Gleiches Recht für Alle!

So, nun ist es offiziell: Guttenberg hat nicht nur ein bisschen abgeschrieben, er hat massiv geklaut. Nach dem GuttenPlag Wiki hat er nun schon 70% der Arbeit abgeschrieben und der Nachfolger seines Doktorvaters, Oliver Lepsius, warf dem Politiker vor, er sei ein Betrüger. Guttenberg habe „planmäßig und systematisch wissenschaftliche Quellen zum Plagiat zusammengetragen und behaupte nicht zu wissen, was er tue“. Immerhin: So viel Unabhängigkeit und kritische Einsicht habe ich einer bayrischen Uni, wenn es um den Strahlemann der CSU geht, nicht zugetraut.

Das soll nun alles erledigt sein mit der Aberkennung des Doktortitels? Kein Rücktritt, keine Schadensersatzforderungen für das Klauen des geistigen Eigentums anderer?

Ist das die Botschaft die uns die Regierung Merkel sendet, oder die Botschaft eines Ministers, dessen Homepage betitelt ist mit „Verantwortung verpflichtet“?

In den letzten Jahren haben die Regierungen das Recht auf die Privatkopie weitgehend ausgehöhlt, die Verfolgung von Verstößen durch die Vorratsspeicherung erheblich erleichtert und auch Gerichte sind ja sehr unkritisch wenn es um die Hinterfragung der Ansprüche der Medienindustrie oder ihrer Beweismittel geht. Ein Schüler der sich MP3’s aus einer Tauschbörse herunterlädt, muss damit rechnen mit Forderungen in vierstelliger Höhe bei Entdeckung des Verstoßes konfrontiert zu werden. Aber Guttenberg kommt mit der Aberkennung weg? Dann doch gleiches Recht für alle! Also wenn mal jemand beim Einbetten einer Straßenkarte für eine Anfahrtsskizze, Runterladen eines Films oder eines MP3 oder verwenden eines Bildes erwischt wird, dann sollte auch reichen, dass man das entsprechende File löscht und das bedauert.

Mehr hat Guttenberg auch nicht getan. Was ihn aber von einem Nutzer einer Tauschbörse oder eines Shares unterscheidet ist der Nutzen eines Doktortitels. Ein Doktortitel bringt sozialen Respekt, kann einem Türen öffnen, kann sich finanziell lohnen weil im Normalfall Leute mit einem Doktor mehr verdienen als die mit nur einem juristischen Staatsexamen. (Guttenberg hat ja nur das erste von zwei vorgeschriebenen) Ich habe mich mal in der Wikipedia informiert und war erstaunt, dass man mit einem sogar arbeiten kann. Das ist in der Rechtswissenschaft wie in der Lebensmittelchemie. Dort ist man erst Lebensmittelchemiker nach dem letzten Staatsexamen, das bei Lebensmittelchemikern übrigens auch die Leute ablegen müssen, die einen Doktor haben. Aber das ist ja auch eine echte Wissenschaft und nicht nur Rechtsverdreherei.

Während also der Nutzen der Täuschung bei Guttenberg viel offensichtlicher ist, als bei den Urheberrechtsverletzungen die im Medienbereich üblich sind, ist die Strafe viel geringer. Der Titel wird aberkannt – mehr nichts. Keine finanziellen Bussen, keine Strafverfolgung, ja nicht einmal wie bei Studenten üblich die Exmatrikulation – gleichbedeutend mit einem Berufsverbot in dem Bundesland in dem die Täuschung begangen wurde. Also das muss doch jeden verleiten erst mal eine Doktorarbeit per Copy & Paste zu kreieren und wenn das auffliegt, dann muss man wohl oder übel arbeiten. Daher kann die Forderung nur sein: gleiche Behandlung für alle, also entweder Anpassung der Gesetze, dass auch Privatpersonen nicht mehr zu befürchten haben oder entsprechend harte Sanktionen gegen Guttenberg.

Und ich würde mir mal überlegen, ob ich noch im Amt bleiben könnte, wenn ich als Motto habe „Verantwortung verpflichtet“ und Untergebene wie z.B. den Kapitän der Gorch Fock aufgrund eines Verdachts und Kommentaren der „Bild“ Zeitung schon vom Dienst entbinde….

2 thoughts on “Gleiches Recht für Alle!

  1. Danke Bernd, ein hervorragender Kommentar! Klare Analyse, logische Schlußfolgerungen, gesundes Unrechtsempfinden.

    Dieser Kommentar hat das Zeug zum Leitartikel in einer großen Tageszeitung. (oder hast du etwa dort abgeschrieben? – nee Spaß ðŸ˜‰

  2. Mit der Veröffentlichung seiner Doktorarbeit hat „Schlechttenberg“ ja praktisch eine Sammlung von Raubkopien veröffentlicht. Dann sollte es nach geltendem Recht doch möglich sein, daß ihn diejenigen von denen er abgeschrieben hat auf Schadenersatz verklagen.

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