Europäische Trägerraketen 2: Ariane 5 und Vega

Europäische Trägerraketen 2
Europäische Trägerraketen 2

So, nun ist es erschienen und ich mache wie immer an dieser Stelle wieder Werbung für das Buch. Ich könnte es ganz einfach machen und mal Thomas zitieren, der Korrekturleser war. Es gibt ja jedes Mal ein Buch von mir als kleine Aufmerksamkeit für das Lesen und da die Auswahlmöglichkeit ob es das gelesene ist oder ein anderes (schließlich ist der Inhalt des gelesen ja schon bekannt). Das bekam ich als Antwort:

„Ja, den Band 2 würde ich gerne bekommen, er ist glaub ich wirklich DAS Referenzbuch zu Ariane 5 !!! ;-)) „

aber ihr kennt mich, es gibt noch etwas mehr Reklame. Das Buch ist wirklich voll mit Fakten, es enthält etwa viermal mehr Text als meine Aufsätze auf der Website. eine Fülle von Daten stecken in alleine über 100 Tabellen. Ergänzt durch 160 Grafiken, darunter welchen die man so nicht so häufig sieht oder von mir erstellt wurden, wie Sequenzen aus Ariane 5 Launch Videos. (mehr …)

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Die Heimcomputerschwemme

ORIC 1

Wer wie ich in den Achtzigern seine Jugend verbrachte kann sich noch erinnern: die vielen verschiedenen Heimcomputer die es gab, wobei (um gleich mal eine Unterscheidung zu treffen) mich auf die 8-Bitter beschränken will. Sicher fallen den meisten noch Namen wie die Amstrad CPC Serie, der legendäre C64 oder der Sinclair Spektrum ein. Doch das sind nur die bekanntesten einer ganzen Schar. Da gab es noch das Video Genie, den Dragon, den Oric, den Tatung Einstein, die ganze Serie von Spectravideo, den Adam von Colleco und dann noch die MSX Serie.

Obwohl damals es so viel mehr verschiedene Rechner gab, waren die Stückzahlen bescheiden – in den Achtzigern war der Computer noch die Ausnahme im heimischen Wohnzimmer. Wie aber ging trotzdem die Rechnung auf? Nun ich will man beleuchten, warum es so viele Rechner gab. Es gibt einen einfachen Grund: Weil es technisch so einfach war.

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eBooks – zum Zweiten

Da nun mein Dienstleister für Printprodukte BOD auch ebooks anbietet, habe ich mich nochmal mit dem Thema beschäftigt. Das eine hat eine technische Seite, es hat aber auch eine andere Seite, die der Autoren. Und ich spreche jetzt mal als Autor. Ich schreibe mein Buch mit Openoffice. Das ist ein Weg, andere mögen TEX nutzen, oder ein DTP Programm. Zum Dienstleister gelangen alle Entwürfe über einen Druckertreiber von BOD, der soweit ich das sehe daraus Postscript erzeugt, alternativ kann man auch PDF einsenden.

Das sind Formate für den Druck, sie haben sich etabliert und sie sind Standard. Nur sind sie nur bedingt geeignet für ebooks. Es ist relativ schwierig Markierungen in PDF’s zu machen. Es ist für den Druck vorgesehen mit hochauflösender Schrift und Abbildungen, es ist formatgetreu. (mehr …)

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Der Start aus der Luft

Ein Frage die immer wieder kommt, ist, warum nur die Pegasus einen Start aus der Luft, also von einem Flugzeug aus offeriert. Das scheint doch viel praktischer zu sein. Kein Startturm nötig, eine höhere Nutzlast. Warum also nur die Pegasus?

Nun es ist nicht nur die Pegasus. In Russland gab es mal das Projekt Diana-Burlak und vor einiger Zeit las ich auch über das Vorhaben mit einem Kampfjet eine Rakete zu starten. Ebenfalls in Russland.

Aber versuchen wir es mal zu entwirren. Was sind die offensichtlichen Vorteile? (mehr …)

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Deutsche Gerichte und das Internet

Vor ein paar Wochen habe ich in der ct‘ einen Artikel über das Internet und wie es Gerichte beschäftigt gelesen. Da das Thema ja von Alexander aufgegriffen wurde ist es mal Zeit meinen Senf dazu zu geben. Es gibt erst mal aus technischen Gründen zwei grundsätzliche Dinge zu unterscheiden:

  • Verbrechen im Internet wobei dieses nur das Medium nutzt um Vergehen zu begehen die früher es in anderer Form gab, so wie Betrug, Täuschung etc,
  • Verbrechen die mit den technischen Möglichkeiten zusammen hängen und die technische Kenntnisse voraussetzen. Der Einbruch in ein WLAN gehört z.B. dazu, aber auch die Abmahnerei bei Bittorrent Portalen.

Fangen wir mit dem ersten an. Hier ist keine besondere Sachkenntnis nötig. Der Richter benötigt natürlich Internetkenntnisse, muss das Medium also kennen und benutzen. Das ist z.B. gegeben bei den Abmahnfallen, also irgendwelchen Seiten auf denen man irgendetwas runterladen kann das eigentlich umsonst ist. Das hier Betrug vorliegt ist inzwischen auch unstrittig. Bislang wurden alle Fälle in denen ein Betrag eingeklagt wurde zu Ungunsten der Kläger entschieden. Meistens sogar mit dem Hinweis bei der Urteilsbegründung dass dies an Betrug grenzt. Die Betreiber von diesen Seiten versuchen daher auch eher durch eine Drohkulisse wie angeblichen negativen Schufaeinträgen oder Drohbriefe die als Abmahnungen oder Inkassobriefe ins Haus kommen an ihr Geld zu kommen. (mehr …)

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