Verbrauchertäuschung am Pranger?

Das kündigte Verbraucherministerin Aigner an. Im März 2011 sollen in einem Forum Verbraucher Produkte anprangern können durch die sie sich getäuscht fühlen. Und die Ministerin nannte auch ein Beispiel, so werde bei „Kalbleberwurst auch immer häufiger Schweineleber verwendet“.

Okay. Politiker sind doof. Regierungspolitiker sind strunz dumm, aber das man nun im Verbraucherministerium auch keine Kompetenz mehr hat ist mir neu. Den von irgendwo her muss Frau Aigner das haben, genauso wie den Vorschlag.

Fangen wir mal mit dem Beispiel an: Frau Aigner, In Kalbsleberwurst wird überhaupt keine Kalbsleber eingesetzt, das könnten sie nicht bezahlen. Kalbleberwurst heißt so weil das eingesetzte Fleisch vom Kalb stammt, aber nicht die Leber. Und das ist nichts neues, das war schon immer so, das ist sogar gesetzlich festgelegt in den Leitsätzen.

Das leitet mich zum zweiten Thema über: Dem Forum. es ist völlig überflüssig, Die Lebensmittelkennzeichnung ist durch zahlreiche Gesetze geregelt, darunter als zentraler Punkt die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Wenn also diese ungenügend ist, dann ist diese gesetzliche Vorschrift zu verändern und nicht ein Diskussionsforum zu eröffnen und es ist die Aufgabe der Verbraucherschutzbehörden diesen nachzugehen und diese zu ahnden und nicht in einem Forum zu diskutieren. Was soll das bringen. Ein Forum kann ja die Gesetzeslücken nicht wegdiskutieren. Es gab da schon vorher genügend Beispiele, wo gesetzliche Regelungen von der Industrie ignoriert wurden. Der Schokoriegel „Mars“ schreibt seit eh und je das Zutatenverzeichnis viel zu klein, in unlesbarer goldener Schrift auf Schwarz meist auf den Falz der Folie, sodass man es nicht lesen kann. Das Argument dass es nicht anders gehe, hat der Konzern selbst ad absurdum geführt als vor einigen Jahren für die Supermarktkassen der Strichcode eingeführt wurde und dieser deutlich lesbar in Schwarz auf Weiss an prominenter Stelle steht.

Wenn sie etwas für die Verbraucher tun wollen, dann ändern sie die Gesetze und stocken sie die Überwachung auf und prozessieren sie auch mal gegen Marktriesen wie Nestle oder Unilever. Vor allem aber nehmen sie sich auch der Internet, Print, Funk- und Fernsehwerbung an, die heute weitgehend ignoriert wird, weil die Untersuchungsämter Produkte kontrollieren und nicht Werbeversprechen, obwohl §11 des LFGB explizit auch die Werbung für ein Produkt mit falschen oder irreführenden Angaben unter Strafe stellt.

Machen wir uns nichts vor: In den letzten Jahren wurde der Verbraucherschutz ausgehöhlt. Die Industrie agiert immer unverschämter und führt eigene Kennzeichnungen wie die GDA Kennzeichnung ein und wehrt sich seit Jahren gegen die Ampel – ich halte von der auch nicht so viel, aber sie ist auf jeden Fall besser als die GDA Kennzeichnung. Neue Verbraucherschutzgesetze wie das nach dem Gammelfleischskandal eingeführte Verbraucherinformationsgesetz sind zahnlose Tiger, bei denen die Industrie ewig lange verzögern kann, selbst bei offensichtlichen Gesetzesverstößen.

Mein Vorschlag:

Macht das Lebensmittelrecht einfacher, weniger Ausnahmeregelungen. Verschärft es wenn ihr bestimmte Produkte nicht haben wollt, wie Imitate oder irreführenden Bezeichnungen.

Vor allem aber: Ahndet Verstöße, stockt die Lebensmittelüberwachung auf und wenn ihr die Bürger beteiligen wollt, wie wäre es mit einem direkten Kontakt zu den Überwachungsbehörden? Der wird heute nämlich noch stiefmütterlich behandelt und wie wäre es da pro Untersuchungsamt mit 1-2 Leuten die sich nur mit den Fragen und Beschwerden von Verbrauchern beschäftigen. Das würde wirklich was bringen. Wir sind hier nicht bei den Ökos, wo man alles mal in einem Forum ausdiskutiert, wir haben einen Rechtsstaat mit Gesetzen, Lebensmittelpolizei oder analogen Kontrolleuren und wir haben Gerichte die über Anklagen entscheiden zu haben. Und dieser Apparat muss nur auch mal eingesetzt werden.

Aber das kostet Geld, und wahrscheinlich macht es die Regierung bei der Industrie unbeliebt. Seien wir mal ehrlich eine Regierung die so offen die Politik der Wirtschaft in Gesetze umgießt (Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke, MWST Erleichterung für Hoteliers) und irgendwelche nutzlosen Alibiaktionen wie dieses Forum betreibt hatten wir noch nie. Willkommen in den Bananenrepublik Deutschland!

14 thoughts on “Verbrauchertäuschung am Pranger?

  1. Nicht nur Politiker sind strunzdumm und inkompetent, sondern leider auch Richter.

    Heute auf WDR 2 gehoert: Das Anzapfen von unverschluesselten WLANs ist nicht strafbar. Begruendung: „Man koenne ja schliesslich sowieso nicht mitlesen, was der WLAN-Besitzer im Internet mache“ (!!!)

  2. Vielleicht liegt es an der Höhe der Bußgelder in Deutschland, dass sich es nicht lohnt Verstöße zu verfolgen? Wie man am Beispiel der EU Kommission und Microsoft sieht, kann man manchen Firmen dreistellige Millionenbeträge abknöpfen, ohne dass es ihnen besonders wehtut. Ich weiß nicht wie das hierzulande geregelt ist, aber ich bin mir sicher, dass da auch jemand sich darum kümmern würde, wenn da genügend Geld zu holen ist.
    Worüber ich mich gerne ärgere, sind alle Arten von Mobilfunkwerbung im Fernsehen. Fast immer steht hinter dem supergünstigen Preis ein Stern, und die Erklärung ist für etwa 1-2 Sekunden zusehen und so klein, dass es aufgrund der PAL-Auflösung prinzipiell unmöglich ist, den Text zu lesen.
    @Alexander: stört Dich das Urteil an sich oder die Begründung? Die finde ich auch etwas dilletantisch, der Urteil aber gut.

  3. Warum sich über sowas aufregen, wenn sich sogar die Regierung einfach über Urteile des Bundesverfassungsgerichtes hinwegsetzt, warum sollten sich dann internationale Firmen mit großen Lobbyverbänden nach deutschen Gesetzen richten? Erstmal erwarte ich, dass sich die Regierung an die Verfassung hält, und die Urteile des Verfassungsgerichts ernst nimmt.

  4. Super Methode, ein dickes Gehalt kassieren und die Arbeit für die man bezahlt wird in ein Forum schieben. Das wäre doch auch eine Möglichkeit, Deutschland zu regieren. Einfach in ein Internet-Forum schieben, und wir könnten uns die gesamte Regierung sparen.
    Das Problem dabei: Was würde aus Deutschland, wenn alle so „arbeiten“?

  5. Da in dem Forum wohl kaum rechtskundige Teilnehmer sitzen kann man so höchstens Beschwerden sammeln, aber keinerlei Aktionen auslösen die bei uns immer noch in der Reihenfolge Beschwerde – > Gutachten -> Verfahren stattfinden.

    Daher auch meine Forderung die Gesetze zu entrümpeln und zu verschärfen und der direkte Draht zu den Untersuchungsbehörden. Du kannst dir sicher sein, das ein Satz wie „hilft sich wohl zu fühlen“ bei Actinel von einer Rechtsabteilung so ausgearbeitet wurde, dass er gerade nicht mit ¶12 LFGB (Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung) kollidiert. Ein Verbraucher dürfte das vielleicht anders sehen…

  6. @Arne: Nee, sorry, das Urteil finde ich auch nicht gut. Oder ist eine Spritztour mit einem nicht-abgeschlossenen und Schluessel-drin-liegenden Auto vom Aldi-Parkplatz auch erlaubt? Ist ein voellig valider und exakt analoger Vergleich. Wetten, das ist verboten?

    Zur Urteilsbegruendung: Die verstehe ich GAR nicht, denn sie ist schlichtweg sachlich komplett falsch. NATUERLICH kann JEDER SAEMTLICHEN Traffic in einem unverschluesselten WLAN mitlesen und somit NATUERLICH (!!!) sehen, was der Besitzer im Internet macht.

    Das Gericht hat also praktisch gesagt „Das Zielen und Schiessen mit Schrotflinten auf fremde Personen ist erlaubt, da keine Verletzungsgefahr besteht“.

    Sind die alle wahnsinnig?

  7. Zu dem WLAN-Urteil siehe auch:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarzsurfen-in-offenen-WLANs-nicht-strafbar-1122090.html
    Ich denke, in diesem Fall ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, weil zumindest bei heise auch nicht darüber berichtet wird, ob das LG Revision beim OLG zugelassen hat oder nicht. In diesem speziellen Einzelfall mag das Urteil berechtigt sein, trotzdem finde ich es insgesamt fragwürdig. Denn das würde ja bedeuten, das jedes offene WLAN auch als allgemeiner HotSpot verwendet werden könnte. Ob das im Sinne der Besitzer des jeweiligen Routers ist wage ich zu bezweifeln.
    Und was diesen Blogeintrag angeht, so ist im letzten Abschnitt eigentlich alles gesagt, was der Forderung im Weg steht. Und das kann auch nicht anders sein, wenn ständig Industrievertreter als Leihbeamte in den Ministerien „mitarbeiten“, und der Regierung die Gesetze diktiert. Siehe dazu auch:
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33366/1.html
    Dazu fällt mir auch noch ein gewisser Michael Hüther ein, seines Zeichens Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, der im Jahre 2007 sagte: â

  8. Appropos Leitsätze: Auf der Wikipediaseite zur „Leberwurst“ ist ein Link zu den „Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse“ beim Verbraucherschutzministerium angegeben. In der verlinkten PDF-Datei sind ja bestimmt 2 Dutzend Sorten Leberwurst aufgeführt. Interessant ist auch der Unterschied zwischen „Kalbsleberwurst“ und „Kalbfleisch-Leberwurst“, von dem ich bisher gar nicht wusste, das es ihn gibt.

    Ich hab mal „Spasseshalber“ auf den Ministeriumsseiten nach ähnlichen Leitsätzen für Fisch gesucht, aber nur mit „durchklicken“ keine gefunden. Die Suchfunktion lieferte für den Suchtext „Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse“:
    * Verordnung über die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln und anderen technischen Hilfsstoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln (THV)
    * Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung)
    * Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV)
    * Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (NKV)
    * Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte (KaffeeV)
    * Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse (KakaoV)
    * Verordnung über Konfitüren und einige ähnliche Erzeugnisse (KonfV)

    Das lässt darauf schliessen, das entweder die Suchfunktion nicht besonders gut ist, warum auch immer, oder das es eine solche Verordnung gar nicht gibt.

    —– später…
    Okay, die Einschränkung auf das Schwerpunktthema „Ernährung“ spielte da auch noch eine Rolle. Dennoch finde ich die Suchfunktion suboptimal, da sie mir wie google ohne diese Einschränkung 15 Seiten mit Suchergebnissen liefert. Die alle durchzusehen hab ich nun auch keine Lust. So kann man interessierte Verbraucher auch davon abhalten, sich zu informieren, weil sie nach vorhandenen Informationen längere Zeit suchen müssen. – Es sei denn sie suchen sofort über Google & Co., dann kommen sie auch auf den Ministeriumsseiten gleich zum Ziel. Das klappte auch mit den „Leitsätzen für Fisch“ sofort. Es lässt sich also feststellen: das ist in diesem Fall eine sehr informative Webpräsenz des Ministeriums, nämlich zum heulen.

  9. @Hans:

    In meinem alten Gesetzesbuch von 1994 gibt es noch die Leitsätze für Fische und zusätzlich noch die Leitsätze für tiefgefrorene Fische. Wie ich nach Googlen feststellte wurden die letzten in die ersteren integriert. Es gibt sie also noch.

    Zur Erklärung: Leitsätze sind keine Gesetze sondern aufgeschriebener Handelsbrauch, also sie geben die Erwartungshaltung wieder. Anhand der Leitsätze werden z.B. in Untersuchungsanstalten Produkte untersucht. Sie sind recht grob, aber für Fleischerzeugnisse stehen oft wenigstens die Mindestanforderungen an magerem Fleisch drin.

    Für Fr. Aigner: die Beschreibung der Anforderungen für Kalbsleberwurst finden sie unter 2.312.1

  10. Nochmal zum WLAN-Urteil:
    Wie Bernd sicher bestätigen kann, lohnt es sich meistens, die Originalquellen zu konsultieren. Es ist kein Urteil, das vom LG Wuppertal gefällt wurde, sondern es ist die Begründung, warum eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde. Es ging dabei um einen konkreten Fall, die Argumentation ist z.B. nicht anwendbar auf jemanden, der tatsächlich Daten ausgespäht hätte – ein Vorgang, der an sich strafbar ist und nicht automatisch an das Einwählen ins WLAN gekoppelt ist. Dem Betreiber ist auch (wg. der Flatrate) keinerlei wirtschaftlicher Schaden entstanden, im Gegensatz zum Benzinverbrauch und Verschleiß bei dem Audi-Vergleich. Im Original klingt die Begründung auch sinnvoller und plausibler, als es teilweise in der Presse wiedergegeben wurde.
    @Alexander: natürlich kann im WLAN jeder alles mitlesen? Wie denn das?

  11. Es gibt Tools, mit denen man den gesamten Verkehr in einem Netzsegment (also auch einem WLAN) mitprotokollieren kann. Für einen Netzadmin kann das die Arbeit sehr erleichtern, für einen Hacker allerdings auch. Und wer sich etwas auskennt wird diese Tools in jeder ordentlichen Linux-Distribution finden. Nur weil der Normale PC-Nutzer etwas nicht kennt heißt das nicht daß es das nicht gibt.
    Zu dem Urteil: Es dürfte wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis irgend ein Hacker in das WLAN der Richter einbricht. Mal sehen ob die dann immer noch der Meinung sind daß das erlaubt ist. 🙂

  12. Ich hab die Leitsätze für Fische dann ja auch gefunden, aber sind ja etwas weiter gefasst, als ich angenommen hatte, weshalb man in der Bezeichnung auch nicht einfach das Wort „Fleisch“ durch „Fisch“ ersetzen kann, so wie ich es tat. Exakt heissen sie denn auch: „Leitsätze für Fisch, Krebse und Weichtiere und Erzeugnisse daraus“. Aber da Fisch bei mir eh nur selten auf den Tisch kommt und Krebse und Weichtiere gar nicht, ist das auch nicht weiter wichtig.

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