Stratolaunch

Nachdem schon die Frage kam, warum ich nicht auf Stratolaunch eingehe, sehe ich mich doch gedrängt, was dazu zu schreiben. Zum einen sehe ich nicht es als meine Aufgabe, jedes noch so halbgare Konzept, das noch nicht mal technisch ausgeführt ist und das noch Jahre von der Realisierung entfernt ist, zu kommentieren. Für einen fachlichen Kommentar braucht man Fakten und davon gibt es herzlich wenig. Aber bitte, wenn ihr unbedingt wollt…

Also was weiss man von Stratolaunch?

  • Start mit einem noch zu entwickelnden Trägerflugzeug mit sechs Jumbo Jet Triebwerken und 116 m Flügelspannweite und 544 t Startgewicht (größer als eine A-380)
  • Start von jedem Flugplatz mit einer 3650 m langen Landebahn. Reichweite: 2400 km
  • Abwurf einer 211 t schweren, 33,60 m langen zweistufigen Rakete von SpaceX mit 5 Triebwerken in der ersten und einem in der zweiten Stufe
  • Nutzlast 6200 kg in einen Orbit (mehr …)

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Deutschland und die bemannte Raumfahrt

Beim verfolgen der Weltraum-Nachrichten bin ich auf folgendes gestoßen. Es geht im wesentlichen darum, dass Frankreich, Italien und Deutschland unterschiedliche Interessen haben und der DLR Vorstandsvorsitzende (es ist ja ein Verein) hier Konfliktpotential beim nächsten ESA Treffen sieht. das worauf ich mich beziehe steht ganz unten:

„By the time the space station is retired in 2020 — and the actual retirement date may be later — Germany will have spent some 4 billion euros ($5.4 billion), Woerner said. To assure maximum value for that investment, Germany will argue for strong support for a station-utilization budget.

“This is both a question of getting a return on investment, and a question of science,” Woerner said. “We in Germany are convinced we should not reduce our science and technology investment even in difficult times.”.

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Die Sache mit den Haltbarkeitsdaten

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Wer einmal auf Verpackungen geschaut hat, wird feststellen, dass sich dort zumeist ein Haltbarkeitsdatum befindet. Meistens ist es das Mindesthaltbarkeitsdatum, manchmal auch ein Verbrauchsdatum. Rund um diese gibt es einige Missverständnisse. Zeit, diesen Mal nachzugehen.

Die gesetzliche Grundlage für beide Angaben ist die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, kurz LMKV. Sie gilt für alle verpackten Lebensmittel und sie regelt, wie diese gekennzeichnet werden müssen, also was auf die Packung drauf kommt. Der LMKV verdanken wir auch die Zutatenliste oder die Verkehrsbezeichnung, also eine Umschreibung des Lebensmittels, wenn dieses einen Fantasienamen hat. (mehr …)

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