Verzehrsvorschlag

So nachdem ich heute noch den Artikel über den Intel 8080 fertiggestellt habe, wende ich mich zur Abwechslung mal wieder einem Blog. Es wurde etwas still in den letzten Wochen. Teilweise weil ich ab und an mal was verdienen muss (immerhin, die neue Küche ist nun finanziert) Teilweise weil es aber auch nicht so viel neues gibt das ich nicht zumindest einmal durchgekaut habe. So habe ich einige neue Artikel für die Webseite geschrieben, an den Neuauflagen der Bücher weiter redigiert und einfach auch mal gar nichts getan. Doch heute mal wieder was neues und zwar geht es um ein Lebensmittelthema – die Aufsätze sind viel beliebter als der Raumfahrt oder Computerteil und zwar um die Angaben auf Verpackungen.

Seit wir Fertigverpackungen haben, haben wir auch den Fakt das auf den Verpackungen etwas anderes abgebildet ist als drinnen ist. Der Gesetzgeber duldet das. Er gibt dem Hersteller die Freiheit auf den Verpackungen Werbung zu machen. Ich hatte mal einen Obstriegel zu begutachten, das war eine dicke Fruchtmasse zwischen zwei Oblaten. Der Riegel und seine rote Fruchtfarbe stimmten. Doch die darum abgebildeten Früchte täuschten. Man sah dort Heidelbeeren, Brombeeren und Äpfel, aber diese schon im Hintergrund. In Wirklichkeit bestand die Masse aus Dattel und Äpfeln mit nur Spuren der anderen Früchte im einstelligen Bereich. Damit es rot war musste man mit Farbstoffen nachhelfen. Das ging weil im Zutatenverzeichnis die richtige Zusammensetzung steht und der Hersteller die Früchte nur als Dekoration ansieht.

Bei Fertiggerichten ist es schwerer. Wenn man da ein Gericht ansieht und es sieht toll aus und es ist in Wirklichkeit nicht so dann steht meist „Verzehrsvorschlag“ daneben. Sprich: Wenn man es aufpeppt könnte es so aussehen. Auch das ist sanktioniert.
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