Die FSFA-App

Heute nun erneut eine Schlagzeile aus der Zukunft, gewonnen mit dem Temporalfluxkompensator. Die Schlagzeile heute stamme von 13.8.2017. An diesem Tag gibt es wenig neues, so konnte Minister Dobrin mit einer Pressekonferenz in die Nachrichten kommen. er feiert nach einem Jahr den Erfolg der FSFA-App. FSFA steht für freie Straßen für Alle. Die App entstand schon Ende 2015 stand aber zuerst in der Kritik. Das Bundesverkehrsministerium lancierte die App als Folge zahlreicher Beschwerden der Kommunen. Von dem Paket für den Straßenausbau, das im Juni 2015 beschlossen wurde haben die Gemeinden nichts, denn damit werden nur Straßen des Bundes saniert also Bundesstraßen und Autobahnen. Wo es aber wirklich hapert ist in den Gemeinden. Dort sind die Straßen in einem oft erbärmlichen Zustand. Sie werden immer wieder aufgerissen für neue Leitungen oder Reparaturen an alten Wasserleitungen die nun fast überall über 100 Jahre alt sind und großflächig erneuert und repartiert werden. Das Streuen von Salz vergrößert die Straßenschäden und sorgen für zahllose Schlaglöcher die viele Gemeinden nicht einmal mehr stopfen, sondern sich nur noch auf die großen Schlaglöcher konzentrieren. Eine Werbeaktion wie in den USA wo Konzerne die Beseitigung der Schlaglöcher sponsern und dafür ihr Logo aufmalen /siehe Bild unten) ist bei uns nicht denkbar. Manche Gemeinden sind dazu übergangen die Anwohner an den Kosten zu beteiligen sodass diese für die Sanierung der Straßen vor ihrem Haus aufkommen müssen.

Copyright des Bildes: Berliner KurierDie FSFA-App war eine Idee des Bundes die klammen Kassen der Kommunen aufzubessern ohne selbst Geld abzugeben. Bürger sollten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung über die App melden können und ein Beweisfoto mit übermitteln. Ein zentraler Server sammelt die Daten und leitet sie an die örtlichen Ordnungsämter weiter. Dort kann nun ein Mitarbeiter viel mehr Fälle bearbeiten als einer der vor Ort die Straßen abläuft und Verkehrssünder aufschreibt. Das spült Geld in die Kassen, vor allem durch die zahlreichen Parkverstöße – da es immer mehr Autos, gibt aber die Zahl der Stellplätze gleich bleibt, sind immer mehr Straßen zugeparkt und viele Parker scheren sich nicht um Parkverbote. Aber auch andere Verstöße für die ein Beweisfoto ausreicht können bearbeitet werden wie Fahren in eine Einbahnstraße in der falschen Richtung oder überfahren eines Kreisels (die werden oft nicht mehr als  Hindernis ausgeführt sondern nur noch als Bodenmarkierung).

Die erste Version wurde bald kritisiert, weil die App zahlreiche persönliche Daten übermittelte wie den Namen der Person welche den Verstoß meldete. Zudem war sie für die Benutzer umständlich zu bedienen. Sie mussten vier Felder mit Angaben ausfüllen da sich die app an den Formularen der Ordnungskräfte orientierte. Der ADAC prozessierte und bekam in der ersten Instanz recht. Zwar konnte der Automobilclub nichts gegen die App an sich machen. Das Nutzen von Bürgerhinweisen ist rechtens und es gibt keine Handhabe dagegen, aber die unverschlüsselte Übertragung der Daten und die persönlichen Daten widersprachen dem Datenschutzgesetz. Das war am 16.7.2016. Das Urteil fiel damit in die Sommerpause und Dobrin delegierte die Aufgabe die App datenschutzkonform zu machen an seinen Staatssekretär. Der wollte in den Urlaub und verteilte die aufgaben weiter an seine drei Mitarbeiter. Doch auch diese gingen bald darauf in die Ferien und so landete die Aufgabe eine neue App schreiben zu lassen bei der Sekretärin. Diese bar jeder Kenntnis, wer so was erstellen kann kam auf die Idee die einzige Organisation damit zu betreuen, die sie kannte die sich mit Computern und Datenschutz auskannte – den Chaos Computer Club. Dieser bot an die App für 1,3 Millionen Euro bis zum 1.10. datenschutzkonform zu erstellen und nach einem kurzen Rückruf beim Staatssekretär wurde das Geld bewilligt, allerdings erfuhr dieser nicht wer die App nun programmiert.

Der CCC leistete ganze Arbeit. Er beseitigte nicht nur die Datenschutzproblem – übertragen werden nur noch ein Bild, die GPS-Koordinaten, das Autokennzeichen und einige Statuscodes für den vermuteten Verstoß und eine 128 Bit GUID und dies noch verschlüsselt. Sie machten auch die App benutzerfreundlicher und boten mit dem Portal: „Cateched“ den Nutzen noch einen Anreiz Verkehrsverstöße zu überwachen.

Die neue App läuft auf jedem Smartphone oder Tablett mit einer Kamera und GPS-Empfänger. Sie ist nun enorm einfach zu bedienen. Ein klick auf die App startet sei, dann muss man die Kamera auf die Szene ausrichten und ein Foto machen. Die App analysiert das Foto ob Verkehrsschilder und Fahrzeugkennzeichen zu erkennen sind und wenn dies der Fall ist und bestimmte Verkehrsschilder sichtbar sind (Parkverbot, Einbahnstraße etc.) so sendet sie das Bild zusammen mit den erkannten Typen von Schildern und Kennzeichen an den Server. Findet die App kein Schild das in ihrem Katalog ist so kann der Anwender noch einen Kommentar schreiben warum er einen Verstoß vermutet.

Anhand der GPS-Koordinaten leitet der Zentralserver die Daten an das örtliche Ordnungsamt weiter. Dort taucht das Foto mit den vermuteten Tatbestand auf. Man muss nur entscheiden ob dies zutreffend ist, dabei wird der Aufnahmeort und bei bestimmten Smartphones, die es erlauben auch die Aufnahmerichtung eingetragen, sodass der Mitarbeiter dies mit der momentane Situation und in der Karte eingetragenen Einschränkungen oder Verkehrszeichen abgleichen kann.

Der Anwender kann sich in „Catched“ registrieren und eine dort vergebene ID-Nummer mit seiner App verknüpfen. Danach werden alle von ihm gemeldeten Verkehrsverstöße dort unter seinem Pseudonym in der „Bestenliste“ aufgeführt, nachdem das Ordnungsamt diese bearbeitet hat also ein Bußgeld verhängt hat. Das geht über die GUID, die einmalig pro Vorfall ist. Am 1.10.2016 ging Catched Online und wurde zwar gleich von der Presse als „Denunziantentum bisher unvorstellbarem Ausmaß“ bezeichnet, erfreute sich aber wegen der Bestenliste, gestaffelt nach Ortsteil, Ort, Kreis, Land und Bund großer Beliebtheit. Innerhalb des ersten Monats registrierten sich über 100.000 Bürger, bis heute sind es über 600.000. Spitzenreiter ist der „Rächer der Fußgänger“ der in weniger als einem Jahr über 4000 Verstöße in und um München zur Anzeige brachte. Nach einigen Monaten starker Kritik begann auch bei der Presse ein Umdenken, denn viele Straßen sind heute wieder zügig befahrbar, nicht mehr zugeparkt. Fahrradwege und Fußgängerwege werden nicht zur hälfte von parkenden Autos benutzt und in den Kommunen hat die App über 20.000 Arbeitsplätze geschaffen. Mehr noch. Mit den auf über 3 Milliarden Euro geschätzten Einnahmen durch Bußzetteln wollen ab nächstem Jahr die Kommunen beginnen diue Straßen zu sanieren. Manche Parker stiegen gerade aus als sie schon Passanten die Smartphones zücken sahen. Es gab daher auch 172 Fälle von Tätliochkeiten gegenüber den WOrdnungshüter ohne Uniform“ wie Dobrin sie bezeichnet.

Allerdings nimmt seit einem halben Jahr die Zahl der gemeldeten Delikte stetig ab. Anfangs waren es sehr viele, doch nachdem einige Fahrzeugbesitzer innerhalb eines Monats zahlreiche Bußgeldbescheide bekamen, halten sich nun viele an die Ge- und Verbote und es werden immer weniger Verstöße gemeldet. so ist die Anzahl auf weniger als 20% der Fälle im ersten Monat gesunken. Ein zweiter Grund, warum die Einnahmequelle bald versiegen wird ist die EU-Richtlinie 56/2017 die Deutschland bis zum 31.12.2019 umsetzen muss. Demnach müssen die Behörden ihre Karten die an die Hersteller der Navigationsservices geben um Informationen über Einschränkungen ergänzen, die örtlich gelten, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkverbote etc. über das RCI (Remote Car Interface) werden diese an den Steuercomputer übertragen. RCI ist ein Protokoll das über dem Fahrer steht, d.h. es muss die Fahrzeugelektronik diese Einschränkungen respektieren. Das bedeutet, das egal wie der Besitzer auf das Gaspedal drückt der Rechner nie schneller als Tempo 30 in einer 30-kmh-Zone erreicht. Das gilt auch für die meisten nachgerüsteten Navigationsgeräte, die müssen ab dem 1.1.2020 die Fahrzeugelektronik ebenfalls über RCI unterrichten. Das klappt bei den meisten ab 2004 zugelassen Fahrzeugen denn damals wurde RCI als Terrorismusbekämpfungsmaßnahme eingeführt. Demnach kann man jedes Auto das über eine Funkverbindung nach außen verfügt (dazu reichen auch die beliebten Funk-Autoschlüssel) über RCI steuerbar sein. Bisher nutzte man dies, um über RCI vor allem gestohlene Wagen zu sperren. Das führte dazu, dass innerhalb weniger Jahre die Zeit bis ein Fahrzeug das Land verließ von 2-3 Tagen auf unter 16 Stunden sank. (noch klappt das Sperren nicht über Ländergrenzen hinweg).

Doch zurück von Dobrin: Er sonnt sich in dem unfreiwilligen Erfolg, denn es ist wohl unwahrscheinlich das er selbst den CCC beauftragt hätte. Umfragen zeigten das die meisten Bürger inzwischen der App positiv gegenüberstehen, da nicht zugeparkte Straßen der Vergangenheit angehören und die meisten Gemeinden schon begonnen haben viele Straßen zu sanieren – letzteres dürfte aber mit der Abnahme der Einnahmen bald wieder eingeschränkt werden. Beschwerden gab es nur wenige und sehr oft zeigte sich das die angeblich fehlenden Parkplätze gar nicht fehlten – oft waren die Autofahrer einfach zu Faul einige Meter von einem Parkplatz oder Parkhaus zu laufen anstatt direkt vor einem Geschäft zu parken.

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