Du bist Staatseigentum

Die Idee zu dem heutigen Blog hatte ich schon lange, doch ich bin vor einer Veröffentlichung doch lange zurückgeschreckt, weil er schlussendlich persönliche Ansichten enthält, die nicht jeder teilt. Der Kommentar von „Küstennebel“.

Wir haben ja seit 1776 die Menschenrechte, die schlussendlich auch in unser Grundgesetz und die UN-Charta eingeflossen sind. Doch es sind keine Grundrechte. Sie werden von den „Staatsrechten“ so nenne ich sie mal eingeschränkt: Nur was nach den Staatsrechten erlaubt ist, ist auch Menschenrecht.

Nein, ich meine nicht das jeweilige Gesetzbuch der Staaten, auch wenn es sich schließlich in Gesetzen ausdrückt, ich meine ein Konzept, das die Freiheit des Menschen grundlegend einschränkt. Nun sind auch die Menschenrechte eingeschränkt. In den USA, wo sie zuerst niedergeschrieben wurden, galten sie anfangs z.B. nur für Weiße und so richtig gelten sie bis heute nicht für Schwarze oder Indianer. Anders kann ich mir nicht erklären, dass jemand einen unbewaffneten (dunkelhäutigen) Mann, der ihm nichts getan hat, niederschießt und dafür straffrei ausgeht.

Worum es mir geht, ist das nach meinem Verständnis der Menschenrechte jemand das Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, solange er keinen anderen damit schadet oder dessen Entfaltung beeinträchtigt. Das betrifft viele Gebiete, die geregelt sind wie Meinungsfreiheit, Religionsausübung aber auch Essen, Freizeitverhalten etc.

Schon die Freiheit ist bei uns schnell beschränkt, selbst wenn man niemanden beeinträchtigt. Ich bin mir relativ sicher, dass man sehr bald Probleme bekäme, wenn man nackt herumlaufen würde. Eine Recherche im Netz zeigt, das es einen §118 OWIG gibt, nach dem das eine Belästigung der Allgemeinheit ist. Hmmm, wenn man so herumläuft, wie man ist, dann belästigt man jemanden? Wie weit ist eine Gesellschaft gekommen, wenn der menschliche Körper eine Belästigung ist. Aber das nur so nebenbei.

In der Realität habe ich allerdings das Gefühl, das der Staat mich eher als sein Eigentum ansieht, denn es gibt eine Reihe von Gesetzen, die meine freie Entfaltung beeinträchtigen, selbst wenn keine andere Person belästigt wird oder niemand einen Nachteil hat, außer vielleicht mir selbst.

Das fängt schon vor der Geburt an. Bis zu welchem Zeitpunkt ein Schwangerschaftsabbruch legal ist, hängt ja auch von Staat zu Staat ab. Klar dürfte eines sein: Anfangs haben wir nur eine befruchtete Eizelle. Die ist kein Mensch, sie hat keine Intelligenz und hat Eigenschaften, die sie mit anderen Körperzellen verbindet, wie z.b. dass man sie beliebig lange bei den Temperaturen von flüssigem Stickstoff lagern kann. Schon bei der Frage wie man damit umgeht gibt es unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Ländern, wie man beim Stichpunkt Embryonenforschung oder Stammzellforschung sieht. Nach neun Monaten gibt es dann ein Baby das zwar nicht alleine lebensfähig ist (es muss immer noch gefüttert und gewickelt werden) aber zumindest nicht auf die Mutter angewiesen ist. Irgendwo dazwischen muss man die Linie ziehen, wo man einen Schwangerschaftsabbruch noch erlaubt und ab da nicht mehr. Schon das ist aber weltweit unterschiedlich. So gibt es Länder bei denen ist ein Abbruch ganz illegal oder nur nicht illegal, wenn das Leben der Mutter bedroht ist.

Bei den anderen Ländern gibt es, wenn es keinen medizinischen Grund gibt, meist eine Fristenlösung. Bei uns bis zum Ende der 12-ten Woche. Danach endet das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Existenzrecht des Embryos gewinnt Oberhand. Sprich: Die Frau muss runde 30 Wochen lang ein Kind austragen, auch wenn sie keines will. Es gäbe andere Möglichkeiten das zu regeln. Ich habe mal von Ländern gehört, wo der Abbruch viel später noch möglich ist. Diese orientieren sich nach dem medizinischen Fortschritt und haben den Ansatz: Ein Abbruch ist solange möglich, bis ein Kind nach heutigen Standards in einer Frühgeborenenstation am Leben erhalten werden kann. Diese Regelung vermeidet die Zwangszeit, wo die Schwangere verdonnert wird, etwas zu erdulden, dass sie nicht will. Wenn kein Abbruch mehr möglich ist, gäbe es in diesem Falle immerhin noch die Möglichkeit das Kind vorzeitig per Kaiserschnitt zu holen.

Wenn man dieses Existenzrecht weiter ausdehnt, müsste man Mütter auch bestrafen können. Wenn eine Frau z.B. abhängig von Alkohol, Zigaretten etc. ist und das Kind geschädigt ist, so müsste man, wenn man das folgerichtig durchdenkt, bestraft werden wegen Körperverletzung. Wenn man es weiter ausdehnt, dann müsste man auch Krankheiten in der Schwangerschaft, die durch die Frau verursacht werden, unter Strafe stellen wie z.B. mangelnde Folsäurenaufnahme (führt zu einer Missbildung des Säuglings) oder mangelnde Schonung etc.

Es geht dann weiter. Um zum Thema zu kommen, das Küstennebel beschäftigt: der Staat will uns auch vorschreiben was wir konsumieren dürfen und was nicht. Alkohol und Tabak sind okay. Andere Drogen nicht. Natürlich ist einsichtig, dass es Regeln und Grenzen geben muss ist klar. Die zieht der Gesetzgeber auch bei Tabak und Alkohol. Wer unter Alkohol einen Unfall baut, ist seinen Führerschein weg. Das Rauchen in der Öffentlichkeit wurde immer weiter eingeschränkt. Doch bei anderen Drogen gibt es das Absolutverbot. Es ist also auch verboten, wenn man im eigen Wohnzimmer etwas konsumiert, selbst wenn keiner dadurch belästigt wird. (Das wird man in der Praxis nicht verfolgen können, außer man macht es neben einem Polizisten, aber es ändert nichts an der Strafbarkeit). Das dies irgendwie mit dem Persönlichkeitsrecht kollidiert, hat mittlerweile auch die Gesetzgebung erkannt. So gibt es den Passus der „geringen Menge“. Damit ist diese aber nicht legal, sondern nur „kann von einer zwangsläufigen strafrechtlichen Verfolgung abgesehen werden“ im Prinzip eine Entlastung der Gerichte. Legal ist es trotzdem nicht, zumal man ja auch irgendwie an die Droge kommen muss und Anbau und Herstellung sind ja weiterhin verboten.

Wenn ich dies aufgreife, das der Staat mich vor mir selbst beschützen will, dann muss er konsequenterweise auch alle anderen Drogen verbieten. Auch da könnte man eine geringe Menge einführen z.b. bei Alkohol unterhalb der Grenze wo es einen beeinträchtigt in Anlehnung an die Promilleregelung beim Straßenverkehr. Vor allem muss man dann die Leute davor bewahren, andere gefährliche Dinge zu tun. Also gefährliche Sportarten wie Bungee-Springen. Fallschirmspringen, Rollerskaten etc. Die gehören verboten und wer erwischt wird, muss dann genauso wie bei Drogen bestraft werden. Der Vergleich hinkt nicht mal, denn man macht das ja auch um körpereigene Endorphine auszuschütten, die wie Drogen wirken.

In der Konsequenz müsste der Staat dann auch alles andere regeln, was ungesund ist wie zuckerreiches Essen, fettes Essen oder raffinierte Produkte. Mac Donald & Co müssten zumachen und Schokolade gäbe es nur noch in kleinen Dosen beim Apotheker oder beim Dealer neben dem Bahnhof.

Das Selbstbestimmungsrecht endet auch beim Lebensende. Derzeit sind ja vier Gesetzesentwürfe in der Diskussion, wobei keiner dabei ist, dem ich zustimmen könnte. Nach derzeitiger Lage ist Sterbehilfe verboten, mit Ausnahme von passiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid. Immerhin Suizid oder genauer ein Suizidversuch ist noch erlaubt. (Wer tot ist kann ja nicht bestraft werden). Für mich ist es aber unverständlich, warum ich meine Katze einschläfern lassen kann, ihr also einen schmerzlosen Tod ermögliche, in dem sie auch von dem Sterben nichts mitkriegt, wenn man selbst diesen Entschluss fällt, hat man nicht die Möglichkeit einen Arzt um dasselbe zu bitten. Theoretisch ist ja Beihilfe erlaubt, doch würde kein Mediziner einem eine Überdosis eines Schlafmittels oder etwas ähnliches geben schon wegen des Hippokratischen Eides, das treibt ja solche Blüten dass selbst bei Vorliegen einer Patientenverfügung, dass ein Patient keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, die Angehörigen das Abschalten der Geräte einklagen müssen.

Meiner Ansicht nach sollte die Gesetzgebung auch hier das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen respektieren. Niemand verlangt heute von einer Schwangeren, dass sie ihr Kind daheim zur Welt bringt ohne PDA ohne Hebamme. Wenn man aber selbstbestimmt sterben will, hilft einem kein Arzt. Meiner Ansicht nach sollte jeder selbst entscheiden können, was für ihn ein lebenswertes Leben ist und wann er es beendet. Die Definitionen sind da nämlich von Person zu Person unterschiedlich. Mein Vater ist an Dickdarmkrebs gestorben. Die letzten vier Wochen ist er nur noch im Bett geleben und hat langsam immer mehr an Kraft und Substanz verloren. Ich würde nicht so enden wollen. In dem Stadium kann man sich aber dann nicht mehr selbst umbringen, weil man immobil ist. Die Grenze dessen was für einen erträglich ist mag individuell unterschiedlich sein. Ich könnte mir nicht vorstellen, querschnittsgelähmt in einem Rollstuhl zu sitzen. Das ist nicht die Vorstellung, die ich von Lebensqualität, vor allem aber auch Würde habe. Andere denken anders und die Gesetzvorlagen, die derzeit diskutiert werden, zielen auch nur darauf ab, wie die Situation zu regeln ist wenn jemand schon todkrankes oder auf Maschinen angewiesener sterben will. Nicht aber, wie es bei Gesunden ist. Dabei wäre es notwendig, dies zu regeln: Selbstmord gibt es nach der Statistik über 10.000-mal pro Jahr in Deutschland. Das ist ein Vielfaches der Verkehrstoten. Bedenkt man wie viele Gesetze und Vorschriften es gibt um diese zu reduzieren so erstaunt, dass der Selbstmord weitestgehend ungeregelt ist.

Meiner Ansicht nach sollte es ein Recht auf schmerzloses Sterben geben. Natürlich verbunden mit einer Regelung, die Missbrauch verhindert. Also das alten Leuten oder geistig Behinderten eingeredet werden kann, sie sollen doch abtreten. Eine Beratungsregelung, wie bei einem Schwangerschaftsabbruch wäre daher sinnvoll. Danach sollte man aber in einem Krankenhaus in Würde abtreten dürfen. Damit könnte man auch andere Probleme lösen wie z.B. den Mangel an Spenderorganen. Jeder der abtritt müsste eine Einverständniserklärung für Organspende unterschrieben und das dies geregelt in einer Klinik erfolgt, könnte dann auch gleich transplantiert werden. Ich sehe auch keinen Missbrauch denn es gibt viel mehr Suizide als benötigte Organe. (Nach dieser Statistik etwa 10-mal mehr). Eher könnte der Staat auf die Idee kommen unheilbar Kranken und Alten eine Beerdigung erster Klasse zu bezahlen, wenn sie freiwillig abtreten – bei den heutigen Kosten des Gesundheitssystems nicht abwegig.

Das man Staatseigentum ist, sieht man auch bei der Tatsache das man immer einem Staat angehört und es extrem schwierig ist, diesen zu wechseln. Dabei hat man so ziemlich alle Sonderfälle geregelt, selbst wenn Vater und Mutter unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben und das Kind beim Überflug eines dritten Staates zur Welt kommt.

Wie wir gerade bei den Flüchtlingen aus Kriegsgebieten oder den sogenannten „Wirtschaftsflüchtlingen“ übers Mittelmeer sehen, ist es gar nicht so einfach die Staatsangehörigkeit zu wechseln oder auch nur längere Zeit woanders zu leben – außer man ist reich, dann kann man sich wie Brad Pitt eine eigene griechische Insel kaufen.

Wie wir bei den Asylanten aber auch der Diskussion über doppelte Staatsbürgerschaft sehen tun wir uns da schwer. Ich will nur mal auf die Asylproblematik eingehen. Ich finde es sehr beschämend was da schon seit Jahren vor sich geht. Zum einen, das sich Deutschland darauf beruft, dass Flüchtlinge in dem Land Asyl beantragen müssen, in dem sie die EU betreten, was da die Flüchtlinge übers Mittelmeer kommen nicht Deutschland ist, dann das Gezeter, ob man noch weitere aufnimmt und zuletzt die gesamte Art, wie Asylanten bei uns behandelt werden. Anstatt das man dafür sorgt das Sie möglichst schnell integriert werden also Sprachkurse bekommen, Leute die eine schon ausreichende Qualifikation haben, auch in Arbeit vermittelt, ansonsten weitergebildet werden, müssen sie, bis alles entschieden ist, in Aslyunterkunften bleiben, dass ist eine Art modernes Ghetto.

Sicher nun sind es mehr, aber bedenkt man, wie viele Flüchtlinge der Libanon gemessen an seiner Einwohnerzahl aufgenommen hat, sind es wenige. Deutschland hat Millionen von Flüchtlingen nach dem Zweiten Weltkrieg aufgenommen und da ging es uns weitaus schlechter. Wir haben auch mit über 1 Billion Euro in den Osten nach der Aufnahme der DDR investiert, das Geld ist also auch da. Nur waren das in beiden Fällen eben Deutsche. Bei Personen anderer Nationalität sieht es dann ganz anders aus. Meiner Ansicht nach können wir mehr Flüchtlinge aufnehmen und sollten es auch, nur dann nicht so wie bisher. Das geht schon damit los, dass die meisten ja kein Asyl wollen sondern bei uns Arbeiten. Also sollte man schauen, dass sie möglichst schnell Arbeit finden. Wenn es nicht gelingt, dann kann man immer noch über Abschiebung nachdenken (auch klassische Einwanderungsländer wie Kanada und Australien nehmen nicht jeden auf, der arbeiten will, sondern nur die, für die Bedarf besteht). Asyl sollte für die wirklich verfolgten reserviert bleiben.

Langfristig hilft es nur, das extreme Gefälle in den Lebensstandards zwischen Europa und Afrika zu beseitigen. Das man danach strebt nicht in Armut zu leben scheint ja kein Menschenrecht zu sein sonst würde man nicht von Wirtschaftsflüchtlingen sprechen.

Nimmt man alles zusammen so sind wir eigentlich nicht frei sondern mehr oder weniger Staatseigentum.

4 thoughts on “Du bist Staatseigentum

  1. Ja, die Freiheit des einzelnen, der Gesellschaft und des Staats gehen manchmal verschiedene Wege.

    Bei uns in Deutschland haben viele Gesetze, Bestimmungen und Moralische Ansichten etwas mit unserer Vergangenheit zu tun. Ich erinnere nur an die „T4-Aktion“, den Rassenwahn und ähnliches. Was in der Schweiz, Belgien, den Niederlanden und anderen Ländern kein Problem ist, wird bei uns gleich zu etwas, das in unserer dunklen Vergangenheit entstanden ist, und auf keinen Fall „wiederholt werden darf.“

    Außerdem wer bestimmt die Grenze der Persönlichkeitsentfaltung?
    Ich, mein Nachbar, die Polizei oder der Staat?

    Das alles unter einen Hut zu bringen würde sehr komplizierte Gesetze und Bestimmungen erzugen, kompilzierter als die jetzigen!

    Es ist und bleibt halt alles schwierig mit Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit!

  2. Letztendlich gibt es in allen Staaten einen Kompromiss aus Verantwortung des Staates gegenüber der Einzelperson (in D gehört dazu zum Beispiel die Sicherung des Existenzminimums, auch dann, wenn jemand nicht arbeiten kann oder keinen Job findet) und aus Verantwortung des Einzelnen gegenüber dem Staat. Zu letzterem gehört auch, sich nicht umzubringen: Selbstmord ist zwar nicht formal verboten, aber moralisch geächtet. Und der Schaden, den man beim Selbstmord oder Selbstmordversuch anstellt, der ist zu begleichen, beim erfolgreichen Selbstmord von den Erben. Finden dann Angehörige immer wieder doof, wenn zu der Trauer über einen verlorenen Sohn oder Tochter noch die Rechnung der Bahn über Kosten für Aufräumarbeiten, Arbeitsunfähigkeit und Reha eines Lokführers und pauschalisierte Kosten für Verspätungen kommen.

    In Großbritannien war der Selbstmordversuch bis 1961 sogar eine Straftat. Erfolgreicher Suizid konnte natürlich auch in Großbritannien nicht bestraft werden…

    Angesichts der beschriebenen Tendenz der Staaten, die Bürger für sich zu vereinnahmen, ist es die Aufgabe jeder Generation, dagegen anzukämpfen. Sonst gehen die Freiheiten zurück.

  3. Daß Selbstmord von Staat und Kirche jahrhundertelang als unmoralisch betrachtet wurde, hat eine einfache Ursache: Tote zahlen keine Steuern. Unheilbar Kranke gegen ihren Willen weiterlebe zu lassen, kann man durchaus als Folter sehen. Und das ist in den meisten Ländern verboten. Wie es mit der Einhaltung dieses Verbotes aussieht, ist eine andere Frage, nicht nur in den Krankenhäusern.

  4. Sobald wir geboren werden leben wir zusammen mit anderen Menschen. Und da jeder Mensch individuell ist, kann es sehr leicht zu Interessenkonflikten kommen. Dementsprechend leben wir in einem Staat, der das Zusammenleben der darin befindlichen Menschen organisiert.
    Und da wir dankenswerterweise in einer Demokratie leben, gibt es auch eine Vielzahl unterschiedlicher Meinungen und Präferenzen, was auch Einfluß nimmt auf den Rahmen der individuellen Freiheiten. Auch gehen Freiheit, Sicherheit, Wohlstand oder Gleichheit nicht immer Hand in Hand, weswegen manchmal eben auch Abwägungen getroffen werden müssen.
    Und da Regierungen von Zeit zu Zeit wechseln und auch sonst eine Vielzahl von Akteuren mitmischen, ist es wenig verwunderlich, wenn die Gesetze nicht immer konsistent sind.

    Für Drogenkonsum, Waffenbesitz oder Abtreibung gibt es eine vielzahl unterschiedlicher Positionen die man einnehmen und Begründen kann. Ein „Richtig“ und „Falsch“ gibt es bei Werturteilen wie der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit nicht. Auch gibt es keine objektive Antwort auf die Frage, wann menschliches Leben beginnt und ab wann und in welcher Entwicklungsstufe ein Embryo ein Recht auf Leben hat.

    Worüber sich aber trefflich streiten läßt ist die Frage, welche Wirkung und Nebeneffekte zu erwarten sind. Das ist auch der Bereich, bei dem die Erfolgsaussichten zu Überzeugen am größten sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.