Das Verbraucherportal

Nun gibt es das schon vor etwa einem Jahr angekündigte Verbraucherportal. Dort kann dann jeder über Lebensmittel diskutieren oder diese melden, die seiner Ansicht nach nicht richtig deklariert sind. Das ist ja ein Dauerbrenner, dem sich inzwischen auch ganze Fernsehsendungen widmen und nun reagiert die Politik, wie immer aktionistisch. Ein Verbraucherportal, das ist hipp, das ist verbrauchernah, das ist Internet, also muss es was tolles sein.

Äh nein, es ist nur bequem, nicht rechtlich verbindend und einfacher als Gesetze zu ändern. Die Industrie wehrt sich dagegen und sagt, dort würden Lebensmittel angeprangert. Aus ihrer Sicht ist das auch richtig. Das Grundproblem ist ja, dass die zahlreichen Dinge die bemängelt werden nicht Gesetzesverstöße sind, sondern erlaubt. So wird aus Sicht des BLL also eine legale Kenntlichmachung gebrandmarkt.

Was sind die Problempunkte? Es sind zum einen bestimmte EU-Vorschriften über die Kennzeichnung welche die Aufgabe haben bestimmte Betriebe oder Regionen mit traditionellen Verfahrensweisen zu schützen. Es gibt drei Stufen:

  • die geschützte Ursprungsbezeichnung: Das ist das was der Verbraucher meist annimmt: Ein Produkt muss vollständig in der Region hergestellt werden. So wird Parmaschinken von Parma produziert, wobei auch die Schweine von dort stammen müssen und Champagner stammt aus der Champagne.
  • die geschützte geographische Angabe: Es reicht wenn ein Verfahrensschritt in der Region durchgeführt wird. So ist es bei Schwarzwälder Schinken legal nur den Schinken im Schwarzwald zu räuchern, auch wenn das Schein aus Norddeutschland stammt. Ebenso wird Serranoschinken teilweise dort nur noch verpackt.
  • die garantiert traditionelle Spezialität: Das kann jedes Produkt beanspruchen, wenn die Herstellungsweise mindestens 25 Jahre alt ist.

Die erste Kategorie gab es schon lange und nun gibt es eben die beiden anderen auch. Man kann nun dazu unterschiedlich stehen. Entweder man sieht es als Täuschung an, weil eben die Lebensmittel nicht aus der Region stammen, sondern nur nach einer Verfahrensweise produziert wird, die aus der Region stammt. Oder man sieht es pragmatisch und fragt sich: „was ist das besondere an diesem Lebensmittel? Die Zutaten oder die Herstellung? Schmeckt eine Pasta anders, weil der Weizen nicht aus Mailand, sondern aus Capua kommt? Ist wichtig für einen Schwarzwälder Schinken das Räucherverfahren oder das das Schwein im Schwarzwald aufwuchs (es wird ja selbst bei der höchsten Kategorie nicht biologische Produktion gefordert – Massentierhaltung und Spitzmittel bei Pflanzen sind erlaubt). Es ist eben eine weitere EU-Vorschrift, und die sind eben primär zur Federung der Wirtschaft da und nicht zum Schutz des Verbrauchers. So ist auch das EU-Biosiegel das mit den geringsten Anforderungen.

Das zweite sind die Verpackungen allgemein. Es gibt hier mehrere Tendenzen, die es immer schwieriger machen die Angaben zu verstehen. Das erste ist, dass es immer mehr Angaben werden und zwar nicht Pflichtangaben, sondern freiwillige der Hersteller wie Werbetexte oder die GDA-Kennzeichnung die wichtige Angaben zudecken.

Das zweite ist der Versuch, schlecht klingende Dinge zu vermeiden. Also Verbraucher mögen keine Zusatzstoffe. Also steckt dick und fett drauf „Ohne den Zusatzstoff Geschmacksverstärker“ (tolles Deutsch übrigens) und man setzt Lebensmittelextrakte zu die geschmacksverstärkend wirken. Analoges findet man gerne bei Farbstoffen. Dann werden färbende Lebensmittel wie Rote Beetesaftkonzentrat, Karottensaftkonzentrat oder Runkelrübenextrakt zugesetzt. Damit umgeht man auch die Verbote von Zusatzstoffen in bestimmten Lebensmitteln. So dürfen Brote nicht mit Farbstoffen gefärbt werden. Es gibt aber keine Vorschrift die den Zusatz eines färbenden Lebensmittels verbietet.

Das dritte ist das Verpackungsaufmachung und Name nach dem Gesetz nicht Angaben sind die „wahr“ sein müssen. Es muss nur das Zutatenverzeichnis in Ordnung sein. So kann jemand ein Müsli machen, etwas Kirscharoma aber kaum Kirschen zugeben und auf der Verpackung dick und fett „Kirschenmüsli“ schreiben und viele Kirschen abbilden. Er muss nur die Abbildung relativieren indem er klein dazuschriebt „Serviervorschlag“. Im Zutatenverzeichnis müssen dann zwar die Kirschen mit Prozentangabe stehen, aber wer liest das schon?

Nun das alles ist nicht neu. Täuschungsversuche gab es schon immer. Was sich verschlimmert hat ist, dass es zugenommen hat Und das richtige Mittel dagegen ist nicht ein Verbraucherportal zu schaffen, denn ich gehe ja nicht mit dem PC einkaufen, sondern die Gesetze zu verschärfen oder zumindest die Lebensmittelüberwachung aufzustocken und dagegen rigoroser vorzugehen. Es gibt ja schon den $11 LFGB, der uns vor Täuschung schützt. Wenn die Industrie die Grenzen des Paragraphen ausloten will, warum nicht? Dann legen wir einfach mal einige Verfahren mehr auf und machen die auch publik. Wer einige male vor Gericht verloren hat und gut in den Medien präsent war überlegt sich vielleicht doch die Gestaltung der Packung bevor er noch ein Verfahren kassiert. Und wenn das nicht hilft, dann ergänzen wir die Formulierung eben soweit, dass die heutigen Täuschungsversuche garantiert ein Verstoß sind. Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung macht z.B. keine Angaben über Produktnamen oder Verpackungsaufmachung, nur über Pflichtelemente. Ein einfacher Passus der fordert, das Aufmachung und Zutatenverzeichnis nicht im Gegensatz stehen dürfen, also viele Kirschen abgebildet sind und kaum welche enthalten, würde schon ausreichen.

Aber so gibt es nach wie vor nur Aktionismus. Wie immer seit das Verbraucherministerium in CSU Hand ist…

Ansonsten gibts nichts neues. Ich habe kaum Zeit weil ich gerade die Abendschule besuche und Jodeln lerne.

One thought on “Das Verbraucherportal

  1. Moin Bernd,

    > mit dem PC einkaufen

    btw, gibt es eigendlich eine Datenbank, in der fuer alle supermarktgaengigen Lebensmittel die EAN und die „Was is drin Liste“ (Zutatenverzeichnis) zu finden sind?

    ciao,Michael

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