Die CFG-App

Am 1.4. sind ja einige neue Regelungen für den Straßenverkehr in Kraft getreten, die vieles teurer machen und auch manches ändern. In meinem Radio wurde z.B. thematisiert wie teuer es wird als Fahrradfahrer eine Ampel bei rot zu überqueren und wie teuer es wird wenn man nicht den Radweg benutzt (wenn es den einen gibt…, hier kenne ich nur Wege für Fußgänger und Radfahrer). Doch wer kontrolliert das? Die Autofahrer werden ja überwacht. Sei es mit Blitzern, sei es durch Politessen, welche Falschparker oder Parksünder ein Knöllchen verpassen. Doch Radfahrer? Wenn man den Verstoß nicht gerade vor einem Polizeiwagen begeht dürfte man relativ sicher sein.

Noch, doch das soll sich nun ändern. Ursprünglich plante eine Kommission den Verkehr besser zu überwachen und das Kameranetz stark auszubauen. Doch anders als in Großbritannien wo man mit diesem Ansatz gute Erfahrungen machte, war man der Meinung dass dies in Deutschland auf breite Ablehnung stoßen würde.

Den das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) plant eine Serie von Applikationen für alle gängigen Smartphones unter der Bezeichnung „CFG-App“. CFG ist die Abkürzung für „Citizen Feature Government“.  Der Grundgedanke: Millionen haben schon ein Smartphone, und es werden immer mehr. Damit gibt es Millionen von potenziellen Verkehrskontrolleuren die die Kommunen unterstützen können. Sehr weit ist schon die „Parksünder CFG App“. Sie wird ab dem 1. Mai für Android und IOS verfügbar sein. Voraussetzung ist ein Tablett PC oder Smartphone mit Kamera und GPS Empfänger.

Die App fordert den Benutzer auf bei einem erkannten Verstoß gegen die Parkordnung ein Foto zu machen, untersucht es auf ein gut sichtbares Autokennzeichen und verschickt es im Erfolgsfall mit der aktuellen Uhrzeit und den GPS-Koordinaten an die zuständige Kommune. Der Benutzer kann es durch maximal 500 Zeichen ergänzen, wie die genaue Position oder seit wann der Wagen schon dort steht.

Das Bundesverkehrsministerium rechnet mit einem großen Andrang. Ein Pressesprecher sagte bei der Vorstellung: „Es gibt Millionen von Anwohner in Deutschland die sich über zugeparkte Einfahrten oder fremde Wagen in einem nur für Anwohner frei gegebenen Bereich beschweren. Bisher kam man dem kaum bei, bis man bei der Kommune anrief und jemand vor Ort war (wenn überhaupt jemand kam) war der Parksünder meist längst weg. Der Aufwand stand in keinem Verhältnis zum Nutzen. Das könnte sich nun gravierend ändern. Wir erwarten auch nach wenigen Monaten eine deutliche höhere Befolgung der Vorschriften, wenn kaum noch ein Verstoß ungeahndet bleibt. Das Risiko ist durch unzählige potentielle Überwacher, die meisten mit ureigenen Interessen an der Ahnung des Verstoßes dann einfach zu hoch„. Diese App wird dann in den folgenden Monaten noch weiter ausgebaut für alle Verstöße, in denen es reicht das Fahrzeug im Kontext zu identifizieren wie das Fahren in Fußgänger-Passagen während der Ladenöffnungszeiten (vorher und nachher wegen Belieferung erlaubt), Fahren gegen die Richtung von Einbahnstraßen oder Passage einer roten Ampel.

Doch soll dies erst der Anfang sein. Der Bundesverkehrsministerium arbeitet auch an einer zweiten App die derzeit unter dem Projektnamen „Raser CFG App“ läuft. Dabei wird ein videofähiges Smartphone oder eines das in kurzen Abstanden Bilder schießen kann, benötigt. Der Benutzer muss einen Verkehrsteilnehmer von dem er meint, dass er die zulässige Höchstgeschwindigkeit filmen oder die App versetzt die Kamera in den Serienbildmodus und der Benutzer muss das Auto verfolgen. Die App identifiziert den Fahrzeugtyp, holt die Abmessungen aus einer Datenbank und berechnet aus Größe und Winkelgeschwindigkeit die Geschwindigkeit und funkt diese Daten sofern eine potentielle Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gegeben ist, zusammen mit den Bildern/Film an das zuständige Ordnungsamt. Für diese relativ hohen Datenmengen wurde mit den Providern ausgemacht, dass die Kosten nicht vom Benutzer getragen werden. Derzeit erfordert dieses Verfahren viel Rechenaufwand und eine sehr leistungsfähige Kamera. Als einziges Smartphone kann derzeit das IPhone 5 die Geschwindigkeit auf 10% genau identifizieren. Diese 10% sind der maximale Meßfehler der nach den gesetzlichen Verordnungen erlaubt sind. Die Berechnung in der Kamera ist aber notwendig um die Ordnungsämter nicht mit Videos zu überschwemmen, da man aus Erfahrung weiß, das Fußgänger die Geschwindigkeit von Fahrzeugen stets zu hoch einschätzen. Das BMVBS rechnet aber damit dass in 1-2 Jahren jedes neue Smartphone über genügend Rechenleistung für die Raser-App verfügt. Daimler und BMW haben schon angekündigt, als Folge in ihre Autos Tempomaten einzubauen, die dieselbe Datenbasis des BVM nutzen und wenn sie aktiviert sind, den Motor herunterregeln, dass man die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr überschreitet.

Viele Gedanken hat man sich offensichtlich um die wichtigste Klientel bei den bisherigen Meldungen von „analog bestimmten Verstößen“ gemacht. Wörtliches Zitat aus der Pressekonferenz: „Jede Kommune hat treue Helfer unter der Bevölkerung, meist aus der älteren Generation und sehr besorgt was sich in ihrer Nachbarschaft tut. Sie haben bisher die meisten Meldungen generiert, auch weil diese Bevölkerungsgruppe über sehr viel Freizeit verfügt. Wir wollen sie nicht vor den Kopf stoßen. Derzeit sind wir in Verhandlungen mit Samsung, Motorola und Siemens über ein „Volks-Smartphone“, das Kommunen kostenlos an ihre bisherigen Helfer abgeben können. Als kleines Dankeschön und Ansporn„. Es wird sich um ein an den Bevölkerungskreis angepasstes Gerät handelt. Die Hardware ist auf die zu installierenden Apps zugeschnitten, diese sind vorinstalliert und können mit einem Tastendruck aktiviert werden. Andere Apps können nicht installiert werden. Darüber hinaus kann man noch mit dem Smartphone telefonieren und SM;S schreiben. Beides nur ins Festnetz, aber für den Benutzer kostenlos. Eine Tarifvereinbarung mit der Telekom wurde schon getroffen. Durch die Beschränkung auf die Grundunktionen sollte es auch für ältere Mitbürger leicht bedienbar sein.  Ergänzt wurde: „Wenn jeder unserer freiwilligen Helfer pro Monat einen Verkehrssünder meldet bekommen wir die Kosten für das Gerät schon in 1-2 Jahren herein, je nach Höhe des Bußgelds. Wir rechnen aufgrund der bisherigen Erfahrungen aber mit 4-6 Meldungen pro Monat. Das lohnt sich also für die Kommunen, die die Kosten vorfinanzieren müssen, durchaus.“.

Bei solchen Apps dürften dann auch bald Fahrradfahrer nicht mehr sicher sein. Allerdings sind sie derzeit noch nicht identifizierbar. Doch auch dies wird sich noch ändern. Im Verkehrsausschuss wird gerade der erste Entwurf eines Gesetztes diskutiert, das auch für Fahrradfahrer die Einführung von Verkehrsschildern und Helmpflicht vorsieht. Es wird wegen des öffentlichen Widerstandes aber erst nach den Bundestagswahlen ins Plenum zur Abstimmung kommen.

One thought on “Die CFG-App

  1. Die in manchnen Städten verwendeten Radkrallen für Parksünder kann man bei uns jetzt auch im Baumarkt kaufen.
    Die Schlüssel dazu aber interessannterweise auch einzeln…..

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.