Staatliche Fürsorge

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„Wer Gesetze und Wurst mag, sollte nicht wissen, wie sie hergestellt werden“. So oder so ähnlich lautet eine Lebensweisheit. Bei der Wurst war es (zumindest früher) so, dass dort alles landete, was man direkt nicht verkaufen konnte, also Schwarten, Speck, Sehnen, von Knochen abgekratztes Fleisch und einige Organe.

Bei den Gesetzen ist es so, dass diese nach allgemeingültiger Meinung ja das Zusammenleben Aller regeln sollen, Verbrechen ahnden. Doch die Praxis ist, die das die Gesetzgebung von den Interessen von Lobbygruppen geprägt wird. Das sieht man nicht nur an zahllosen Ausnahmeregeln bei der Besteuerung, man sieht es auch an aktuellen Beispielen wie z. B. den Forderungen nach Verschärfung der Asylgesetze nach den Ereignissen in der Sylvesternacht. Hört man sich die Aussagen von Politikern an, so scheint es da vorher einen rechtsfreien Raum gegeben zu haben. Das ist nicht der Fall. Sexuelle Belästigung und Diebstahl waren schon immer strafbar und Strafverfahren werden bei der Gewährung des dauerhaften Aufenthaltsrechts natürlich mitberücksichtigt.

Wenn einer Partei ein Gesetz nicht gefällt, dann zieht sie vors Bundesverfassungsgericht. Prinzipiell ist das auch für jeden Bürger da, aber die wenigsten haben die Zeit und das Geld, das man dafür braucht, um dort einen jahrelangen Prozess durchzustehen. Zuletzt hat ja Seehofer das angekündigt, obwohl die CSU ja in der Koalition ist. So werden bestimmte Gesetze nie angefasst. Viele Gesetze im Steuerrecht (seit Jahrzehnten wird uns versprochen, dass dieses mal einfacher wird) aber auch einige Strafgesetze.

Bei der Diskussion um die Legalisierung von Hanf fiel mir auf, dass ein Argument war, dass das heutige Drogengesetz nach Ansicht der Hälfte der Strafrechtsprofessoren verfassungswidrig ist. So viele haben eine Petition unterzeichnet. Trotzdem steht es nicht auf dem Prüfstand beim Verfassungsgericht. Fast keine Partei hat Interesse daran zu rütteln. Die einzige Ausnahme sind die Grünen, die sogar einen Entwurf eines Legalisierungsgesetzes veröffentlicht haben. Doch selbst die ziehen nicht vors Verfassungsgericht. Ich denke, es liegt daran, dass alle Parteien folgende Rechnung anstellen: „Wie viele Stimmen gewinne ich, wenn ich den Schritt wage, und wie viele verliere ich, weil viele meinen, ich würde nun Sodom und Gomorrha Tür und Tor öffne?“.

Was ist nun verfassungswidrig an dem Betäubungsmittelgesetz? Es ist nach Ansicht der Juristen die Größe der „Keule“. Es ist ein Strafgesetz, das jeden bestraft der Drogen nimmt. Die Bestrafung nach dem Strafgesetz, verbunden mit der Möglichkeit des Freiheitsentzugs, ist bei uns die stärkste Einschränkung der persönlichen Freiheit, die es gibt. Dies kollidiert mit dem Grundrecht, das jeder über seinen Körper verfügen kann, wie er will, auch wenn er sich selbst verletzt. Begründet wird die Keule mit den Folgen der Gesellschaft. Das heißt, der Drogenabhängige schadet nicht nur sich selbst, sondern auch der Gesellschaft entweder durch Kosten für Entzug oder Beschaffungskriminalität. Das mag für einige Drogen auch gelten, wobei bei diesen dann auch noch Alle, unabhängig davon ob sie die Gesellschaft schädigen oder nicht (ein Milliardär kann sich die Drogen und den Entzug problemlos leisten) bestraft werden.

Auf der anderen Seite gibt es, das zeigt auch der offizielle Drogenbericht natürlich Süchte, die nicht mit Betäubungsmitteln die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, zusammenhängen. Selbst wenn man Alkohol und Tabak ausklammert, so gibt es noch Arzneimittelmissbrauch, von denen nicht alle dort erfasst sind, z. B. Nasensprays, die abhängig machen können, und die große Gruppe der Süchte, die nicht an chemische Substanzen gebunden sind. Das betrifft Spielsucht und Internetsucht. Warum sind die dann nicht dort auch erfasst?

Immer dann, wenn das Thema aufkommt, vor allem wenn mit harten Fakten argumentiert wird, kommt das Argument der „Tradition“, vor allem bei Tabak und Alkohol. Die Argumentation ist die: „Alkohol gehört zur Tradition, deswegen können wir ihn nicht unter Strafe stellen, obwohl die Folgen gravierend sind“. Nur: Internetsucht ist keine Tradition. Internet in der Fläche gibt es seit nicht mal 15 Jahren, dagegen haben sich viele illegale Drogen wie Hanf, Kokain und Heroin schon in den Siebzigern in der Gesellschaft etabliert, sind also viel älter. Warum verbietet man dann nicht das Internet? In Frankreich gibt es ja für Verkehrssünder als Bestrafung bei kleinen Vergehen schon das Abklemmen vom Internet, anstatt des Führerscheinentzugs.

Wenn ich das Betäubungsmittelgesetz wirklich ernst nehmen soll, und auch den Gedanken, der dahinter steht, dann muss sich zweierlei ändern: erstens eine abgestufte Einschränkung der Persönlichkeit anstatt nur Strafe oder komplette Freiheit und als Zweites die Gleichbehandlung aller Drogen

Das Erste kann man dahin gehend lösen, indem man die abgegebenen Mengen kontrolliert. Bei allen Drogen ist es so, das es eine Menge gibt, die ungefährlich ist und eine andere, die schadet, entweder abhängig macht und/oder die Gesundheit schädigt. Da nun ja das Bargeld abgeschafft wird, ist das leicht möglich. Um eine Kreditkarte oder EC-Karte nutzen zu können, muss man ein Konto eröffnen und dabei muss man den Personalausweis vorlegen. Somit ist schon mal eine Alterskontrolle möglich. Relativ einfach ist es aber auch auf dem Chip erlaubte (ungefährliche) Mengen der Subtanzen einzutragen die nicht abhängig machen und nicht gesundheitsschädlich sind. Beim Einkauf gibt es dann bei jedem Artikel auch Informationen über den enthaltenen Wirkstoffgehalt, zumindest bei Drogen z. B. Den Alkohol oder Nikotingehalt. Man darf dann in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Menge an Wirkstoff erwerben, alles was darüber hinausgehen eben nicht, sondern muss warten, bis der Zeitraum abgelaufen ist. Über die Kontrolle des Geburtsdatums ist der Jugendschutz möglich. Ich plädiere für einen Zeitraum von 7 Tagen. Das ist ein erträglicher Kompromiss zwischen Missbrauch (wenn man die Alkoholmenge von 7 Tagen auf einmal trinkt, ist das immer noch gefährlich) und praktikablem Einsatz, man kann sonst nicht mal einen Kasten Bier kaufen. So wären auch leicht Spielsucht und Internetsucht kontrollierbar, zumindest wenn Geld dabei fließt, z. B. Bei Onlinespielen oder Kasinos. Es wäre hier eine Kombination von Zeiterfassung und Ausgaben sinnvoll. Man sollte zum einen nicht zu viel Zeit damit verbringen, zum anderen nicht zu viel Geld ausgeben.

Natürlich wird es gleich Diskussionen über die Mindestmenge geben. Bei Alkohol ist z. B. Die gesundheitlich unbedenkliche Menge unter 10 g pro Tag, das Gesundheitsministerium hat (wohl, weil es nicht praktikabel ist) die Menge auf 20 g erhöht. 20 g Alkohol das sind z. B. 500 ml Bier oder 200 ml Wein. 10 g wären dann nicht mal ein Achtel Wein pro Tag. Das würde in Bayern zwar die Volksgesundheit erhöhen, aber wahrscheinlich endgültig zur Abspaltung von Deutschland führen. Trotzdem wird man so dem Missbrauch begegnen können.

Natürlich kann man über Zahlen streiten. Nimmt man die offiziellen Zahlen, so sind ab 2 Promille beim Alkohol behandlungsbedürftig. Das ist bei einem 80 kg schweren Mann z. B. die Wochenmenge auf einmal konsumiert bei 20 g Alkohol pro Tag. Missbrauch wird man daher nicht verhindern können, jedoch sitzen die Personen dann 6 Tage auf dem Trockenen. Auf der anderen Seite kann man sich mit Tabak kaum akut vergiften, aber chronisch schädigen. Als Gegenpart kann man Cannabis nennen: heute als illegale Droge verboten ist es so, dass man sich damit praktisch nicht vergiften kann. Die Menge ist so hoch, dass man die Menge weder oral noch inhalativ in annehmbarer Zeit zuführen kann. Millionen bauen heute Cannabis illegal aus im Internet erworbenen Samen an.

Der zweite Aspekt ist die Abhängigkeit, die nicht dosisabhängig ist, sondern von individuellen Faktoren. Sie könnte man nur wirksam bekämpfen, wenn man alle Drogen verbietet, aber das will ja keiner: nicht nur bei Tabak und Alkohol, sondern auch bei Medikamenten, die ja auch abhängig machen können. Ich denke aber eine kontrollierte Abgabe verringert auch die Zahl der Abhängigen,

Das ist aber nur ein Aspekt. Die Kritik am Betäubungsmittelgesetz wendet sich ja primär gegen die Bestrafung des Konsums. Doch sie ist nur das letzte Glied der Kette. Alle Drogen müssen auch gewonnen und gehandelt werden. Will der Staat wirklich die Verbreitung von Drogen kontrollieren so muss auch dieses Segment kontrollieren. Verbote sind hier kontraproduktiv. Es gibt ja schon eine Kontrolle. Die Kontrolle geschieht heute vor allem über Steuern, bei Medikamenten zum Teil auch über die Verschreibungspflicht. Tabak darf man nicht so einfach anbauen, importierter Tabak wird besteuert. Wer Alkohol destilliert, um z. B. Schnaps zu produzieren muss Steuer zahlen oder einen Teil abgeben. Bei frei gehandeltem Bier und Wein wird Steuer erhoben. Wirksamer wäre aber die Kontrolle der Anbaumenge. In Colorado ist der Cannabiskonsum inzwischen legal. Die Verkaufsmenge wird überwacht aber auch die Produktion. Jede Hanfpflanze bekommt einen RFID-Chip und wird mehrmals bis zur Ernte erfasst. Das kann man auch auf heute legale Drogen wie Tabak und Alkohol ausdehnen. Dann gibt es eine Quotierung. Das klingt schlimm, doch Quoten haben wir heute schon. Die EG reglementiert z. B. Die Produktion von Milch über Quoten.

Das leitet mich weiter zum letzten Punkt. Wenn das Ziel des Betäubungsmittelgesetzes ist, die Gesellschaft vor Kosten durch Drogenmissbrauch zu bewahren, dann verstehe ich nicht, warum man die Drogen nicht angeht, die wirklich hohe kosten verursachen: Fett und Zucker. Es gibt ja Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr, und wenn man die überschreitet, dann bleibt eben die Tüte Chips im Regal oder die Tafel Schokolade an der Kasse. Das kann man dann auch noch auf Salz, Cholesterin ausdehnen. Ja mit der heutigen Infrastruktur kann man leicht für jeden ein persönliches Paket schnüren. Sprich: Wer sich gesund verhält, kann auch mehr ungesunde Dinge essen. So kann man über Schrittzähler erfassen, ob sich jemand viel bewegt – er verbraucht dann mehr Energie und tut was für das Kreislaufsystem und darf dann mehr Zucker und Fett zu sich nehmen. Wer viel Gemüse und Vollkornprodukte kauft, tut auch was für sein Verdauungssystem, schützt sich vor freien Radikalen. Damit kann man auch die Grenzen bei den verbotenen Stoffen lockern. Salz ist z. B. nur ein Problem für Salzempfindliche. Das ist nur ein Bruchteil der Bevölkerung. So kann man das Verbot selektiv gestalten, umgekehrt natürlich dann auch verhindern, dass Alkoholabhängige überhaupt Alkohol kaufen können.

Daneben gibt es ja abgesehen vom Essen, Trinken und Drogen noch andere Dinge, die der Gesellschaft Kosten auferlegen, weil sich Individuen falsch verhalten. Warum soll die Gesellschaft dafür zahlen, dass jemand sich beim Skifahren, Skateboardern oder Fallschirmspringen etwas bricht? Da man für die meisten Dinge auch was zahlen muss, (z. B. für die Benutzung eines Skilifts) kann man auch das kontrollieren, bzw. Man kann auch Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. einen Helm vorschreiben und bei deren Verletzung dann die teilweise Übernahme von Kosten ablehnen. Nichts anderes haben wir heute bei Haftpflicht oder KFZ-Versicherungen wenn dort ein „Eigenverschulden“ vorliegt.

Nein, das ist kein Überwachungsstaat, das ist präventiver Gesundheitsschutz. Und es ist nicht viel anders, als wenn man von allen Bürgern die Internetverbindungen und Telefondaten speichert, nur um einige Terroristen zu finden. Es wäre sogar effektiver, denn es bringt jedem Überwachten einen Gesundheitsvorteil und nicht nur den Abhängigen. Da alle Parteien aber nur an eines denken: wieder gewählt zu werden (siehe Einleitung) und wenn sie etwas tun, dann nur publicityträchtigen Aktionismus, wird es nicht dazu kommen.

7 thoughts on “Staatliche Fürsorge

  1. Doch das ist ein Überwachungsstaat, genauso wie Vorratsdatenspeicherung ein Schritt in den Überwachungsstaat ist.
    Der Willkür des Systems wären alle ausgeliefert. Der in der nächsten Phase gibt es keine Teuer importierten Bananen sondern gute einheimische Äpfel. Freiheit ist keine Freiheit, wenn ich nicht auch dumme sachen machen kann.
    Und noch ein Argument gegen ein Alkohlverbot. Für die Herstellung von Alkohol brauche ich Wasser, Zucker und Hefe. Ein Gefäß und ein ,notfalls selbstgebastelter, Gärspund sind auch kein Problem. Das kann keiner Kontrollieren.
    Deshalb sollte besser Alkohol verkauft werden, bevor die Leute selber panschen und keiner weiß was es taugt.

  2. Zucker gehört doch wie oben erwähnt schon zu den Dingen die gesundheitlich bedenklich sind und daher nur in kleinen Mengen erlaubt sind. Bei der DGE Empfehlung sind das 60 g Zucker gesamt pro Tag (inklusive dem in Nahrungsmitteln enthaltenen), da bleibt nicht viel für das Destillieren übrig.

  3. Dann macht man eben Apfelwein. Äpfel sind dann ja als gesunde Nahrung nicht begrenzt, und enthalten trotzem genug Zucker für die Gährung.

    Mal davon abgesehen: Warum sind denn Drogen so ein lohnendes Geschäft? Weil sie verboten sind. Mit dem Verbot oder der Begrenzung bestimmter Lebensmittel lohnt sich dann aber der illegale Vertrieb. Statt mit Koks wird dann eben mit Zucker gedealt.

  4. Wer sagt denn das Äpfel nicht begrenzt sind? Um die 60 g Zucker aufzunehmen dürfte man 600 g Äpfel pro Tag essen, weitaus mehr als empfohlen wird. Natürlich fallen unter das Gebot nicht zu viel Zucker aufzunehmen auch natürliche Lebensmittel nicht nur zugesetzter Zucker. Der Körper unterschiedet auch nicht woher der Zucker kommt…

  5. Lieber Bernd,

    wenn man gesund leben will, sollte man sich ja angeblich an die Empfehlungen des DGE halten.
    Soundsoviel Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate, Mineralstoffe, Vitamine etc…
    warum gibt es das nicht als Fertigprodukt in chemisch reiner Form, dann könnte man sich perfekt ernähren.
    Allerdings würde man dann wahrscheinlich an Langeweile sterben.. 😉

    Was würden eigentlich Ernährungswissenschaftler dazu sagen, wenn sie einen richtigen Vormenschen beim Essen zusehen könnten? Ich glaube, sie würden sagen: „Der stirbt aus, diese Art wird sich nie zum Menschen entwickeln können, die ernähren sich völlig falsch“ ;-))

    Und als Bayer bekenne ich mich zum Schweinsbraten, Knödel und co. (und zu meiner Wampe)!

    Ach ja, meiner Meinung sind Drogen deshalb verboten weil der Staat keine Steuern darauf verlangen kann! Auf Spielsucht eben schon! (Vergnügungssteuer, Lotteriesteuer etc.) Und deshalb kein „ehrlicher“ Kampf gegen Tabak, Alkohol und Spielsucht.

  6. Hab den Blog gestern Abend gelesen und mich aufgeregt. Vorhin angefangen, eine Antwort zu formulieren á la: „Selbstverständlich wäre das ein weiterer Schritt Richtung Überwachungsstaat. Wenn ich mir die Vorschläge durchlese, z.B. Abgabemenge von z.B. Alkohol oder anderen Stoffen per Chipkarte zu kontrollieren und zu begrenzen, usw., wird mir Angst und Bange, dass das wirklich jemand ernsthaft vorschlägt.“

    Dann hab ich doch noch mal einen Blick auf die Kategorie geworfen, …

  7. Schön das wenigstens einer mal die ganzen Blogs inklusive Tags liest. War schön wenn nach langer Zeit ein Scherz nicht gleich mit dem ersten Kommentar aufgelöst wird.

    Im ernst: würde man wirklich den Sinn des Betäubungsmittelgesetzes ernst nehmen, müsste man genau so was durchsetzen. Denn gegen die Kosten die ernährungsabhängige Krankheiten, Alkohol und Tabak verursachen sind die durch illegale Drogen ein echter Klacks.

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