen. Seit 1981 gab es bei uns die Fertigpackungsverordnung, die neben einer Rechtssicherheit welche Abweichungen bei der Füllmenge zulässig sind und wie groß Behältnisse sein dürfen, auch einen für den Verbraucher sehr positiven Effekte hatte: Sie schrieb für zahlreiche Produkte definierte Packungsgrößen vor. Das war auch keine große Einschränkung, sondern ermöglichte für den Verbraucher einfache Preisvergleiche.

So durfte Butter z.B. nur in Packungen mit 125, 250, 500 …. 5000 g in den Verkehr gebracht werden. Das erlaubte einfache Preisvergleiche, weil in der Regel dann die meisten Hersteller eine der zulässigen Packungen wählten. Bei Schokolade ist z.B. die 100 g Tafel gängig gewesen. Continue reading „Augen auf beim Kauf von Fertigverpackungen!“