Der Polxit

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Nach einigen längeren Blogs will ich nun mal einige kürzere schreiben zu Themen, die mir seit Tagen im Kopf herumgehen. Das erste ist die Entscheidung des obersten polnischen Gerichtes, dass Teile der EU Verträge, genauer gesagt Artikel 1 und 14 der polnischen Verfassung widersprechen. In der Berichterstattung habe ich zwar viel über die Diskussion gelesen, aber nichts über die Artikel selbst, also habe ich das mal nachgeholt. In Artikel 1 überträgt ein Mitgliedsstaat Zuständigkeiten an die Union zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele. Artikel 14 umreißt die Befugnisse und Aufbau des europäischen Parlaments.

Nun hatten wir bereits den Brexit und schon wird nach einem Polxit gerufen, zumindest der Vorschlag steht im Raumm die fianziellen Mittel für Polen zu blockieren.

Ich denke man kann Brexit und was in Polen vor sich geht nicht vergleichen. Dem Austritt Englands ging eine Volksabstimmung voraus, basisdemokratischer geht es nicht. Es wurde ein Vertrag ausgehandelt, auch wenn das schwierig war und Jahre dauerte. In Polen gibt es eine Regierung, die ihre Macht erweitern will und dafür andere Institutionen des States, welche die Regierung kontrollieren oder zumindest ihre Fehler aufdecken, wie eben unabhängige Justiz und Medien eingeschränkt oder verboten. Das Urteil des Verfassungsgerichts ist ja auch durch die Bestellung regierungstreuer Richter zustande gekommen. Ich denke aber die Bevölkerung will in der EU bleiben, vor allem kann eine Regierung wechseln und wenn man anfängt, jeden EU Mitgliedsstaat auszuschließen nur, weil für einige Jahre eine Regierung auf Konfrontationskurs geht, dann wird die Union bald kleiner. Auf der anderen Seite ist was in Polen passiert ein Verstoß gegen grundsätzliche Rechte, die wir in Europa gemeinsam achten, wie die das es in einem Staat mehrere Säulen gibt, die sich gegenseitig kontrollieren, sodass es nicht zu einer Machtanhäufung wie in einer Diktatur kommt. Zudem ist das jetzt nicht neu, sondern geht seit Jahren so.

Beitrittsstaaten müssen die Voraussetzungen der Verträge erfüllen, aufgrund dessen gibt es schon seit Jahren Beitrittsverhandlungen mit einigen Ex-Jugoslawischen Teilrepubliken und der Türkei und die Bedingungen scheinen eben noch nicht erfüllt zu sein. Müsste dann ein Staat nicht auch konsequenterweise bei einem Verstoß wieder austreten? Ich meine nein, denn wie wir beim Brekxit sahen, dauert das Jahre, und wahrscheinlich genauso lange wieder beim Eintritt alles auszuhandeln. Zudem könnten die Polen die derzeitige Regierung abwählen und dann müsste man, wenn die neue Regierung die „Reformen“ rückabwickelt, auch wieder die ganze Vertragsabwicklung rückabwickeln.

Ich halte es für besser die Mitgliedschaft, wenn ein Staat die grundlegenden Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft nicht erfüllt, ruhen zu lassen, wobei man dies auch in mehreren Stufen gestalten kann. In Stufe 1 wäre der organisatorische Aufwand für alle Staaten gering. Polen wäre kein Mitglied der EU, Abgeordnete würden aus dem Parlament ausscheiden, Regierungsvertreter aus der Kommission und natürlich müssten die kein Geld bezahlen und keines bekommen. Das wäre bei einem Netto-Nehmerland schon gravierend, zudem könnten sie nicht wie bisher Beschlüsse blockieren wie sie es zusammen mit Ungarn und der Slowakei in der Vergangenheit getan haben. Alle bisherigen EU Beschlüsse und Vereinbarungen würden aber weiter gelten, ebenso wäre Polen noch Bestandteil des Binnenmarktes. Sie können eben von nun an keinen Einfluss mehr auf die politische Entscheidung nehmen und keine EU Fördermittel mehr bekommen.

In Stufe 2 wird das Land dann wie ein Drittstaat ohne Vertrag mit der EU behandelt, also einem Staat außerhalb der EU ohne ein Handels- oder sonstiges Abkommen. So was hätte England gedroht, wenn sie ohne Vertrag ausgeschieden wären. Das ist ziemlich hart, selbst mit Nicht-EU Staaten, die an die EU angrenzen, gibt es Verträge die Dinge regeln, an denen gemeinsames Interesse besteht wie Warenverkehr, Reisen und Visa. Solche Verträge gibt es z.B. mit der Schweiz. In dem Falle würde Polen aus dem Binnenmarkt herausfallen. Es gäbe wieder Grenzen mit Grenzkontrollen. Positiv für Polen wäre, das zahlreiche Vorschriften der EU nicht mehr gelten. Sie müssten sich weder an Vorschriften für den Verbraucherschutz noch das Klimaabkommen halten und dürften weiter ihre Kohlekraftwerke betrieben und ungeklärtes Abwasser in die Ostsee einleiten. Polen würde dann wirtschaftlich noch schlechter und isolierter dastehen als England und wie es denen geht, sieht man jetzt ja. Dabei hat England nur eine Grenze mit der EU gemeinsam, während Polen bis auf die Grenze zu Belarus nur von EU-Staaten umgeben ist.

Das ist hart, aber konsequent, denn wenn Artikel 1 gegen die polnische Verfassung verstößt, heißt das nichts anderes als das Polen der EU das Recht abspricht Gesetze zu beschließen, die in Polen dann gelten müssen. Ohne dies geht es aber bei einer Union nicht. Wenn dies nicht akzeptiert wird oder tatsächlich der Fall ist, dann dürfte Polen gar nicht Mitglied der EU sein, hat die Regierung die der EU beitrat einen Fehler gemacht. Ein Austritt wäre dann zwangsläufig, sofern Polen nicht seine Verfassung ändert.

Vor allem finde ich ist es Zeit jetzt zu handeln. Diskutiert wird seit Jahren und seit Jahren verbietet die polnische Regierung Medien oder erlässt Gesetze wie das zum Schwangerschaftsabbruch, das Frauen zu Gebärmaschinen ohne jede eigene Entscheidungsmöglichkeit degradiert. Das verstößt meiner Ansicht nach auch gegen Grundrechte des Menschen wie Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Wie lange kann man sich als Union das Anschauen, ohne zu handeln, ohne sich selbst unglaubwürdig zu machen?

12 thoughts on “Der Polxit

  1. Es gibt Fälle, in denen auch das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass Bundesrecht über EU-Recht steht, wenn die europäische Rechtslage unvereinbar mit dem „unveränderlichen Kern der deutschen Verfassung“ sei. Insofern halte ich es für einen Fehler, da jetzt zu sehr von oben herab zu schulmeistern. Zudem muss man einfach anerkennen, dass das Ziel einer politischen Union nicht von allen Mitgliedsstaaten und ihrer Bevölkerung geteilt wird (und ich möchte behaupten, in den meisten Ländern ist die Mehrzahl der Einwohner gegen eine politische Union, in der die Staaten völlig aufgehen). Gerade Länder im Ostblock sind nicht in der EU, um ihre Unabhängigkeit zu verlieren (die haben sie nämlich erst vor vergleichsweise kurzer Zeit nach vielen Mühen wiedererlangt), sondern um sie in einem Machtblock besser vor stärkeren Mächten (wie Russland) zu schützen, damit sie nicht wieder zu reinen Lakaien werden. Ich glaube, dieser Aspekt ist vielen Menschen (gerade in westeuropäischen Demokratien, die so tun, als wäre alles bei ihnen selbstverständlich) überhaupt nicht bewusst. Es ist leicht, Polen zu unterstellen, doof und undemokratisch etc. zu sein (wobei die EU selbst ein riesiges Demokratie-Defizit hat – siehe etwa die Wahl von Ursula von der Leyen zur EU-Kommissionspräsidentin, obwohl diese während der Europawahl den EU-Bürgern gar nicht als Spitzenkandidatin für dieses Amt vorgestellt wurde), aber niemand hat das Monopol auf die einzig richtige Haltung. Ein bisschen mehr Verständnis für die Bedürfnisse und Befürchtungen anderer würde bei aller berechtigten Kritik an den polnischen Justizreformen und sonstigen Gesetzesvorhaben sicherlich mehr dazu beitragen, die EU so weiterzuentwickeln, dass alle Mitglieder gut damit leben können.
    National sollte sich auch Deutschland fragen, inwiefern es selbst so ein Musterknabe ist. Die Auswahl der Richter am deutschen BGH wird nur durch Politiker vorgenommen. Dass Polen das zum Anlass nimmt, auch mit dem Finger auf uns zu zeigen, sollte da nicht verwundern.
    Und zu der Sache mit den Schwangerschaftsabbrüchen: Ich bin absolut gegen ein generelles Verbot von Abtreibungen, aber „Frauen werden dadurch zu Gebärmaschinen ohne jede Entscheidungsmöglichkeit degradiert“? Ernsthaft? Verhütungsmittel gibt es auch in Polen, da können Frauen schon vorher eine Entscheidung treffen. Tun wir doch nicht so, als wären Schwangerschaftsabbrüche der einzige Weg, eine Geburt zu vermeiden. Das macht die Diskussion doch nicht ehrlicher, wenn man die Konsequenzen so überdramatisiert.

    1. Es ist ein unterschied ob man die Befugnisse des EuGh kritisiert oder den allerersten Artikel eines Vertrages den man unterzeichnet hat und in dem man Befugnisse auf die Union überträgt ohne die es bei einem gemeinsamen Markt nicht geht. Vor allem muss man dann, da man ja den Vertrag unterschrieben hat eben wieder austreten, denn die EU wird den Vertrag den ja auch andere Staaten unterschrieben haben nicht ändern.

      Eine politische Union sehe ich nicht. Gerade bei Flüchtlingen sieht man ja wie man keine gemeinsame Position hinbekommt. Das ist ein Beispiel, auch in anderen außenpolitischen und militärischen Fragen gibt es Dissenz, geschweige denn das man so etwas wie einen Außenminister für ganz Europa hinbekommt.

      Verständnis kann ich angesichts der Äußerungen polnischer Politiker nicht haben, das hat mit Kritik nichts mehr zu tun.

      Kein Verhütungsmittel ist 100 % wirksam, selbst wenn man also die Verhütung nicht vergessen hat kann man schwanger werden und dann hört in Polen die Selbstbestimmung schon auf, von der Problematik von Kinden die geschädigt oder Erbkrankheiten haben mal ganz zu schweigen.

  2. Mit Verlaub Herr Leitenberger, aber sich als Laie zum Europarecht zu äußern kann nur schiefgehen.

    Grundsätzlich: Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss souveräner Nationalstaaten die teilweise Kompetenzen in klar umgrenzten Teilbereichen an eine Zentralinstanz (EU) abgegeben haben. „Herren der Verträge“ sind die Einzelstaaten nicht die EU.

    Das Bunderverfassungsgericht formuliert einen Anwendungs- nicht! einen Geltungsvorrang des Europarechts „dessen Grund und Grenze das nationale! Zustimmungsgesetz zur Kompetenzverlagerung ist“.

    Sofern die europäischen Institutionen (EUGH/EU Kommission/Parlament usw) diese durch die Parlamente der souveränen Mitgliedsstaaten gesetzten Grenzen überschreiten sind diese damit unanwendbar. Soweit die deutsche Rechtslage.

    Ich verstehe die polnischen Urteile so, dass sie genau eine solche Kompetenzüberschreitung von EUGH und Kommission sehen und daher, ähnlich wie des das BVerfG tun würde, in völligem Einklang mit den Grundprinzipien der EU eine Anwendung dieser überschießenden Regeln untersagen.

    Ob man das in der Sache so sieht ist eine juristische Fachfrage.

    Die quasi überall geäußerte Empörung auf der Basis eines vermeintlichen generellen Vorrangs des Europarechts zeigt aber nur wie ahnungslos bzw. vorsätzlich desinformierend der Konflikt mit Polen in Deutschland dargestellt wird.

    (Mal abgesehen davon das es angesichts der dramatischen Demokratiedefizite auf europäischer Ebene (Stichwort „degressive Proportionalität“ im Europaparlament) ziemlich lächerlich wirkt ein Demokratiedefizit in Polen anzuprangern)

    1. Also ich bin zwar Laie, aber ich weiß das EuGH und Kommission mit dem EU Vertrag nichts zu tun hat und das polnische Gericht zwei Artikel der EU Verträge bemängelt.

      Der EU VErtrag ist ein Gründungsvertrag der Nationalstaaten nicht zwischend der Kommission und Polen.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_die_Europ%C3%A4ische_Union

      Daher: Was ändert die obige Aussage an der Tatsache, das Polen diesen Vertrag unterschrieben hat?

      Wenn die beiden Artikel gegen die Verfassung verstoßen dann gibt für mich zwei Möglichkeiten:

      * Der Vertrag ist seitens Polen ungültig, dann ist Polen nicht mehr Teil der EU oder müsste aus ihr wieder austreten, da sie ja das Übereinkommen das alle anderen Staaten akzeptiert haben nicht mehr akzeptieren.

      * Oder es hätte die damalige Regierung den Vertrag nicht unterschreiben können. Die Aufarbeitung ist dann eine innerpolnische Sache.

  3. Die Väter der EWG/EG, aus der dann die EU hervorging, wollten eine Organisation, die auf dem Subsidiaritätsprinzip beruht. Davon wollen sich die Kräfte, die in Brüssel das Sagen haben, mehr und mehr verabschieden. Eine EU, die von oben nach unten bis ganz ins Private der Menschen hineinregiert ist die Horrorvision, die von Leuten wie Adenauer niemals gewollt war.

    1. Und was tut es jetzt zur Sache, was ein paar alte, mittlerweile tote Männer vor 60 Jahren wollten?
      Es gab keinerlei vertraglichen oder juristischen Verbote, die EWG in die EU umzuwandeln und ihr mehr Kompetenzen zu übertragen.
      Der Vertrag von Maastricht wurde freiwillig von demokratisch gewählten Regierungen unterzeichnet.

      Warum bitteschön sollte man die politischen Möglichkeiten der heutigen Generation an die Wertevorstellungen ihrer Urgroßeltern ketten?

      Adenauers Verdienste in allen Ehren, aber seine außenpolitischen Einstellungen damals waren vor allem durch den Eindruck des verlorenen Weltkriegs und die Teilung in Ost und West geprägt, was heutzutage einfach nicht mehr so relevant ist. Was seine gesellschaftlichen Vorstellungen z. B. zur Rolle der Kirche und den Familien angeht, so gehört sie einfach in die historische Mottenkiste.

      1. Was das zur Sache tut? Legt man das Subsidiaritätsprinzip zugrunde, dann sehe ich die Polen gegenüber Brüssel im Recht.
        Ich fürchte Sie verkennen, dass die ‚politischen Möglichkeiten der heutigen Generation‘ wesentlich auf dem Wohlstand beruhen, den unsere Eltern, Großeltern und Urgroßeltern aufgebaut haben.
        Und Ihr Argument mit den alten Männer, die mittlerweile tot sind, geht völlig ins Leere. Denken Sie nur an Isaac Newton, Albert Einstein, Richard Feynman, ..

        1. „Denken Sie nur an Isaac Newton, Albert Einstein, Richard Feynman, ..“
          Das waren alles Wissenschaftler. Deren Erkenntnisse ändern sich nicht, politische Ansichten schon, man könnte als tote Politiker auch Napoleon (Eroberung Europas für eine Vereinigung), Bismarck (Anzetteln des deutsch-französischen Krieges für ein deutsches Reich), Lincoln (Bürgerkrieg gegen die eigenen Bundesstaaten) anführen. Aber auch Kohl und Schmidt die beide die Einigung Europas auf den Weg gebracht haben und beide für ein engeres Europa waren.

  4. @ wacaffe

    Danke für die Worte, dem kann ich nur Zustimmen!

    Leider in der EU gibt es zwei unterschiedliche Standards. Der Grundsatz „der Große kann mehr“ ist so alt wie die Welt und sollte niemanden überraschen. Es war, ist und wird so sein. Doch der Grundsatz „Deutschland und Frankreich können alles, Polen und Ungarn nichts“ sorgt für Überraschung und Widerstand. Allerdings gilt in Brüssel eine solche Absurdität, wie zahlreiche Beispiele belegen: Abholzung, Bau von Pipelines, Ernennung von Richtern oder überhöhte Staatsverschuldung. Somit wird die Liste der doppelten Standards immer länger.

    Erst kürzlich (im Juni 2020) warnte die Europäische Kommission, dass Polen dem Urteil des Gerichtshofs der EU nicht vollständig nachgekommen sei. „Teilweise ist die Disziplinarkammer noch in Betrieb“, betonte auch die Androhung enormer Strafen.

    Zur Erinnerung: Noch 2018 wurde von den Medien eine riesige Diskussion über die Verharmlosung der EuGH-Urteile geführt. Damals wurde betont, dass, wenn Polen nur einen solchen Fall betraf, andere Länder die Entscheidungen der Richter viel ernsthafter ignorierten. Griechenland hatte 11 solcher Fälle, Italien 10, Spanien 7, Portugal 5 und Schweden, Belgien, Irland und die Niederlande 2. Die Drohungen gegen Polen klangen jedoch am schwerwiegendsten. Will die EU und die Deutschen noch einmal Panzer nach Polen schicken?

    Im Jahr 2012 berichteten die Medien, dass die EU über die Haltung Ungarns empört sei, da das Land ein Haushaltsdefizit von mehr als 3 Prozent des BIP plante. Budapest wurde sofort mit einer Geldstrafe in Höhe von 495 Mio. EUR aus dem Kohäsionsfonds belegt. Schon damals betonte Viktor Orban, dass Spanien nicht für dieselbe Aktion bestraft wurde.

    Ein eklatantes Beispiel für die Anwendung von Doppelmoral ist die Strafe für ein Defizit des öffentlichen Finanzsektors von mehr als 3% BIP. Im Jahr 2018 war dies in Frankreich der Fall. Alle erwarteten eine scharfe Reaktion, denn früher hatte Brüssel viel Druck auf die Italiener ausgeübt. Haushaltskommissar Günther Oettinger verteidigte die Franzosen jedoch mit allen Mitteln. Er betonte, dass dies wahrscheinlich eine „einmalige Ausnahme“ sei und der französische Präsident Emmanuel Macron „nach wie vor ein starker Befürworter der Europäischen Union“ sei. Der Beamte deutete an, dass die Union daher „die Schulden tolerieren“ werde und betonte nachdrücklich, dass er sich nicht noch einmal mit der Angelegenheit befassen werde.

    Das Europäische Parlament erklärte 2018, es sei „zutiefst besorgt“ über die Reform des rumänischen Justizwesens. Es wurde darauf hingewiesen, dass einige der vorgeschlagenen Änderungen der Rechtsvorschriften unter anderem zu einer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Justiz und ihrer Qualität führen können. Ähnliche Vorwürfe wurden früher und später gegen Polen und Ungarn erhoben. Gleichzeitig ignorierte Brüssel die Argumente, dass ähnliche Vorschriften für das Justizsystem (Institutionen, Verfahren usw.) gelten, unter anderem in Frankreich, Spanien oder Deutschland. Ja, die Starken dürfen alles!

    Während in Polen die Richter vom Nationalen Justizrat gewählt werden, der mehrheitlich aus Richtern besteht, werden in Deutschland die Richter der bis zu fünf wichtigsten Gerichte von Politikern gewählt. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland ist Stephan Harbarth – ein ehemaliger Politiker der CDU. Die EU hat keine Einwände gegen die Justiz in Deutschland und bezeichnet die in Polen als „politisiert“.

    Auch Polen wurde von Brüssel wegen der Aufnahme von Einwanderern heftig angegriffen. Länder wie Deutschland und Frankreich versuchten, der Regierung in Warschau aufzuzwingen, Araber und Islamisten aus Nordafrika und dem Nahen Osten aufzunehmen. Deutsche und französische Experten gaben jedoch zu, dass sie keine Kontrolle darüber hatten, wer zu ihnen kam. Durch Androhung von Sanktionen und den Vorwurf der „Mangel an Solidarität“ wurde Polen jedoch aufgerufen, sich für Einwanderer zu öffnen. Fakt ist: Frau Merkel hat die Araber eingeladen und nicht das sehr katholische Polen. Heute ist Polen das sicherste EU Land überhaupt, die Rentner bekommen auch ihre 13 und 14 Rente (einmalig in der EU), die Armee bekommt 2% des BIP, bis 2024 sind 2,5% geplant. Mit dem Baltic Pipe Projekt will Polen vollständig in den nächsten Jahren auf das russische Gas verzichten. Nur die Deutschen halten zu NS2 und ihrer Liebe zu bolschewistischen Mördern.

    Hier möchte ich weiter bei Fakten bleiben: Mittlerweile seit einigen Jahren inkl. die meisten Einwanderer in der gesamten Europäischen Union gehen nach Polen, darunter etwa über 1 Million aus der Ukraine. Auch bei der Zahl der Arbeitserlaubnisse für Einwanderer lag Polen an der Spitze. Allein im Jahr 2017 hat Polen fast 700.000 solcher Dokumente ausgestellt, während Deutschland – 535.000, Großbritannien – 517.000 und Frankreich nur – 250.000.

    Wenn die Frau Ursula von der Leyen keine Gelder für die EU Grenze (Polen/ Belarus) will, so sollte die polnische Regierung die EU Grenze öffnen und alle Flüchtlinge, die vom Lukaschenko gesteuert werden, mit Sonderbussen nach Deutschland bringen.

    Möchte noch betonnen, das bei den Letzten EU Wahlen 2019 die EVP mit dem Spitzenkandidaten Manfred Weber siegte. Frankreich war aber gegen M. Weber, es entbrannte ein wahrer (nicht demokratischer) Kampf um dem Vorsitz. Nur mit der Zustimmung der polnischen Regierung wurde Ursula von der Leyen an der Spitze der EU befördert. Das ist aber kein demokratischer Vorgang mit den deutschen und französischen Sonderrechten in der EU.

  5. Die Polnische Justiz, Fakten und Hintergründe (extrem gekürzt)

    Wenn jemand versucht über Polexit zu schreiben (hier ist der Blog-Autor nicht gemeint), der sollte zunächst die polnische Sprache lernen, dort leben und die geschichtliche Gegebenheiten kennen und einen langen Atem für die akribischen Hintergrundrecherchen haben. Bei den deutschen ist das nicht immer gegeben. So sprechen einige Medien, darunter das ZDF, von polnischen Konzentrationslagern während des Krieges. Bis zum heutigen Datum, die polnische Regierung hat sofort protestiert, hat sich das ZDF bei der polnischen Seite nicht entschuldigt.

    Zur Anmerkung: Ich persönlich beherrsche die polnische als auch die russische Sprache perfekt in Wort und Schrift. Fakt: Es wird keinen Polexit geben. Es ist eine westliche Propagandaidee als auch der polnischen Opposition, die oft gegen Polen verwendet wurde. Polens Zukunft ist ganz klar die Europäischen Union. Die ständigen Umfragen bestätigen immer wieder, das 87% der polnischen Menschen für die EU sind, das will auch die regierende Partei. Alles andere was behauptet und geschrieben wird, ist Schall und Rauch.

    Mord, Diebstahl mit Wuchereinbruch, Machtmissbrauch, Betrug und Erpressung in Millionenhöhe – das ist kein Fragment einer Anklageschrift gegen eine gut organisierte kriminelle Gruppierung, sondern Verbrechen und Vergehen polnischer Richter in den letzten Jahren. Schockierende Fälle von Kriminellen und Gaunern in der Richtertoga kommen immer wieder ans Licht. Früher, also in den letzten 30 Jahren, wurde über das Umfeld der Justiz nur gut oder gar nicht gesprochen. Die Justizreform, die nun akribisch vom Justizministerium eingeleitet wurde, hat die Straflosigkeit vieler Vertreter der Justiz und eine spezifische Kastenstruktur im Umfeld entlarvt, die oft der Mafia ähnelt – bekannt aus Kriminalchroniken und Filmen.

    In den Jahren 2011-2015, also zu Zeiten von Tusk wurden 310 Disziplinaranträge in Disziplinarverfahren gestellt, von denen sich nur 11 als stark genug erwiesen, um einen Richter seines Amtes zu entheben. Diese erschreckend schlechten Ergebnisse von Peer-Urteilen, in denen das Schicksal des Richters von seinen Kollegen entschieden wird, zeugen am besten dafür, dass die Justizgemeinschaft nicht in der Lage ist, sich von Bösen zu reinigen. Es reicht aus, sich die lange Liste der Exzesse der Diebesrichter anzusehen, um sicher zu sein, dass viel mehr Richter ihre Ämter verlieren sollten, als die Statistiken zeigen.
    Die am häufigsten von Disziplinargerichten seit Jahren verhängte Strafe ist eine Ermahnung. 2011 wurden 21 von 43 Verfahren erlassen. 2012 – 10 von 50 Verfahren, 2013 – 13 von 75 Fällen. 2014 wurden in 92 Fällen 27 Ermahnungen erlassen, 2015 wurden 17 Richter in 50 Disziplinaranträgen ermahnt. Erst mit dem Sieg der PIS Partei (Recht und Gerechtigkeit) im Jahr 2015 wurden Grundlagen für eine Reform in der Justiz gemacht, die für die unwissenden EU Richter ein Dorn im Auge ist.

    Möchte kurz zum Streit der EU und Polen über die Justizreform eingehen, wird auch in Deutschland darüber nicht korrekt berichtet. Nach dem Zerfall des Kommunismus, wurden in Ostdeutschland rund 80% aller Richter entlassen, in Polen war so eine Reform bis heute nicht möglich. Noch heute gibt es in Polen ehemalige kommunistische Richter, die damals Urteile gegen die Menschen fällten, die für Demokratie und Freiheit kämpften. Das ist absolut nicht hinnehmbar, für die EU Richter ist das aber ohne Bedeutung.

    Die polnische Regierungspartei PIS hat die beiden Wahlen mit über 40 % gewonnen, hatte also mehr Unterstützer als die Merkel bei ihrer Wahl. Die Justizreform war ein Wahlversprechen, weil sie absolut notwendig war, mehr als 80% der Menschen waren dafür. Die polnische Richter sahen sich als besondere Kaste, die unantastbar war, konnten alles machen wie in kommunistischen Zeiten. Die Disziplinarkammer, darüber können wir uns Streiten, in Deutschland ist sowas nicht notwendig, hier herrscht eine hohe Parteikultur, für polnische Verhältnise und der Mentalität der Richter aber unumgänglich, weil:

    1. Polnische Richter waren immer politisch aktiv, was gegen die polnische Verfassung verstößt.
    2. Ständig werden in Polen Richter beim klauen in Geschäften erwischt, das belegen Videos.
    3. Es gibt Tonaufzeichnungen über Schmiergelder an Richter, also eine politische Einflussnahme an richterlichen Entscheidungen.

    4. Selbst M. Gerstdorf vom Obersten polnischen Gericht hat mit vielen Menschen demonstriert, die eine gewalttätige Ablösung der polnischen Regierung forderten. Laut polnischer Verfassung ist allen Richtern jegliche politische Aktivität untersagt, das gilt auch nach deren Pensionierung. Leider zu diesen Fakten haben die Bürokraten aus Brüssel kaum eine Meinung, ist wahrscheinlich unwichtig. In Deutschland wäre sowas absolut unvorstellbar, das Herr Andreas Voßkuhle gegen die deutsche Regierung auf der Straße protestieren würde. Bei einen Besuch in Deutschland erhielt M. Gersdorf sogar eine hohe deutsche Auszeichnung. Wissen die Deutschen über das politsche Verhalten der M. Gersdorf, die im Wiederspruch zu einer Demokratie steht, darüber bescheid?

    5. Bei den polnischen Gerichtsurteilen, haben die schwachen in den meisten Fällen das nachsehen. Diejenigen mit Geldern eher nicht, da polnische Richter sehr gerne Schmiergelder nehmen.

    Eine Justizwillkür ist in einen demokratischen Land nicht tragbar, das sehen die meisten polnischen Bürger so, deshalb die ganzen Reformen, da auch die Justiz hat sich an die Gesetze zu halten, und nicht zu behaupten das sie wäre mit ihren Sonderrechten unantastbar.

    Es gibt leider auch Tendenzen, die EU durch die stärksten Staaten, insbesondere Deutschland, zu instrumentalisieren. Dem will Polen als auch andere entgegentreten. Polen ist dafür, dass die EU-Verträge richtig spezifiziert werden, damit verschiedene Arten von Missbrauch radikal verhindert werden. Mit ihren freundlichen Flüchtlingspolitik hat doch die Merkel die ganzen Islamisten und Araber eingeladen, als es zu viel waren, sollten auch Polen die Flüchtlingen aufnehmen. Nur, mit welchen Recht? Polen ist ein katholischer Land und war gegen die Aufnahme der Araber. Auf der anderen Seite hat die polnische Regierung über 1 Million Menschen aus der Ukraine aufgenommen, hier gibt es keine Probleme unter den slawischen Menschen, keine Anschläge, Morde, Vergewaltigungen.

    Möchte hier noch 7 Vergehen der polnischen Richtern präsentieren, es sind nur einige Beispiele von einer sehr langen Liste.

    1) Eine der größten Sünden der polnischen Richter ist ihre Gier. Ein Beispiel für einen fast morbiden Geldhunger ist einer der größten Finanzskandale in der polnischen Justiz, nämlich der Skandal um den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Krakau – Krzysztof Sobierajski. Nach Feststellungen der Staatsanwaltschaft, die den Skandal um Erpressung zu Lasten der Krakauer Berufung untersucht, hat der Präsident über 120 private Verträge mit Firmen abgeschlossen, die Aufträge für sein Gericht ausführen; er verdiente fast eine Million Zloty damit.

    2) Morbide Gier zeigte auch Richter Robert Wróblewski vom Oberlandesgericht in Breslau. Er wurde auf frischer Tat ertappt, als er einen Elektronikladen in seiner Stadt ausraubte. Auch seine Frau, die ebenfalls beim Stehlen erwischt wurde, sollte an dem Verfahren teilnehmen. Vieles deutet darauf hin, dass sich beide wie eine gut organisierte Diebesbande verhalten haben. Beide wurden von einer Überwachungskamera in einem Laden in Wałbrzych aufgenommen. In ihrer WG fanden die Ermittler Geräte im Wert von 1,7 Tausend. Zloty – wahrscheinlich in Wałbrzych gestohlen. Eine der von den Ermittlern untersuchten Hypothesen zeigt, dass der Richter selbst viel früher und häufiger ähnliche Diebstähle hätte begehen können.

    3) Ein weiterer Amateur des Ladendiebstahls stellte sich als Richter Paweł M. vom Bezirksgericht in Stettin heraus. Der Richter war an Teilen für Bohrmaschinen interessiert. Er holte den gelenkigen Schraubendreherstecker mit Stift für 95 Zloty aus dem Regal, steckte ihn in die Tasche und verließ den Laden. Dann erklärte er, dass er nicht stehlen wollte, sondern nur einen Anruf aus der Werkstatt bekommen, also ging er schnell, um das Auto zu holen. Um sich zu retten, zeigte er der Security einen Richterausweis und bot an, das ganze Set zu kaufen, nicht nur ein Schraubendreherteil in der Tasche. Aber es wurde nichts daraus. Der Sicherheitsdienst rief die Polizei an.

    4) Die Liste von Richtern durchgeführten Ladendiebstähle wird durch den Fall der Richterin im Ruhestand Katarzyna K.-H ergänzt. Der Diebstahl wurde im September 2016 in Łódź versucht. Das untypische Verhalten der Richterin weckte das Interesse der Wachleute. Es stellte sich heraus, dass Katarzyna K.-H. versuchte, Hosen für 129 Zloty aus dem Laden zu holen. Die Frau wurde festgenommen, sofort die Leitung des Bezirksgerichts benachrichtigt und am 31. Januar ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

    5) Auch Richter Tomasz L. aus Zielona Góra und seine Abenteuer mit dem Blitzer haben die Grenze der Peinlichkeit überschritten. Würde man den Richter ernst nehmen, müsste man davon ausgehen, dass das widerspenstige Auto aus seiner Garage geflohen ist und böswillig das Tempolimit überschritten hat. Aber diese Version war selbst für seine Kollegen kaum zu glauben. Und doch haben sie den Richter aus Zielona Góra freigesprochen, und der Oberste Gerichtshof entschied, dass er zu seiner eigenen Verteidigung lügen könne.

    6) Die Leistungsfähigkeit und Einfallsreichtum der Richter in ihrer ganzen Pracht zeigte sich auch anlässlich eines Richters aus Puławy, der den Begriff „Hohes Gericht“ zu einem hohen Prozentsatz änderte. Konkret: 40 Prozent Wodka. Polnische Richtern können sich auch besaufen und ihren Amt ausführen, wurde freigesprochen.

    7) Eine der schrecklichsten Geschichten, die aber auch den Zynismus einiger Vertreter der Justizkaste zeigt, ist der Mordfall, der 1997 in Konin vom ehemaligen Richter Krzysztof F. begangen wurde. Er würgte den 10-jährigen Olek Ruminkiewicz mit einem Fernseher Kabel. Als der Junge bereits tot war, versuchte der Richter-Mörder von seinen Eltern ein Lösegeld von 100.000 Zloty für die Befreiung des Kindes zu erpressen. Obwohl der Richter heute eine 25-jährige Haftstrafe verbüßt, will er dem Vater seines Opfers trotz hoher Erbschaft keine Entschädigung zahlen.

    Der polnische Justizminister, der Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro, sagte zu den oberen Fall: „Wenn es um eine solche Tragödie geht, kann die Staatsanwaltschaft nicht gleichgültig sein. Der Mörder muss alle Konsequenzen tragen, auch die materiellen.“ In seinen Namen entschied der stellvertretende Generalstaatsanwalt Robert Hernand, dass sich die Staatsanwaltschaft in einem Zivilprozess auf die Seite von Oleks Vater stellt, dank dessen Wojciech Ruminkiewicz eine Entschädigung zurückfordern soll.

    Der EU Zynismus gegen Polen ist schon einzigartig. Die Europäische Union sagt, dass die Polen durch demokratische Wahlen keine echten Veränderungen in der Justiz beeinflussen können. Wenn aber Deutschland zum Beispiel zu den Wahlen geht, kann es die Zusammensetzung des Obersten Gerichtshofs beeinflussen. Auch die EU-Kommission sagt, Deutschland darf, der deutsche Staat darf, aber, Polen, dürfen nicht, weil die Richter selbst entscheiden sollen, der Konzern selbst, und wenn jemand eingreifen und die Grenzen definieren kann, dann ist nur der EuGH und Brüssel dafür zuständig.

    Das polnische Volk ist stolz auf seine Geschichte und den unermüdlichen Kampf für die Freiheit, Demokratie und gegen Kommunismus. Mehr noch: Polen hat die erste Verfassung in Europa verfasst. Vor 230 Jahren, am 3. Mai 1791, verabschiedete der Vierjahres-Sejm ein Regierungsgesetz, das als Verfassung vom 3. Mai in die Geschichte einging. Es war das zweite Gesetz der Welt (nach USA) und das erste in Europa, das die Organisation der staatlichen Behörden sowie die Rechte und Pflichten der noch in Staaten aufgeteilten Bürger regelte. Möchte noch hinzufügen, dass der polnische Nationalheld Tadeusz Kościuszko ab 1776 für die Befreiungsbewegung der Amerikaner kämpfte und baute die berühmte West Point Fortress am Hudson River, die als Amerikas beste Festung galt und 1779 zum Hauptsitz von George Washington wurde.

  6. Bernd

    zu deinen 08/15 Beitrag über Polexit, der mit typischen deutschen Überheblichkeit und ohne Respekt vor der polnischen Verfassung geschrieben wurde, möchte ich folgendes richtigstellen: Selbstverständlich ist ein Schwangerschaftsabbruch in Polen möglich, alles andere entspricht nicht den Fakten, bedarf nur grundsolide Recherchen, um zu sehen, dass das nicht so ist. So wurden letztes Jahr in Polen 1047 legale Abbrüchen vorgenommen.

    Die Frage des Schwangerschaftsabbruchs wird in Polen, in einen sehr katholischen Land, durch das Gesetz über Familienplanung, Schutz des menschlichen Fötus und Bedingungen für die Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs vom 7. Januar 1993 in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Das Gesetz wird als Kompromiss gesehen, weil es Lösungen entwickelt hat, die sowohl Befürworter als auch Gegner der Abtreibung zufrieden stellen. In Polen ist ein Schwangerschaftsabbruch nur in drei Ausnahmefällen gesetzlich erlaubt:

    1) wenn eine Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit einer schwangeren Frau gefährdet
    2) wenn Pränataltests oder andere medizinische Indikationen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine schwere und irreversible Beeinträchtigung des Fötus oder eine unheilbare lebensbedrohliche Erkrankung hinweisen
    3) bei begründetem Verdacht, dass die Schwangerschaft auf eine verbotene Handlung zurückzuführen ist (z.B. Inzest, Vergewaltigung)

    Zu Punkt 1 und 2: Hier erfolgt der Abbruch durch einen Arzt
    Zu Punkt 3: Hier muss zunächst ein Staatsanwalt die Vergewaltigung bestätigen

    Die Richter des Verfassungsgerichtshofs haben aber am 22. Oktober 2020 entschieden, dass die Bestimmungen, die einen Schwangerschaftsabbruch bei schweren fetalen Defekten ermöglichen, verfassungswidrig sind. Damit ist Punkt 2 verfassungswidrig. Natürlich muss hier der polnische Präsident dem auch nicht zustimmen bzw. nach Lösungen suchen. Er sagte dazu: „Es kann nicht sein, dass das Gesetz eine Frau dieser Art von Heldentum verlangt.“ Wie wir auf der Website der Kanzlei des Präsidenten lesen, hat Andrzej Duda eine gesetzliche Lösung zum Schwangerschaftsabbruch in Polen vorbereitet. So hofft das Kanzleramt des Präsidenten, dass die neue Lösung dazu beiträgt, die Emotionen der Demonstranten zu mildern.

    Der Wortlaut der Richter: „Die Wahrscheinlichkeit einer schweren und irreversiblen Beeinträchtigung des Fötus oder einer unheilbaren lebensbedrohlichen Erkrankung reicht für die Zulässigkeit der Tötung einer Person in der pränatalen Phase nicht aus; der bloße Hinweis auf die mögliche Mängelbelastung des Kindes ist eugenischer Natur.“

    In der Begründung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs hieß es jedoch, dass ein Schwangerschaftsabbruch zulässig sei für den Fall, dass „mit hoher Wahrscheinlichkeit einer schweren und irreversiblen Beeinträchtigung des Fötus oder einer unheilbaren lebensbedrohlichen Erkrankung die Leben und Gesundheit der Mutter“.

    Das bedeutet in der Praxis, dass ein legaler Schwangerschaftsabbruch in Polen nur dann möglich ist, wenn eine Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet und durch eine verbotene Handlung wie Vergewaltigung oder Inzest verursacht wurde. Sie wird es unmöglich machen, bei schweren fetalen Defekten einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, wenn der Präsident so unterschreibt.

    In folgenden EU Ländern haben wir die gleiche Gesetzgebung wie in Polen, es sind: Malta, San Marino, Monaco, Vatikanstadt, Liechtenstein und Irland, hier regt sich keiner auf.

    In Spanien ist Schwangerschaftsabbruch in folgenden Fällen zulässig: wenn die Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung zurückzuführen ist (in den ersten 12 Schwangerschaftswochen), wenn der Verdacht auf eine Schädigung des Fötus besteht, wenn eine Operation erforderlich ist, um eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Schwangeren darstellt. Das gleiche gilt auch für Portugal, in der Praxis wird dort aber auf die Gesetze wenig beachtet.

    Der jüngste tragischer Tod einer schwangeren polnischen Frau in einen Krankenhaus, hier war natürlich ein Abbruch möglich, beruht aber auf Fehler der Ärzte, was aber von einigen Medien falsch dargestellt wurde. Die Frau verstarb an Herzversagen.

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